Allgemeines

38. Hamburg startet "Bündnis für den Tiefbau"

Am 19. Juni 2026 fand die Auftaktveranstaltung für das "Bündnis für den Tiefbau", initiiert von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, statt.

Die Bau-Innung Hamburg war zusammen mit 50 weiteren Organisationen der Bauwirtschaft, der Verwaltung und vor allem auch der verschiedenen Maßnahmenträger der Stadt auf der Veranstaltung zugegen. Der zuständige Senator Dr. Tjarks definierte das Ziel des Bündnisses für den Tiefbau dahingehend, die Auswirkung von öffentlichen Baustellen auf das Leben der Hamburger spürbar zu reduzieren. Baumaßnahmen sollen schneller, effizienter und kostengünstiger organisiert werden. Das Bündnis schafft hierzu erstmals einen dauerhaften Dialog- und Arbeitsrahmen, in dem alle Akteure, von den Bauunternehmen über die Planungsbüros, die städtischen Betriebe und die Leistungsunternehmen bis hin zu den Behörden und Bezirken gemeinsam Lösungen erarbeiten wollen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Prozesse im Tiefbau beschleunigt, besser koordiniert und transparenter gestaltet werden können. Dabei wurden erste Ansätze entwickelt, um Effizienz und Akzeptanz von Baumaßnahmen zu steigern. Als zentrale Herausforderungen wurden langwierige Entscheidungsprozesse, bürokratische Hürden und eine oft unzureichende Kommunikation identifiziert. Die nächste Bündnisveranstaltung ist für den 19. November 2026 geplant. Zwischenzeitlich werden die Verbände der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft, soweit sie mit dem Tiefbau befasst sind, in einer gemeinsamen Sitzung der entsprechenden Fachgruppen und -Abteilungen Punkte identifizieren, die für die Tiefbauunternehmen Hemmnisse darstellen und an denen aus unserer Sicht gearbeitet werden soll. Diese Informationen werden wir dann bis zur nächsten Veranstaltung bei der BVN hinterlegen und darauf dringen, dass einzelne Punkte in kleinen Arbeitsgruppen, besetzt mit Vertretern der Verwaltung, der Leistungsträger und der Bauunternehmen, lösungsorientiert diskutiert werden.

Wir werden weiter berichten!


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Michael Seitz

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39. Senkung der Baukosten: Aktionsplan Bund

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), hat am 19. Juni einen "Aktionsplan zur Senkung der Baukosten" mit 13 Maßnahmen vorgelegt.

Die Ausgangslage im Wohnungsbau bleibt angespannt. Im Jahr 2025 wurden lediglich 206.600 Wohnungen fertiggestellt, das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um etwa 18 %. Zugleich besteht ein erheblicher Bauüberhang von rund 760.000 Einheiten, mit dem Bau von mehr als der Hälfte dieser Einheiten wurde noch nicht einmal begonnen.

Dem will das BMWSB nun mit dem Aktionsplan begegnen. Nachfolgend ein Überblick:

Die Maßnahmen 1 bis 3 befassen sich mit Digitalisierung und Genehmigung. Das BMWSB will das BIM-Modell mit der Initiative BIM Deutschland konsequent ausbauen. Der digitale Bauantrag soll durchgängig medienbruchfrei weiterentwickelt werden, die digitale Antragsstellung soll zum verbindlichen Regelweg werden. Die Dauer von Bauleitplanverfahren soll auf maximal zwei Jahre begrenzt werden.

In den Maßnahmen 4, 5, 6 und 8 geht es um ein Bauverfahren, Produktivität und Kreislaufwirtschaft. Serielles und modulares Bauen soll gezielt ausgebaut werden, digitale Planungsmethoden sollen Bauzeiten verkürzen, Planungssicherheit erhöhen und Kostenstrukturen stabilisieren. Hemmnisse für die Nutzung von Typengenehmigungen sollen abgebaut werden. Bei Sekundärrohstoffen und Recyclingbaustoffen sollen Hemmnisse bei der Zulassung neuer Baumaterialien abgebaut und ein rechtlicher Rahmen für Wiederverwertung und Recycling im Gebäudebereich weiterentwickelt werden. Eine neue Plattform "kostenreduziertes Bauen", die Bund und Länder gemeinsam betreiben, soll bewährte Lösungen für kosteneffizientes Bauen bündeln und zentral bereitstellen. Kooperative Projektansätze wie Lean-Construction und die integrierte Projektabwicklung (IPA) sollen gefördert werden.

Die Maßnahme 7 und 9 betreffen Standards, Normen und Rechtssicherheit. Der Gebäudetyp E soll es erleichtern, rechtssicher von technischen Standards und Normen abzuweichen, allerdings ohne Abstriche bei Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Das DIN soll eine systematische Folgekostenabschätzung für Baunormen bei Mehrparteienhäusern einführen. Die Bindungswirkung von Normierungen durch Selbstverwaltungsorganisationen sollen auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt werden.

Die Maßnahmen 10, 11 und 12 schließlich befassen sich mit Förderung, Steuern und Finanzierung. Die bisherige Förderung durch Einzelprogramme soll in einem zentralen, modular aufgebauten Förderprogramm im Neubau gebündelt werden. Es sollen Anreize für kosten- und flächeneffizientes Bauen gesetzt werden. Es soll verstärkt der Aufbau von Wohneigentum für Familien gefördert werden. Die degressive Abschreibung für den Wohnungsbau - derzeit befristet bis September 2029 - soll verlängert und verstetigt, aber auch zielgerichteter ausgestaltet werden. Die Finanzierungsbedingungen für den Wohnungsbau sollen verbessert werden.

Die Maßnahme 13 befasst sich mit Forschung und Kommunikation. In der strategische Forschungsplanung soll ein Schwerpunkt auf kostengünstiges Planen und Bauen gelegt werden. 

Grundsätzlich ist das Aktionsprogramm zu begrüßen, rückt es doch die Baukosten ins Zentrum. Der Aktionsplan benennt auch richtige Hebel und ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange kein Durchbruch. Er bleibt nämlich über weite Strecken eine Sammlung von Ankündigungen, Prüfaufträgen, Plattformen und Dialogprozessen und enthält nur wenige unmittelbar wirksame Instrumente. Hierzu zählt u. a. die Tatsache, dass das zentrale Förderprogramm erst ab 2027 und damit für die aktuelle Krise zu spät kommt. Auch zum Fördervolumen, zu Zinsen und Konditionen schweigt der Plan.

Darüber hinaus lässt der Plan auch zahlreiche Punkte offen. So werden keine Abbauziele für die kostentreibenden Normen definiert, die Personalausstattung der Bauverwaltung wird nicht finanziell hinterlegt, zudem fehlt für das selbst genutzte Wohnungseigentum ein eigener Hebel, denn die degressive AfA greift nur bei Vermietung.

Insgesamt müssen jetzt aus den Ankündigungen Gesetze und Förderrichtlinien hervorgehen, insbesondere bedarf es einer zinsgünstigen KfW-Förderung, die bereits 2026 und nicht erst 2027 wirkt.

Hier fordert der ZDB gemeinsam mit den Sozialpartnern der Bauwirtschaft die Mobilisierung des Bauüberhangs, einen Grunderwerbsteuerfreibetrag beim selbst genutzten Ersterwerb und ein Eigenkapitalersatzrecht durch nachrangige KfW-Darlehen.

Auch hier werden wir weiter berichten.


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40. Protestbrief an Justizministerin Dr. Hubig

Die Verbände der Bauwirtschaft haben in einem gemeinsamen Brief ihre Verärgerung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in einem Interview die Bauwirtschaft in einem Atemzug mit Menschenhandel und Ausbeutung genannt hat

Die Äußerung fand im Zusammenhang mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung statt. Hier nannte Frau Dr. Hubig Baustellen im gleichen Atemzug mit Bordellen und Sklaverei.

In dem Brief stellen die Spitzenverbände klar, dass die Äußerungen inhaltlich falsch sind und dass die Maßnahmen der Bauwirtschaft gerade dazu dienen, missbräuchliche Beschäftigungsformen frühzeitig zu verhindern. Sie hat Frau Dr. Hubig aufgefordert, diese Äußerungen in ihren Informationsmaterialien zu überprüfen und zu korrigieren.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das Schreiben an Frau Dr. Hubig kostenfrei in unserem Downloadcenter - nach Eingabe des Passwortes – unter

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines

in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen.


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41. Red Storm Business: Aktionstag zur Krisenvorsorge 

Am 24. September 2026 haben anlässlich der zivilmilitärischen Übungen "Red Storm Charlie" Betriebe die Gelegenheit, die Krisenfähigkeit des eigenen Unternehmens zu testen.

Cyberangriffe, Stromausfälle, Störungen kritischer Infrastruktur und andere Krisenszenarien gehören mittlerweile zum Risikoumfeld vieler Unternehmen.

Mit der Übung "Red Storm Business" initiierten Handels- und Handwerkskammer mit ihren Partnern erstmals einen hamburgweiten Aktionstag zur Krisenvorsorge am 24. September 2026. Unternehmen aller Größen und Branchen sind eingeladen, ein Krisenszenario im einen Betrieb durchzuspielen und ihre Handlungsfähigkeit auf den Prüfstand zu stellen. Die zivilmilitärische Übung Red Storm Charlie wird vom Hamburger Landeskommando der Bundeswehr durchgeführt, das gemeinsam mit den Blaulicht-Organisationen und Unternehmen Krisen- szenarien übt. 

Mit dem Aktionstag und dem Krisenszenario "Längerer Stromausfall" schafft die Übung einen Anlass für Unternehmen, sich mit der Frage der eigenen Krisenvorsorge zu beschäftigen. Dabei unterscheidet jedes teilnehmende Unternehmen für sich, wie ein längerer Stromausfall im Betrieb geübt werden soll.

Interessierte Mitgliedsbetriebe finden mehr Informationen zu Red Storm Business sowie zur Anmeldung hier


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42. Gebäudemodernisierungsgesetz: Öffentliche Anhörung 

Am 22. Juni 2026 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) statt.

Geladen waren zu dieser Anhörung Sachverständige insbesondere aus dem Bereich Heizungs- und Gebäudetechnik, Wohnungs- und Eigentümervertretung sowie Kommunen und kommunale Unternehmen. Die Sachverständigen äußerten durchgängig deutliche Kritik an der Praxistauglichkeit, der Rechtssicherheit sowie den Kostenfolgen.

Mehrere Sachverständige monierten den zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten. Kritisch gesehen wurde auch das steigende Kostenrisiko für Eigentümer und Mieter, insoweit wurde auch auf erhebliche Unsicherheiten für Eigentümer und ausführende Betriebe hingewiesen. Ein weiterer Punkt war die Verfügbarkeit klimaneutraler Energieträger durch die "Bio-Treppe" und die "Grüngasquote". Die Energieträger stünden nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sowie mögliche Klagerisiken wurden kontrovers diskutiert. Insbesondere der für die Grünen auftretende Rechtsanwalt Prof. Klinger schätzte das Gesetzesvorhaben als verfassungs- und europarechtswidrig ein, ein Gutachter, der von der CDU/CSU benannt wurde, kam allerdings zum gegenteiligen Ergebnis.

Wir bewerten die größere Flexibilität im Heizungsbereich zwar grundsätzlich positiv, sehen die zusätzlichen Belastungen im Vollzug und der konkreten Ausgestaltung jedoch kritisch. Das Gesetz muss mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sein.

Die Ergebnisse der Anhörung fließen in die weiteren parlamentarischen Beratungen ein. Die Bundesregierung plant weiterhin einen zügigen Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens noch vor der Sommerpause. Dann könnte der Bundestag das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche am 09. Juli 2026 zustimmen. Der Bundesrat wurde dann am 10. Juli abstimmen. 

Wir werden weiter berichten.


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43. Valoon bietet ZDB-Mitgliedern Sonderkonditionen 

Der ZDB hat mit dem Softwareanbieter Valoon einen Rahmenvertrag über Sonderkonditionen geschlossen. ZDB-Mitglieder erhalten 10% Nachlass auf alle wiederkehrenden Lizenzentgelte.

Die Valoon GmbH ist Anbieter der Software „Valoon“ (SaaS), einer WhatsApp-nativen Plattform für Baustellendokumentation, Kommunikation und Projektmanagement. Valoon wird heute auf über 3.000 Baustellen in mehr als 15 Ländern eingesetzt. Unter den Kunden sind auch große Unternehmen, überwiegend handelt es sich aber um KMU.

Die Sonderkonditionen sehen einen Nachlass von 10% auf alle wiederkehrenden Lizenzentgelte vor (alle monatlichen oder jährlichen Modul- oder Paketentgelte) und zwar für alle Mitglieder des ZDB und seiner Landes- und Fachverbände. Nicht vom Rabatt erfasst sind insbesondere Einmalentgelte (z. B. Onboarding, Schulungen, individuelle Implementierungs- oder Customizing-Leistungen) sowie Leistungen Dritter, die über Valoon abgerechnet werden. Der Rabatt wird auf den jeweils gültigen Listenpreis gewährt und gilt für die gesamte Laufzeit des Einzelvertrages, solange die Mitgliedschaft im ZDB oder einem seiner Landes- oder Fachverbände besteht. Der 10%-Nachlass nach diesem Rahmenvertrag kann nicht mit anderen Rabatten, Aktionen oder Sonderpreisen von Valoon kombiniert werden.

Valoon digitalisiert die Kommunikation zwischen Baustelle und Büro – direkt über Messenger wie WhatsApp, ohne App-Download oder Schulungsaufwand. Fotos, Zeiterfassungen und Berichte landen automatisch strukturiert im Büro. Hier einige Details:

  1. Der Empfänger der Nachricht ist Valoon, nicht die WhatsApp Gruppe bei Meta in den USA. Die Daten gehen also von WhatsApp zu Valoon in Deutschland (Hosting in Frankfurt). Damit ist die Datenverarbeitung DSGVO-konform.

  2. Zwischen Spracheingabe und der Ausgabe beim Empfänger ist die KI von Deepl dazwischengeschaltet. Jeder Nutzer kann also in seiner Sprache sprechen und die Antworten kommen in die eigene Sprache übersetzt zurück. 

  3. Der Nutzer gibt, bevor er seine Nachricht erstellt, die Baustelle oder das Projekt an, auf die sich die Nachricht bezieht. Jede Nachricht gehört also zu einem Projekt.  

  4. Auf der Valoon-Plattform können sich die Nutzer aus allen Nachrichten ihre eigenen Baustellen heraussuchen, um nur deren Nachrichten zu lesen.  

  5. Auch jedes Foto weiß, zu welchem Projekt es gehört. Jedes Foto ist immer am richtigen Ort.  

  6. Fotos können an Projekte oder Berichte gebunden sein, zum Beispiel ein Begehungsprotokoll  

  7. Solche Protokolle können auf dem Smartphone unterschrieben werden, und zwar auf dem Display mit dem Finger.  

  8. Tagesberichte können auch erstellt werden. 

  9. Ein Export der WhatsApp Daten in die verschiedensten Formate ist möglich. Dabei definiert der Nutzer die Formate bzw. Vorlagen, in die die Daten übertragen werden sollen, z.B. "Aufgabenliste".  

  10. Die Valoon-Funktionalitäten lassen sich über Schnittstellen in Bau-ERP-Software integrieren – oder als separates Tool nutzen. Valoon bietet keine Anpassung der Schnittstellen, sondern sorgt dafür, dass durch die Wahl der Schnittstellen die Anpassung beim Kunden möglichst kostenfrei erfolgt. 

  11. Valoon dient auch als Cloudspeicher für die Baustelle. In der Cloud können z.B. Pläne hinterlegt werden. Die Mitarbeiter auf der Baustelle können sich diese Dokumente (z.B. Pläne) auf der Baustelle ansehen (Read Only).  

  12. Über das Smartphone bietet Valoon auch eine Scanfunktion, z.B. für Lieferscheine.

  13. Valoon bietet eine Zeit- und Leistungserfassung sowie einen digitalen Stundenzettel per Spracheingabe, vorbereitend für die Lohnbuchhaltung (inkl. Datev-Schnittstelle).  

  14. Eine Terminplanung und Zuweisen von Aufgaben an Mitarbeiter sind ebenfalls enthalten. Gesammelte Aufgaben können so einzelnen Mitarbeitern und Zeiten im Terminplan zugeordnet werden.  

  15. Preise: alle WhatsApp Nutzer auf der Baustelle sind kostenfrei und nutzen einfach ihr WhatsApp weiter wie bisher. Nur die Bürolizenz für den Valoon Nutzer am Bildschirm ist kostenpflichtig. Aktuell kostet jeder Nutzer vor dem Bildschirm 149 € monatlich (inkl. Cloud Speicher und Onboarding sowie unbegrenzter Projektanzahl).

Die Nutzung der Software Valoon kommt jeweils durch einen eigenständigen Einzelvertrag zwischen Valoon und dem jeweiligen Mitgliedsunternehmen zustande. Für diese Einzelverträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Valoon in der jeweils gültigen Fassung sowie die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Sonderkonditionen.

Um die Sonderkonditionen in Anspruch nehmen zu können, legt der Baubetrieb vor Abschluss des Vertrages mit Valoon den Namen seines Landes- oder Fachverbandes sowie die Mitgliedsnummer vor. Der Landes- oder Fachverband bestätigt die Mitgliedschaft auf Rückfrage.

Auch Bestandskunden können den Rabatt bei Valoon unter Nachweis ihrer Verbandsmitgliedschaft beanspruchen (nicht rückwirkend).

Ansprechpartner bei Valoon ist Marvin Rosian unter der E-Mailadresse marvin.rosian@valoon.de.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich den Flyer von valoon kostenfrei in unserem Downloadcenter - nach Eingabe des Passwortes – unter

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines

in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen.


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Björn Söllner

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soellner@bau-innung.de


44. Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet

Am 26. Juni 2026 hat der Deutsche Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet.

Mit diesem Gesetz sollen Infrastrukturmaßnahmen zukünftig deutlich beschleunigt werden. Das Baugewerbe begrüßt diese Beschleunigungsmaßnahmen für Bundesfernstraßen ausdrücklich. Positiv zu bewerten ist insbesondere die gestärkte Zuständigkeit der Straßenbaubehörden für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen. Diese sollen zukünftig allein verantwortlich sein, zusätzlicher Genehmigung bedarf es dann nicht mehr.

"Die beabsichtigten Änderungen werden einen enormen Fortschritt darstellen. Trotzdem ist noch Luft nach oben. Verkehrsprojekte wie der Ersatzneubau der Carola-Brücke im Dresden und weitere dringende Maßnahmen können nun schneller angegangen werden. Hier hat die Bundesregierung ihr Versprechen umgesetzt und hat geliefert. Nun ist der Bundesrat am Zug und wir appellieren an die Länder, dem Gesetz zuzustimmen", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

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45. Fast 500 Mio. EUR für Bildungsbau! 

In der Landespressekonferenz am 30. Juni 2026 hat der Senat angekündigt, ein Investitionspaket für den Bildungsbau aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes aufzulegen.

Gefördert werden sollen neben acht großen Schulbauvorhaben der Neubau der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht sowie drei Pilotprojekte zur Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende. Allein im laufenden Haushaltsjahr sollen die Projekte rund 90 Mio. EUR aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes erhalten. Weitere Mittel sind für die Folgejahre bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 und 2028 veranschlagt. Insgesamt geht es um 496,4 Mio. EUR in den nächsten drei Jahren. 

Hintergrund ist auch der "Hamburger Investitionsbooster". Der Senat hat nach eigenen Angaben die Investitionen pro Kopf in Hamburg zwischen 2018 und 2027 verdreifacht. Er will diese Investitionen im Kernhaushalt erstmals auf über 3 Mrd. EUR pro Jahr in der Finanzplanperiode bis 2030 hochfahren.

Zum Hintergrund: 

Die Länder erhalten nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. EUR aus diesem Sondervermögen. Darauf entfallen für Hamburg rund 2,66 Mrd. EUR. Dem Senat ist daran gelegen, schnellstmöglich einen größtmöglichen Anteil der Hamburg zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen zu binden und die Projekte dann auch umzusetzen.

Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg begrüßt das Förderpaket für den Bildungsbau aus dem Infrastruktur-Sondervermögen grundsätzlich. Er gibt allerdings auch zu bedenken: "Der Bund schreibt eine schnelle Umsetzung vor. Bis 2029 sollen mindestens ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen gebunden sein. Daher ist es wichtig, dass die Stadt bei der Ausschreibung ihrer Aufträge am Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Fach- und Teillosvergabe festhält. Schnelligkeit darf nicht dazu führen, dass die Auftragsvergabe nun vor allem Generalunternehmer begünstigt. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen müssen sich auf Bauvorhaben im Bildungsbau ebenfalls bewerben können.“

"Wir wissen, dass dies auch der Finanzbehörde wichtig ist. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass der Bildungsbau in Hamburg schnell vorangebracht und zugleich eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis gewahrt wird.", so Stemmann abschließend. 


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46. Jungunternehmertagung 2026 auf Fehmarn (Rückblick mit Film)

Vom 4. bis 6. Juni 2026 fand auf Fehmarn die gemeinsame Jungunternehmertagung der Landesverbände Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg statt.

Rund 50 junge Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer, die trotz ihres jungen Alters bereits fest im anspruchsvollen betrieblichen Alltag stehen, nutzten die zweieinhalb Tage für einen intensiven Austausch.

In Workshops wurden zentrale Fragen der Unternehmensführung, und strategischen Weiterentwicklung bearbeitet. Ergänzt wurde das Programm durch Fachimpulse zu Cyberkriminalität, Künstlicher Intelligenz im Marketing und IT‑Sicherheitsmaßnahmen. Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch der Fehmarnbelt‑Baustelle, Europas derzeit größtem Infrastrukturprojekt.

Ein Film, der die Tagung eindrucksvoll einfängt

In Zusammenarbeit mit Fjord Media ist aus den vielfältigen Eindrücken der Veranstaltung ist ein professionell produzierter Film entstanden, der die besondere Dynamik, die Gespräche und die Atmosphäre der drei Tage eindrucksvoll dokumentiert. Der Film zeigt, wie engagiert und zukunftsorientiert die jungen Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer arbeiten – und macht die Tagung für alle sichtbar, die nicht teilnehmen konnten. Er steht den Mitgliedern zur Verfügung und bietet einen lebendigen Rückblick auf die Veranstaltung.

Hamburger Morgenrunde – ein neues Austauschformat

Besonders hervorzuheben ist, dass die Hamburger Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer aus der Tagung heraus ein neues Format gestartet haben: die Hamburger Morgenrunde. Diese regelmäßige Frühstücksrunde soll künftig als fester Treffpunkt dienen, um sich über aktuelle Themen, betriebliche Herausforderungen und neue Ideen auszutauschen. Die Morgenrunde ist ein direktes Ergebnis der Tagung und zeigt, wie nachhaltig die Impulse wirken.

Für die laufende Vernetzung bleibt die WhatsApp‑Gruppe „JBU – BauInnung Hamburg" der zentrale Kommunikationskanal:

Produziert von Fjord Media


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Björn Söllner

040/2263255-23

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