Berufsbildung
2. Rechenbeispiele: Stundenverrechnungssätze Auszubildende 2026
Bei allmählich ansteigender Produktivität der Auszubildenden im Laufe ihrer Ausbildung zeigt der Vergleich der Ausbildungskosten mit den für Azubis ansetzbaren Stundenverrechnungssätzen, dass sich Ausbildung auch 2026 finanziell lohnt.
Wie immer zu Jahresbeginn hat der ZDB die Musterberechnungen für die Ausbildungskosten aktualisiert. Berücksichtigt sind auch die für 1. April 2026 vorgesehenen Tariferhöhungen.
In den Berechnungsbeispielen für die Stundenverrechnungssätze von gewerblichen Auszubildenden wird die überbetriebliche Ausbildung – bezogen auf die gesamte Ausbildungsdauer von 3 Jahren – mit mindestens 32, jedoch höchstens 37 Wochen angesetzt. Die Berufsschuldauer wurde in jedem Lehrjahr mit 62 Tagen angesetzt und ist betriebsindividuell zu prüfen.
Die Kosten betragen in der Beispielrechnung zum 01.04.2026 unter Berücksichtigung der Rückerstattung der ULAK in den alten Bundesländern zwischen
24,73 €/h (1. Lehrjahr) und 34,56 €/h (3. Lehrjahr) bei einer überbetrieblichen
Ausbildungsdauer von 37 Wochen und
21,26 €/h (1. Lehrjahr) und 34,56 €/h (3. Lehrjahr) bei einer überbetrieblichen Ausbildungsdauer von 32 Wochen,
jeweils abhängig vom Lehrjahr.
Viele Betriebe gehen davon aus, dass ein Auszubildender - insbesondere in den ersten beiden Lehrjahren - keine Produktivität auf der Baustelle erzielt, seine Leistungen also auch nicht abgerechnet werden können. Diese Betriebe kalkulieren die Ausbildungskosten im Gemeinkostenzuschlag und erhöhen damit den Stundenverrechnungssatz ihrer Facharbeiter.
Geht man dagegen davon aus, dass die Auszubildenden von Jahr zu Jahr mehr auf der Baustelle produktiv eingesetzt werden können, so lassen sich die Ausbildungskosten mit den erzielbaren Stundenverrechnungssätzen vergleichen.
Die Berechnungsbeispiele für die Ermittlung der leistungsbezogenen Stundenverrechnungssätze zeigen, dass bei einem Ansatz der Lehrlingsleistung von
45 % der Spezialfacharbeiterleistung im 1. Lehrjahr,
55 % der Spezialfacharbeiterleistung im 2. Lehrjahr und
70 % der Spezialfacharbeiterleistung im 3. Lehrjahr
auf Basis der Kostenansätze für einen Spezialfacharbeiter der Lohngruppe 4 und einer überbetrieblichen Ausbildung von 37 sowie auch von 32 Wochen Kostendeckung gegeben ist. Die Annahmen zur Produktivität der Auszubildenden müssen selbstverständlich innerbetrieblich überprüft werden.
In die Berechnung sind die Eckwerte für die Sozialversicherung zum 1. Januar 2026 eingegangen sowie die Beitragsvorschusssätze der BG Bau für 2025.
Vor zwei Jahren hatten wir die Zahl der Krankheitstage in der Berechnung von 7 auf 11 Tage angehoben und die Wegezeitentschädigung auf 7 Euro/Tag erhöht (bei einer Entfernung von max. 50 km zwischen Betrieb und Baustelle). Bei den übrigen Daten handelt es sich um Beispielwerte, die betriebsindividuell angepasst werden müssen.
In die Beispielrechnung nicht aufgenommen wurde die um 60 € höhere Ausbildungsvergütung für Auszubildende, die Bundes- oder Landesfachklassen besuchen. Sollte dies auf einzelne Auszubildende zutreffen, müssen die Betriebe ihre Berechnung anpassen und zusätzlich 720 € (60 € x 12 Monate) in der dafür vorgesehenen Zeile unter 2.1. ergänzen. Die Rückerstattung durch die ULAK unter 7. steigt mit der höheren Ausbildungsvergütung entsprechend.
Interessierte Mitgliedsbetriebe können die Berechnungsschemas für die Ermittlung des
Stundenverrechnungssatzes eines gewerblichen Auszubildenden (West) in unserem Downloadcenter – nach Eingabe Ihres Passwortes – unter
http://www.bau-innung.de/berufsbildung
in der Rubrik Berufsbildung/ Infodienst Downloads herunterladen.
Ihr Ansprechpartner:
Björn Söllner
040/2263255-23
soellner@bau-innung.de
3. Berufsausbildung im Baugewerbe. Statistik
Sehr erfreulich für unsere Branche ist, dass sich die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in der Bauwirtschaft in der Zeit vom 31. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2025 um 5,1 % auf 39.197 erhöht hat.
Aus den statistischen Zahlen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Wiesbaden, sowie der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes über die Berufsausbildung im Baugewerbe (Stand: 31. Dezember 2025) ergibt sich folgende Entwicklung:
1. Alte Bundesländer
Am 31. Dezember 2024 waren 30.529 Ausbildungsverhältnisse registriert. Diese Zahl erhöhte sich bis zum 31. Dezember 2025 um 1.325 = 4,3 % auf 31.854.
Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr erhöhte sich von 9.585 um 1.150 = 12,0 % auf 10.735.
Die Zahl der Lehrlinge im 2. Lehrjahr erhöhte sich von 11.034 um 137 = 1,2 % auf 11.171.
Die Zahl der Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr (einschließlich derjenigen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen müssen) erhöhte sich von 9.910 um 38 = 0,4 % auf 9.948.
Die Zahl der Ausbildungsbetriebe verringerte sich von 11.144 um 57 = 0,5 % auf 11.087.
Die Leistungen der Kasse an die Ausbildungsbetriebe (Erstattung der Ausbildungsvergütungen, der überbetrieblichen Ausbildungskosten, der Fahrtkosten sowie der Urlaubsvergütungen) verringerten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 345,56 Mio. € um 0,38 Mio. € = 0,1 % auf 345,18 Mio. €.
2. Hamburg
In Hamburg erhöhte sich im gleichen Zeitraum die Zahl der registrierten Ausbildungsverhältnisse von 588 um 82 = 14 % auf 670.
Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr erhöhte sich von 205 um 44 = 21,46 % auf 249.
Die Zahl der Lehrlinge im 2. Lehrjahr erhöhte sich von 213 um 3 = 1,4 % auf 216.
Die Zahl der Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr (einschließlich derjenigen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen müssen) erhöhte sich von 170 um 35 = 20,6 % auf 205.
3. Neue Bundesländer
Am 31. Dezember 2024 waren 6.773 Ausbildungsverhältnisse registriert. Diese Zahl erhöhte sich bis zum 31. Dezember 2025 um 570 = 8,4 % auf 7.343.
Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr erhöhte sich von 2.433 um 435 = 17,9 % auf 2.868.
Die Zahl der Lehrlinge im 2. Lehrjahr erhöhte sich von 2.305 um 28 = 1,2 % auf 2.333.
Die Zahl der Lehrlinge im 3. und 4. Lehrjahr (einschließlich derjenigen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen müssen) erhöhte sich von 2.035 um 107 = 5,4 % auf 2.142.
Die Zahl der Ausbildungsbetriebe erhöhte sich von 2.199 um 1 = 0,05 % auf 2.200.
Die Leistungen der Kasse an die Ausbildungsbetriebe (Erstattung der Ausbildungsvergütungen, der überbetrieblichen Ausbildungskosten, der Fahrtkosten sowie der Urlaubsvergütungen) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 79,95 Mio. € um 2,73 Mio. € = 3,4 % auf 82,68 Mio. €.
4. Alte und neue Bundesländer (ohne Berlin)
Am 31. Dezember 2024 waren 37.302 Ausbildungsverhältnisse registriert. Diese Zahl erhöhte sich bis zum 31. Dezember 2025 um 1.895 = 5,1 % auf 39.197.
Die Zahl der Ausbildungsbetriebe verringerte sich von 13.343 um 56 = 0,4 % auf 13.287.
Die Leistungen der Kasse an die Ausbildungsbetriebe erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 425,51 Mio. € um 2,4 Mio. € = 0,6 % auf 427,86 Mio. €.
Ihr Ansprechpartner:
Björn Söllner
040/2263255-23
soellner@bau-innung.de