Vergaberecht
6. Bauhandbuch VV-Bau: Änderungen
Mit zwei Rundschreiben hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Änderungen im Bauhandbuch VV-Bau der Freien und Hansestadt Hamburg, Anlage 6, vorgenommen.
Mit Rundschreiben vom 28. Januar 2026 hat die BSW mitgeteilt, dass der VOB-Bestellschein Anlage 6-150 (Direktauftrag) angepasst wurde. Der ursprüngliche Bestellschein enthielt ei nen Wert von 10.000 EUR, nunmehr ist der angepasste Wert von 15.000 EUR aufgenommen worden.
Diese Regelung gilt zunächst unbefristet bis zum Erlass eines neuen Rundschreibens.
Mit weiterem Rundschreiben vom 13. Februar 2026 hat die BSW die Erhöhung der Wert grenzen für Einzelaufträge aus Rahmenvereinbarungen zum Zwecke der Beseitigung witterungsbedingter Schlaglöcher auf Straßen und Wegen im Jahr 2026 bekannt gemacht.
Die bislang geltende Wertgrenze für Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung zum Zweck der Beseitigung witterungsbedingter Schlaglöcher auf Straßen und Wegen wird von 45.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht. Danach dürfen abweichend von Ziffer 6.4.5 des Bauhandbuches VV-Bau Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung für diesen Zweck ausnahmsweise bis zu einem geschätzten Gesamtauftragswert von 100.000 EUR (ohne Umatzsteuer) vergeben werden.
Auch diese Regelung gilt bis zum Erlass eines neuen Rundschreibens.
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