Allgemeines

22. In eigener Sache: Neue Mitarbeiterin

Frau Nicole Reichert unterstützt seit dem 15. April 2026 als Assistentin der Geschäftsführung das Team von Innung und Verband.

Unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau Michelle Stanewsky, wird uns aus auf eigenen Wunsch zum Ende des Monats Juli 2026 verlassen. An ihre Stelle tritt Frau Nicole Reichert, die zukünftig die Geschäftsführung in allen Aufgaben, insbesondere bei der Erstellung des Infodienstes und bei der Organisation von Veranstaltungen unterstützen wird. Wir begrüßen Frau Reichert sehr herzlich in unsere Geschäftsstelle und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. Frau Stanewsky wünschen wi für ihre Zukunft alles erdenklich Gute und danken ihr für die langjährige, engagierte Mitarbeit.

23. Auswirkungen des Iran Kriegs auf die Bauwirtschaft 

Der Iran Krieg wirkt sich zunehmend auch auf die Bauwirtschaft, insbesondere auf die Preise für Betriebsstoffe, aber auch auf die Preise für Baustoffe aus.

Die einschneidenden Auswirkungen des Iran Krieges dürften alle unsere Mitgliedsunternehmen inzwischen zu spüren bekommen haben. Der ZDB hat hierzu ein Merkblatt erarbeitet, aus dem Mitgliedsunternehmen wesentliche Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen bei Baustoffen etc. in laufenden und zukünftigen Bauverträgen finden. 

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das Merkblatt des ZDB kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

http://www.bau-innung.de/allgemeines

in der Rubrik Allgemeines / Infodienst Downloads herunterladen.

Zudem hat sich unser Zentralverband bereits Ende März an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie an das Bundesverkehrsministerium gewandt und eine ausgewogene und praxisgerechte Lösung für die erheblichen Preissteigerungen verlangt. Der ZDB hat hierzu auf die Erlasse zur erleichterten Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg im Jahre 2022 hingewiesen und darum gebeten, die Erlasse mit Blick auf die gegenwärtigen Preis- und Lieferprobleme kurzfristig wieder in Kraft zu setzen, und zwar sowohl für anstehende Vergabeverfahren als auch für laufende Vergabeverfahren und bereits abgeschlossene Bauverträge.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das exemplarische Schreiben an den Staatssekretär des BMWSB, Herrn Dr. Joachim, in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

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Bereits am 02.04.2026 haben beide Ministerien geantwortet und mitgeteilt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Veranlassung für die Einführung eines Erlasses bezüglich einer verpflichtenden bzw. erleichterten Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln vorhanden sei. Allerdings werde man die weitere Preis- und Kostenentwicklung aufmerksam verfolgen und analysieren. Zudem hat das Bundesverkehrsministerium die Straßenbaubehörden der Bundesländer, die DEGES und die Autobahn GmbH auf die Anwendung der Regelungen im Handbuch für Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau zur "Stoffpreisgleitklausel" hingewiesen.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich die Antwortschreiben der Staatssekretäre Dr. Olaf Joachim und Dr. Claudia Elif Stutz kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes – 

http://www.bau-innung.de/allgemeines

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Nachdem die bisherigen Eingaben erfolglos waren, hat sich der ZDB gemeinsam mit dem Bauindustrieverband auf Bundesebene nunmehr mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gewandt. 

Das Schreiben vom 14. April 2026 können sich interessierte Mitgliedsunternehmen ebenfalls in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

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Die Reaktion darauf liegt noch nicht vor.

Wir unsere Mitgliedsunternehmen mittlerweile der Presse entnommen haben dürften, hat die Bundesregierung am 13.04.2026 zudem Maßnahmen beschlossen, um der Erhöhung der Kraftstoffpreise entgegenzuwirken, namentlich eine Absenkung der Steuer auf Kraftstoffe um 17 Cent - begrenzt auf zwei Monate - sowie die Ermöglichung einer zusätzlichen Zahlung von 1.000,00 EUR durch die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben soll. Unser Zentralverband hat sich diesen Maßnahmen gegenüber äußerst skeptisch geäußert. "Die Ergebnisse der Koalitionsklausur sind für die Bau- und Ausbauwirtschaft schlicht enttäuschend. Statt dringend benötigter Entlastungen für die Betriebe liefert die Bundesregierung das Gegenteil: Sie wälzt die Kosten ihrer Maßnahmen einseitig auf die Unternehmen ab. Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie klingt zwar gut, sie ist jedoch für viele Betriebe wirtschaftlich realitätsfern.", sagte dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

24. Olympiabewerbung Hamburg: Portraitfotos und Kampagnendesign

Mit dem beigefügten Link können interessierte Mitglieder ganz einfach Portraitfotos im Kampagnendesign gestalten und auf ihren Webseiten oder in ihren Social Media Kanälen verwenden. 

Bekanntlich wird in Hamburg Ende Mai über eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 abgestimmt. Die Bau-Innung Hamburg der Norddeutsche Baugewerbeverband e. V. befürworten diese Bewerbung und unterstützen die Kampagne des Hamburger Sportbunds dafür.

Mitglieder, die die Initiative ebenfalls unterstützen möchten, können ganz einfach Portraitfotos hochladen und Kampagnendesign gestalten. Öffnen Sie hierzu den nachfolgenden Link: 

https://www.hamburger-sportbund.de/Olympiabewerbung/index.html

Wählen Sie eines der sechs dort angegebenen Designs aus und exportieren Sie es dann in Ihre Downloaddokumente. Fertig!

Das Foto können Sie dann auch mit entsprechenden Texten versehen, etwa wie folgt:

„Als Hamburger Handwerker sehe ich eine große Chance in der Olympiabewerbung: Aufträge, Investitionen in die Infrastruktur und nachhaltige Stadtsanierung. Daher stimme ich am 31. Mai mit ja!“

25. Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Positionspapier

Bekanntlich wurde am 24. Februar 2026 zwischen den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene ein Eckpunktepapier zur Reform des sogenannten "Heizungsgesetzes" zu einem Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen.

Unser Zentralverband hat hierzu nun ein Positionspapier entwickelt. Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich dieses kostenlos in unserem Downloadcenter – nach Eingabe Ihres Passwortes – unter 

http://www.bau-innung.de/allgemeines

in der Rubrik Allgemeines / Infodienst Downloads herunterladen.

Kernforderungen sind der Erhalt der §§ 69 und 70 sowie der Anlage 8 des GMG, die Voraussetzung für eine energieeffiziente Heizungsmodernisierung sind, außerdem die Verankerung der BEG-Förderung im Gesetz und schließlich eine Evaluierung des Gesetzes im Jahre 2030.

26. Hamburgische Tariftreueregelung

Der Senat hat mit einer Mitteilung an die Bürgerschaft über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes den Gesetzgebungsprozess zur Verabschiedung der sogenannten Tariftreueregelung eingeleitet. 

Bereits mit Infodienst Ausgabe 04 vom 17. März 2026 (Arbeits- und Tarifrecht, Ziff. 13) hatten wir über das Bundestariftreuegesetz berichtet. Auch Hamburg plant eine solche Tariftreueregelung. Hierüber hatten wir bereits in unserem WhatsApp-Kanal berichtet.

Apropos, Sie kennen unseren WhatsApp-Kanal noch nicht? Hier einfach beitreten: 

In längeren Verhandlungen mit Senator Dr. Dressel ist es uns gelungen, ebenso wie auf Bundesebene eine Regelung zu implementieren, nach der tarifgebundene Unternehmen, also im Regelfall auch die Mitglieder von Innung und NBV, sich durch den Nachweis der Präqualifikation erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Kontrolle der Tariftreueregelung ersparen können! Diese Regelung ist nun auch in dem Gesetzentwurf des Senates in § 10 Abs. 6 aufgenommen worden. Danach können Auftragnehmer den Nachweis durch Vorlage eines geeigneten Zertifikats der Präqualifizierungsstellen erbringen.

Zudem gilt die Regelung erst ab einem Auftragswert von 500.000,00 € (Bund 50.000,00 €) und erst ab einer Auftragsdauer von vier Monaten. Über den hohen Schwellenwert dürften viele öffentliche Aufträge vom Anwendungsbereich der Tariftreueregelung im Hamburgischen Vergabegesetz nicht betroffen sein. Dies ist ein wesentlicher Erfolg von Innung und Verband, die sich zusammen mit der Handwerkskammer Hamburg und anderen Verbänden für eine unbürokratische Handhabung und einen hohen Schwellenwert eingesetzt hatten.

Wir werden über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weiter berichten.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de


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