Allgemeines

7. Umstellung Infodienst

Heute erhalten unsere Mitglieder letztmalig den Infodienst "doppelt" sowohl in PDF-Format als auch in dem neuen Format.

Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass diejenigen, die den Infodienst gerne im PDF-Format lesen möchten, dies nun nicht mehr können. Vielmehr finden Sie unter dem Button "Infodienst als PDF herunterladen" am Ende unserer E-Mail nach wie vor das gewohnte PDF Format zum Ausdrucken und lesen. Nur den gesonderten Versand stellen wir ab dem nächsten Infodienst ein. 

Über unsere im Januar ausgerollte "Social Media Kampagne" hatten wir Sie bereits ausführlich informiert. Unser Imagefilm erfreut sich großer Beliebtheit, und unser Instagram-Kanal  hat bereits viele Follower. Noch nicht so gut angenommen wird unser WhatsApp-Kanal. Auf  diesem Kanal informieren wir Sie proaktiv über alles Wichtige, was in Innung und Verband  passiert. Die Beiträge sind in der Regel kurz und werden gegebenenfalls im Infodienst später  vertieft. Wenn Sie also stets auf dem Laufenden sein wollen, abonnieren Sie unseren  WhatsApp-Kanal. Scannen Sie einfach den nachfolgenden QR-Code, dann kommen Sie direkt dort hin: 

Sie brauchen keine Sorge haben, dass wir Sie mit Nachrichten "überschwemmen." Wir be schränken uns auf aktuelle und wichtige Themen. Wenn Sie die kleine Glocke rechts oben auf der Seite aktivieren, erhalten Sie eine Nachricht, wenn wir etwas Neues einstellen. Aber  auch, wenn Sie dies nicht tun, können Sie sich über unseren WhatsApp-Kanal stets über aktuelle Aktivitäten von Innung und Verband informieren! 

8. Präsidentenbrief

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dipl.-Ing. Wolfgang  Schubert-Raab, hat sich am 23. Februar 2026 mit einem Brief an alle im ZDB und sei nen Mitgliedsverbänden zusammengeschlossenen Unternehmerinnen und Unternehmer gewandt. 

Präsident Schubert-Raab informiert in diesem Brief über die Ergebnisse der Klausurtagung  am 05. und 06. Februar 2026, aber auch über die vielfältigen politischen Aktivitäten des ZDB  in Berlin. 

Interessierte Mitgliedsunternehmen können den Präsidentenbrief kostenlos in unserem  Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter  

http://www.bau-innung.de/allgemeines 

in der Rubrik Allgemeines / Infodienst Downloads herunterladen.

9. Baukonjunktur 2025 

Hinter dem Bauhauptgewerbe liegt ein solides Baujahr 2025. Eine starke Branche ist  bereit für drängende Aufgaben! 

Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, inklusive der Betriebe mit weniger als 20 Beschäftig ten, haben im Jahr 2025 ca. 172 Mrd. EUR umgesetzt, das ist ein nominales Plus von 5,3 %,  das sind real 2,5 %. 

Die Auftragseingänge stiegen real um ca. 7 % gegenüber dem Vorjahr. 

Wachstumsimpulse gab es vor allem in einzelnen Bereichen des Tiefbaus, wobei Großprojekte zum Umbau der Infrastruktur, der Schienenwege und zum Ausbau des ÖPNV die Treiber waren. Im Straßenbau hingegen verlief die Entwicklung enttäuschend. Wegen der späten  Verabschiedung des Bundeshaushaltes lagen die Order bis ins vierte Quartal deutlich unter  Vorjahresniveau. Insgesamt stieg der Umsatz im Tiefbau nominal um 11 %, real um 9 %. 

Der Wohnungsbau bleibt weiteres das Sorgenkind der Branche mit einem Plus von nominal  1 %, das bedeutet einen reales Minus von ca. 2 %. Insgesamt verzeichnete der Hochbau  einschließlich des Wirtschaftsbaus einen nominalen Umsatzwachstum von 2 %, was einem  realen Rückgang von 1 % entspricht 

Für 2026 rechnet unser Zentralverband mit einem realen Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe von 2,5 %, wobei Treiber die Entwicklung im Tiefbau bleibt. Aber auch im Wohnungsbau ist der Tiefpunkt der Nachfrage durchschritten. Die Order fassen auf niedrigem Niveau  wieder Fuß. 

Im Jahr 2025 wurden 238.500 Wohnungen genehmigt, das war der niedrigste Wert seit 2010.  Allerdings: Im Jahre 2024 wurden gerade einmal 215.300 Wohnungen genehmigt, das war  der niedrigste Wert seit 2010.  

Die Zahl der Beschäftigten konnte erfreulicherweise mit ca. 923.000 Personen stabil gehalten  werden. Auch die Zahl der Auszubildenden steigt weiter erfreulich an. 

Hierzu sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB: "Die steigende Nachfrage im  Tiefbau hat das Wachstum bei Umsatz und Auftragseingängen möglich gemacht. Die Bauwirtschaft steht bereit, den Kapazitätsaufbau weiter fortzusetzen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Es gibt eine Fülle von drängenden Aufgaben, bei denen ein Wachstum in  der Bauwirtschaft unerlässlich ist."  

10. EU-Gipfel: Baugewerbe fordert echte Reformen!  

Am 12. Februar 2026 fand der Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs im  belgischen Lüttich statt. Der ZDB forderte anlässlich des Treffens konkrete Beschlüsse zu Entbürokratisierung. 

"Nach Jahren überbordender Regulierung ist konsequenter Bürokratieabbau der größte He bel, damit die Baubranche wieder günstiger und schneller bauen kann.", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

Aus der Sicht des Baugewerbes sind dabei folgende Vorhaben entscheidend:  

1. Die Baubranche unterstützt ausdrücklich die umweltrechtliche Präklusion, mit der  neue Einwendungen im Gerichtsverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie nicht bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden. Der ZDB appelliert hier an die Mitgliedstaaten, den Vorschlag zügig umzusetzen. 

2. Die bereits im Dezember 2025 beschlossene Entlastung bei der EU-Entwaldungserordung ist ein zentrales Anliegen des Baugewerbes. "Klimaschutz und Bürokratieabbau müssen noch stärker zusammen gedacht wird.", appelliert Pakleppa an die  Kommission. 

3. Bei der Revision des europäischen Vergaberechts setzt sich der ZDB für eine Stärkung des Losgrundsatzes ein. Das Europäische Parlament hatte sich bereits im September 2025 klar für eine losweise Vergabe als Regelfall ausgesprochen. Dies muss  nun in verbindliches EU-Recht übersetzt werden, denn nur so wird mittelständischen  Baubetrieben, die 99 % der Branche ausmachen, die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erst ermöglicht. 

4. Schließlich befürwortet das Baugewerbe eine differenzierte "Buy European"- Strategie, denn öffentliche Aufträge müssen die heimische Wertschöpfung stärken,  dürfen uns aber nicht abschotten. Entscheidend ist, strategische Abhängigkeiten zu  reduzieren, ohne den Mittelstand mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. 

11. Gebäudemodernisierungsgesetzes: Eckpunkte  

Am 24.02.2026 hat die Regierungskoalition die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG, vormals Heizungsgesetz) vorgelegt. Hier die wesentlichen  Inhalte: 

Die 65 % Vorgabe für erneuerbare Energien wird abgeschafft. Damit entfällt die pauschale  Vorgabe eines Anteils von min. 25 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen und damit  das faktische Einbauverbot bestimmter Heizungsarten.  

Vielmehr ist nunmehr vorgesehen, den Eigentümern beim Heizungstausch einen technologieoffenen Katalog von Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, der sowohl Wärmepumpen,  Fernwärme, hybride Heizungsmodelle, Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizungen  beinhaltet, letztere allerdings nur nach Maßgabe einer sogenannten "Bio-Treppe". Danach  soll ab dem 01. Januar 2029 ein steigender Anteil CO² neutraler Brennstoffe, insbesondere  Biomethan bzw. synthetischer Treibstoff eingesetzt werden. Die "Bio-Treppe" soll am  01.01.2029 mit einem klimafreundlichen Brennstoffanteil von 10 % beginnen und dann in drei  gesetzlich festgelegten Stufen bis 2040 steigen. Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil  fällt der CO²-Preis weg.  

Ergänzend zur "Bio-Treppe" wird eine Grüngas- und Grünölquote eingeführt. Industrie und  Gewerbe sollen von dieser Quote ausgenommen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium  soll bis Sommer 2026 Eckpunkte zur konkreten Umsetzung vorlegen.

Des Weiteren ist eine einen Schutzregelung für Mieter vorgesehen, um sie vor überhöhten  Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen zu bewahren. Weiter sollen im  Neubauanforderungen und die Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie geregelt wer den. Insbesondere sollen ab 01.01.2028 Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen  den Nullemissionsstandard erfüllen, ab 01.01.2030 gilt das dann für alle Gebäude. 

Des Weiteren soll die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude mindestens bis 2029  sichergestellt werden. Zudem werden die Fern- und Nahwärmenetze als zentrales Element  künftiger Wärmeversorgung hervorgehoben. Schließlich soll auch die kommunale Wärme planung vereinfacht werden. 

Bis Ostern 2026 soll es zu dem Gesetzentwurf einen Kabinettsbeschluss geben. Die Befas sung des Bundestages ist dann für das Frühjahr 2026 geplant, das Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist bis zum 01. Juli 2026 angestrebt.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de



6. Wohnraumförderung Hamburg 2025/2026 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung hat ein Bilanz der Hamburger Wohnraumförderung für das Jahr 2025 sowie einen Ausblick auf 2026 vorgelegt. 

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2.742 geförderte Neubauwohnungen bewilligt, davon 422 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende. Die geförderten Modernisierungen wuchsen um 50 % auf 6.708 bewilligte Anträge. Von den modernisierten Wohnungen erhalten 1.625 Sozialbindungen. Damit wurde erstmals seit Ende der 1990er Jahre die Zahl 6.000 bei den neu bewilligten Förderungen überschritten. Die Fördermittel der Investitions- und Förderungsbank hierfür betrugen 735 Mio. EUR.

Im Jahr 2026 soll die Wohnraumförderung nahtlos fortgesetzt werden. Es stehen 668 Mio. EUR für rund 3.000 geförderte Neubaumietwohnungen mit Sozialbindungen sowie 15.000 geförderte Modernisierungen und 1.100 Sozialbindungen im Bestand zur Verfügung.

Beim Förderzins wurden moderate Anhebungen vorgenommen. Der Zinssatz beträgt jetzt im ersten Förderweg 1,25 %, die Anfangsmiete 7,85 EUR, im zweiten Förderweg 1,4 % bei einer Anfangsmiete von 9,99 EUR und schließlich im dritten Förderweg bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent und einer Anfangsmiete von 12,95 EUR pro m².

In 2026 rückt die Modernisierung von Wohnungen stärker in den Fokus. Die Baukostenzuschüsse werden um 3 % erhöht. Die Förderung zum Erwerb von Eigenheimen wird fortgesetzt.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das Schreiben der BSW in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

http://www.bau-innung.de/allgemeines

in der Rubrik Allgemeines / Infodienst Downloads herunterladen.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de

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