Berufsbildung

9. 50 Jahre Berufsausbildungsumlage 

In einer gemeinsamen Pressemitteilung bezeichnen der ZDB, der Bauindustrieverband, die IG Bau und die SOKA-BAU die Berufsausbildungsumlage anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens als Erfolgsmodell. 

Vor 50 Jahren hat die Bauwirtschaft in die Zukunft der Branche investiert und die Berufsbildungsumlage als ein Modell etabliert, dass entgegen dem allgemeinen Trend zu steigenden Ausbildungszahlen führt. Die solidarisch finanzierte Ausbildung zeige sich als wirksames Mittel gegen den Fachkräftemangel.

Am 01. Mai 1976 trat der "Tarifvertrag über das Verfahren für die Berufsbildung im Baugewerbe" in Kraft, der in aktualisierter Form bis heute die Basis der Berufsausbildung am Bau bildet.

Alle Betriebe der Bauwirtschaft zahlen monatlich ein Berufsbildungsbeitrag für jeden Arbeitnehmer in Höhe von 1,9 % der Bruttolohnsumme für gewerbliche Arbeitnehmer (und einen Festbetrag von 18,00 EUR für Angestellte) bei der SOKA-BAU ein. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich, gilt also für alle Betriebe der Baubranche. Baubetriebe, die ausbilden, bekommen aus diesem Topf einen Großteil der Ausbildungskosten erstattet. Die Erstattung umfasst sowohl 17 Monatsgehälter der dreijährigen Ausbildungszeit als auch nahezu die gesamten Kosten der überbetrieblichen Ausbildung.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich diese gesamte Presseerklärung kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

http://www.bau-innung.de/berufsbildung

in der Rubrik Berufsbildung / Infodienst Downloads herunterladen.


Ihr Ansprechpartner:

Björn Söllner

040/2263255-23

soellner@bau-innung.de


10. Wahlen des Gesellenausschusses am 10. Juni 2026

Gemäß § 58 der Satzung der Bau-Innung Hamburg wurde bei der Innung ein Gesellenausschuss errichtet, der alle vier Jahre neu zu wählen ist. Der Gesellenausschuss hat die Aufgabe, die Gesellenmitglieder der Ausschüsse zu wählen, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist. 

Nach § 63 Abs. 1 der Satzung hat die Bau-Innung die Wahlberechtigten mindestens zwei Wochen vor dem Wahltermin zur Wahlversammlung durch Bekanntmachung im Rundschreibendienst der Innung einzuladen. Die Innungsmitglieder haben die bei ihnen beschäftigten wahlberechtigten Gesellen auf die Wahl aufmerksam zu machen (Aushang). 

In unserem Downloadbereich erhalten Sie nachfolgenden Wahlaufruf zum Aushang sowie einen Formularvordruck „Bescheinigung über die Wahlberechtigung“ (bei weiterem Bedarf bitte kopieren), der vom Innungsbetrieb den Gesellen ausgefüllt und unterzeichnet zur Verfügung zu stellen ist. 

Interessierte Mitgliedsbetriebe können die oben genannten Unterlagen kostenlos in unserem Downloadcenter – nach Eingabe Ihres Passwortes – unter: 

http://www.bau-innung.de/berufsbildung

in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Berufsbildung herunterladen.


Ihr Ansprechpartner:

Björn Söllner

040/2263255-23

soellner@bau-innung.de


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