Steuern

10. Betriebsstättenbegriff: BMF-Schreiben veröffentlicht 

Das Bundesfinanzministerium hat das finale BMF-Schreiben zu den Grundsätzen des Betriebsstättenbegriffs veröffentlicht. 

Das BMF-Schreiben berücksichtigt zahlreiche Anregungen der Verbände und enthält für das Baugewerbe relevante Klarstellungen und Präzisierungen. Wichtige Änderungen betreffen die Tatbestandsmerkmale des Betriebsstättenbegriffs, die Sechs-Monats-Grenze für die zeitliche Festigkeit, den Mittelpunkt der Geschäftsleitung, die Bauausführung und Montage sowie Tätigkeiten in Räumen fremder Dritter.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das BMF-Schreiben kostenlos unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/steuern

in der Rubrik Steuern / Infodienst Downloads herunterladen.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de 


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