Vergaberecht

1. VOB/A: Neue Wertgrenzen ab 01. Januar 2026

Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen.  

Durch eine entsprechende Änderung des § 3a VOB/A wurden die Wertgrenzen ab dem 01. Januar 2026 wie folgt angehoben:

  • Direktaufträge: 50.000 EUR ohne Umsatzsteuer, 

  • Freihändige Vergaben: 100.000 EUR ohne Umsatzsteuer, 

  • Beschränkte Ausschreibungen: 150.000 EUR ohne Umsatzsteuer.

Die letztgenannte Wertgrenze gilt sowohl für Beschränkte Ausschreibungen mit als auch für solche ohne Teilnahmewettbewerb. 

2. EU-Schwellenwerte: Änderung zum 01. Januar 2026

Die Schwellenwerte der EU-Richtlinie für öffentliche Aufträge wurden zum 01. Januar 2026 turnusgemäß angepasst. 

Im Einzeln betreffen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien klassische öffentliche Aufträge, Aufträge aus dem Bereich der Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie schließlich die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Ab dem 01. Januar 2026 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Bauaufträge: 5.404 Mio. EUR und in allen Bereichen (bisher 5.538 Mio. EUR)

  • Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 216.000 EUR (bisher 221.000 EUR) 

  • Dienstleistungs- und Lieferaufträgen im Sektoren- und Verteidigungsbereich: 

432.000 EUR (bislang 443.000 EUR)

Die Schwellenwerte wurden mit Erlass des BMWSB zum 01. Januar 2026 eingeführt.

3. Rundschreiben Ingenieurbau RI 3/25

Mit Schreiben vom 08.01.2026 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) das Rundschreiben Ingenieurbau RI 3/25 veröffentlicht.  

Mit diesem Rundschreiben werden die Richtlinien für die militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ) in der Ausgabe 2025/07 veröffentlicht.

Die BVM folgt damit der Einführung der entsprechenden Richtlinien auf Bundesebene durch das Bundesministerium für Verkehr.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das Rundschreiben in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

http://www.bau-innung.de/vergaberecht


in der Rubrik Bau- und Vergaberecht/ Infodienst Downloads herunterladen.

4. Bauhandbuch VV-Bau: Neuerungen

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat am 18. Dezember 2025 mit Rundschreiben Änderungen im Teil 6 des Bauhandbuches VV-Bau der Freien und Hansestadt Hamburg bekannt gemacht. 

Zunächst wurde die Ausnahme für Direktaufträge von Bauleistungen mit einem geschätzten Gesamtauftragswert von 15.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) verlängert. Das bedeutet, dass - wie bisher - bis zu einem  geschätzten Gesamtauftragswert von 15.000 EUR ein Vergabeverfahren nicht durchgeführt werden muss und es auch keiner Mindestanzahl von aufzufordernden Unternehmen bedarf. Die Regelung gilt unbefristet bis auf Weiteres.

Des Weiteren wurden mit diesem Rundschreiben die EU-Schwellenwerte für Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen auch für Hamburg angepasst (vgl. hierzu Vergaberecht, Ziff. 2 im heutigen Infodienst).

5. Föderale Modernisierungsagenda

Anfang Dezember 2025 haben die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler bei der Ministerpräsidentenkonferenz Maßnahmen für eine Föderale Modernisierungsagenda beschlossen, durch die die staatliche Verwaltung in Deutschland grundlegend erneut und verschlankt werden soll. 

Von den insgesamt 237 Maßnahmen betreffen 14 das Vergaberecht:

1. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll bis 31.12.2026 substantiell vereinfacht    werden. 

2. Die Wertgrenzen im Bereich der Unterschwellenvergabe sollen einheitlich deutlich ange-
hoben werden.

3. Formulare und Formularvorlagen für Eigenerklärungen und Eignungsnachweise sollen
    vereinheitlicht werden.

4. Die Nachweismöglichkeiten durch Eigenerklärung sollen ausgeweitet und zentral auf
    einer digitalen Plattform hinterlegt werden und bei bereits abgegebenen Erklärungen
    innerhalb eines Jahres nicht nochmals erneut abgegeben werden.

5. Die Hürden für Dringlichkeitsvergaben sollen gesenkt werden. 

6. Es soll eine neue, für Bund und Länder einheitliche E-Rechnungsplattform eingeführt 

    werden.

7. Der Bund stellt bis Ende 2027 mit dem Digitalen Marktplatz Deutschland eine gemeinsame Plattform bereit, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren durchführen können.

8. Der Bund stellt außerdem Basiskomponenten für KI-gestützte Unterstützungsdienste   bereit.

9. Die Prüffrist für Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich soll auf höchstens fünf Wochen begrenzt werden.

10. Bund und Länder streben eine Angleichung des Vergaberechts auch für Bauleistungen bis Ende 2027 an. 

11. Bund und Länder wollen bis Ende 2027 die Einrichtung zentraler Vergabestellen
forcieren.

12. Die Bundesregierung will sich außerdem für eine Vereinfachung des Vergaberechts auf EU-Ebene stark machen. 

13. Im Weiteren wird im Zuge der Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien ein gemeinsames Vergabegesetzbuch geprüft.

14. Bund und Länder setzten sich gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die  Schwellenwerte zeitnah deutlich angehoben werden.

Grundsätzlich sind diese Bestrebungen zu begrüßen, allerdings bringen sie den Fortbestand der VOB/A in Gefahr. Ein gemeinsames Vergabegesetzbuch würde nämlich zur Bündelung aller Bundesregelungen im Oberschwellenbereich und damit mutmaßlich zum Wegfall der VOB/A führen.

Über den Fortgang und die Umsetzung der Modernisierungsagenda werden wir weiter berichten.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de

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