Allgemeines

1. Alles neu ab 2026! 

Wie bereits im letzten Infodienst angekündigt, haben Innung und Verband mit Beginn des Jahres 2026 ihre Social Media-Kampagne vollständig ausgerollt und auch den Infodienst neu gestaltet. 

Jetzt geht es los! Bereits auf der Mitgliederversammlung Ende November hatten wir die Social Media-Kampagne von Innung und Verband angekündigt. Mit unserer Social Media-Kampagne wollen wir noch näher als bisher an unsere Mitgliedsunternehmen heranrücken und Sie über alle unsere Aktivitäten und Initiativen noch schneller informieren. Sie besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

  • Innung und Verband haben durch die Firma Fjord Media einen Imagefilm drehen lassen, der auch viele unserer Mitglieder einbindet und den interessierte Mitglieder hier anschauen können. Wir freuen uns über Ihre Meinungsäußerungen zu diesem Film!

  • Ab sofort gibt es einen WhatsApp-Kanal, auf dem alle für die Mitglieder interessanten Aktivitäten von Innung und Verband veröffentlicht werden. Erste Veröffentlichungen gibt es bereits. Den Whats-App-Kanal können Sie über dem nachfolgenden Link aufrufen: 

https://whatsapp.com/channel/0029VbB0BHPL2ATqdMaZIM3V

Wenn sie oben rechts im WhatsApp-Kanal die kleine Glocke entsperren, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sofern es Neuigkeiten gibt! Keine Angst: Wir werden Ihnen nicht ständig neue Nachrichten senden, sondern nur dann, wenn es wichtig und interessant ist!

Gleiches gilt für unseren Instagram-Kanal. Sie können uns unter dem nachfolgenden Link folgen und Follower Ihrer Innung und Ihres Verbandes werden. Auch hier werden wir alle wichtigen Termine und Ereignisse zeitnah einstellen.

https://www.instagram.com/bauinnunghamburg?igsh=MTAxcnFwcnpjZmhhcA%3D%3D&utm_source=qr

Und schließlich: Der Infodienst bekommt ein neues Gewand. Inhaltlich bleibt aber alles beim Alten.

Allerdings werden wir den Infodienst noch einige Ausgaben lang parallel in beiden Formaten an Sie versenden, um sicherzustellen, dass die Umstellung bei allen Mitgliedern auch klappt. Wenn Sie also diesen Infodienst nicht parallel auch im neuen Format erhalten haben, geben Sie bitte Frau Stanewsky, stanewsky@bau-innung.de oder 040-2263255-19 Bescheid, damit wir den Fehler beheben können! 

Auch im neuen Format haben wir allerdings vorgesehen, dass Sie - wie bisher - den Infodienst im PDF-Format herunterladen und sich auch zur Lektüre ausdrucken können. 

2. Neuer HBauO in Kraft getreten!

Mit Beginn des Jahres 2026 ist die neue Hamburgische Landesbauordnung in Kraft getreten. 

Die Hamburgische Landesbauordnung wurde deutlich entschlackt. Baugenehmigungen können schneller erteilt werden, zudem gibt es für bestimmte Gebäude eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sollen deutlich einfacher umzusetzen sein. Bauanträge können in dem länderübergreifenden Onlinedienst "digitale Baugenehmigung" eingereicht werden.

Im Einzelnen:

Kleinere Wohngebäude sind ab sofort genehmigungsfrei gestellt. Gleiches gilt auch für Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke.

Weitere Erleichterungen betreffen das Bauen im Bestand, insbesondere die Umnutzung zu Wohnraum. Nachdem bisher zu beachtenden Recht musste bei wesentlichen baulichen Änderungen das Bestandsgebäude häufig aufwendig und kostenintensiv ertüchtigt werden. Manchmal war es sogar einfacher, abzureißen und neu zu bauen. Nach der neuen Bauordnung können nun z. B. Büroräume oder andere Aufenthaltsräume einfacher in Wohnraum umgewandelt werden, die Decken und Wände des Bestandsgebäudes müssen nicht mehr so ertüchtigt werden, dass sie Neubaustandard erreichen. Zugleich wird auch der Bestandsschutz ausgeweitet. 

Auch ein Abweichen von Bauvorschriften ist nach der neuen HBauO nun leichter möglich. Die Genehmigungserteilung durch die Behörden wird erleichtert, insbesondere wenn bestehende Gebäude weiter genutzt werden oder wenn neuer Wohnraum geschaffen wird. Die Nachbarrechte werden allerdings weiterhin berücksichtigt.

Die neue HBauO ermöglicht es auch, kostenreduziert und experimentell (gemäß dem Hamburg-Standard) zu Bauen. Eine Genehmigung ist auch möglich, wenn nicht alle Bauvorschriften eingehalten werden. So sollen innovative und kostengünstigere Bauweisen gefördert werden.

Die bisherige Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen wird durch einen modernen Mobilitätsnachweis abgelöst. Dabei wird jedes Grundstück mit Blick auf den Mobilitätsbedarf der Nutzer individuell betrachtet. Die bisherigen finanziellen Ausgleichszahlungen für rechtlich notwendige, aber nicht zu realisierende Kfz-Stellplätze entfallen.

Wärmepumpen und E-Ladestationen können bei regulärer Aufstellung auch ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Sofern in Neubauten ein Aufzug erforderlich ist, muss jede dritte Wohnung barrierefrei hergestellt werden, dies gilt auch für den Balkon.

Die Genehmigungsfreistellung führt dazu, dass Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und sogar kleine Mehrfamilienhäuser im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans nur noch "angezeigt" werden müssen, sofern sie den Bebauungsplan vollständig einhalten. Einen Monat nach Einreichung der Bauvorlagen darf bereits mit dem Bau begonnen werden, eine Baugenehmigung ist dann nicht mehr erforderlich.

Für Grundstücke, die im Bereich alter Baustufenpläne oder einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung liegen, wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren eingeführt.

Für große Gewerbegebäude, Sonderbauten usw. wird neben das bekannte "Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung" ein neues, schlankeres Verfahren nach § 64 HBauO, das nunmehr als Regelverfahren gilt. Hier prüft die Bauaufsicht nur das Planungsrecht und das Bauordnungsrecht. Sofern weitere Genehmigungen (z. B. nach Denkmalschutzrecht, Wasserrecht usw.) erforderlich sind, holt der Antragsteller diese bei den zuständigen Behörden selbst ein.

Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, dass "Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung" zu wählen. In diesen Fällen wird den Bauherren ein Verfahrensmanager der Bauaufsicht zur Seite gestellt, um den Genehmigungsprozess zu steuern. Dieser soll das Zusammenwirken der Fachdienststellen koordinieren und so eine Baugenehmigung aus "einer Hand" ermöglichen.

Der bisherige Onlinedienst "Bauantrag stellen 2.0" wird durch den neuen Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" abgelöst. Dieser beruht auf einer bundesweit genutzten Plattform, die es Bauherrn, Architekten und Fachplanern zukünftig ermöglicht, Anträge gemeinsam zu erstellen. Auch kann gleichzeitig an mehreren Anträgen gearbeitet werden. Eine Einsichtnahme in den aktuellen Bearbeitungsstand soll möglich sein. Der neue Onlinedienst wird künftig über länderübergreifende Konten ("BundID" bzw. "Mein Unternehmenskonto") zugänglich sein. Für ein Konto ist bei der ersten Benutzung eine einmalige Registrierung erforderlich.

Weitere Informationen finden interessierte Mitgliedsunternehmen unter www.hamburg.de/baugenehmigung.

3. Buchhalter/in gesucht

Die Stiftung Haus Bauhütte sucht zum nächstmöglichen Termin einen Buchhalter/in auf Minijob-Basis für einen Tag in der Woche.  

Die Stiftung Haus Bauhütte betreibt ein Studentenwohnheim an der Alsterkrugchaussee in Hamburg-Nord. Sie sucht zum nächstmöglichen Termin eine Buchhaltungskraft für den Aufgabenbereich Buchhaltung, Rechnungswesen, Vorbereitung der Jahresabschlüsse sowie angrenzende Verwaltungstätigkeiten.

Geboten werden ein angenehmes Arbeitsklima, eine umfangreiche Einarbeitung, ein unbefristeter Arbeitsvertrag sowie eine gute Verkehrsanbindung.

Der/die Bewerber/in sollte über eine kaufmännische Ausbildung mit Erfahrung in der Buchhaltung und Kenntnissen der gängigen Buchhaltungssoftware verfügen. Homeoffice ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Bewerbungen von Rentnerinnen und Rentnern sind ausdrücklich erwünscht! Interessierte wenden sich bitte an Herrn Seitz unter seitz@bau-innung.de oder Tel.: 040/2263255-10.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de

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