Arbeits- und Tarifrecht

19. Tarifbindung in der deutschen Bauwirtschaft

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in seiner neuesten Untersuchung vom 2. April 2026 zum Thema Tarifbindung in Deutschland festgestellt, dass die Tarifbindung in der deutschen Wirtschaft in 2025 erstmals leicht zugenommen hat.

Tarifbindung der Betriebe in Deutschland nimmt leicht zu: Die für 2025 erhobenen Zahlen zeigen, dass 43 % der westdeutschen und 34 % der ostdeutschen Beschäftigten in branchentarifgebundenen Firmen arbeiten. Weitere 6 % der westdeutschen bzw. 11 % der ostdeutschen Beschäftigten werden durch Firmen- oder Haustarifverträge erfasst. Für rund 50 % der westdeutschen und 55 % der ostdeutschen Arbeitnehmer gibt es danach keinen Tarifvertrag. Allerdings ergab sich, dass davon wiederum knapp die Hälfte dieser Beschäftigten in Betrieben arbeitet, die sich nach eigenen Angaben an den jeweiligen Branchentarifverträgen orientieren, so dass mehr als 70 % der Beschäftigten die Betrieben arbeiten, die an einem Tarifvertrag gebunden sind oder sich daran orientieren.

Ausgehend von der Zahl der Betriebe wurde festgestellt, dass etwa 76 % der Betriebe in Deutschland nicht tarifgebunden sind. 24 % der westdeutschen und 16 % der ostdeutschen Betriebe sind durch Branchentarifverträge gebunden, jeweils weitere 2 % (West) bzw. 3 % (Ost) durch Haus- oder Firmentarifverträge. 26 % der nicht tarifgebundenen Betriebe in Westdeutschland und 23 % in Ostdeutschland gaben jedoch an, sich in ihren Einzelarbeitsverträgen an bestehenden Tarifverträgen zu orientieren.

Die Untersuchungen des IAB zeigen, dass der tarifliche Deckungsgrad auch mit der Betriebsgröße steigt. Je größer der Betrieb ist, desto eher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass er an einen Tarifvertrag gebunden ist. Von der Untersuchung nicht erfasst wird die Abdeckung durch allgemeinverbindliche Tarifverträge.

Immer noch hohe Tarifbindung im Baugewerbe: Betrachtet man die einzelnen Branchen, so lässt sich feststellen, dass die Tarifbindung im Baugewerbe verglichen mit anderen Branchen sehr gut ist. Danach sind 46 % der Beschäftigten an einem Branchentarifvertrag - etwas weniger als im Vorjahr - und weitere 4 % an einen Firmentarifvertrag gebunden. Bei Beschäftigten, die nicht in direkt tarifgebundenen Bauunternehmen arbeiten, orientieren sich fast zwei Drittel der Arbeitgeber am Branchentarifvertrag. Betrachtet man den Anteil der tarifgebundenen Unternehmen an der jeweiligen Branche, so belegt das Baugewerbe hinter dem Bereich öffentliche Verwaltung, dem Bergbau und dem Bereich Erziehung und Unterricht als erste wesentliche Branche der Privatwirtschaft Platz vier. 41 % der Baubetriebe sind danach bundesweit tarifgebunden. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um zwei Prozentpunkte. Auch hier orientieren sich aber fast zwei Drittel (44 %) der nicht tarifgebundenen Unternehmen wiederum am Branchentarif.

Das Niveau der Tarifbindung ist im Baugewerbe damit auf einem immer noch sehr hohen Niveau. Die Untersuchungen stellen das Baugewerbe insgesamt dar. Eine gesonderte Auswertung der Entwicklung im Bauhauptgewerbe ist damit jedoch nicht möglich. Hier können durchaus abweichende Trends vorliegen.

20. Entlastungsprämie

Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich auf eine von den Arbeitgebern zahlbare steuer- und beitragsfreie sogenannte Entlastungsprämie verständigt.

Auf dem Spitzentreffen der Regierungskoalition am 13. April 2026 in Berlin haben sich die Koalitionsspitzen darauf verständigt, dass zur Abfederung der durch den Nahost-Konflikt verursachten Preissteigerungen die Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, im Jahr 2026 eine sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000,- € zu zahlen, die steuer- und beitragsfrei ist.

Die Originalformulierung im Koalitionspapier lautet wie folgt: "Die Koalition wird es Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in der Höhe von 1.000 Euro zu zahlen."

Ein Gesetzesentwurf hierzu liegt noch nicht vor, ebenso wenig ein Fahrplan, bis wann die Regelung verabschiedet werden soll. Wir machen darauf aufmerksam, dass es keine Zahlungsverpflichtung der Unternehmen gibt.

21. Unternehmer-Info Bau: Arbeitsrecht Nr. 67/2026

Unser Zentralverband hat ein neues „Unternehmer-Info Bau: „Arbeitsrecht“ vorgelegt. Es trägt den Titel „Mitarbeiterbindung im Bauunternehmen“ und wurde von Frau Rechtsanwältin Kathrin Brösicke, Referatsleiterin Arbeits- und Sozialrecht, erarbeitet.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können ein Exemplar kostenlos in unserem Download-center - nach Eingabe Ihres Passwortes – unter 

http://www.bau-innung.de/arbeits-und-tarifrecht

in der Rubrik Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht / Infodienst Downloads herunterladen.


Ihr Ansprechpartner:

Jan Beutel

040/2263255-17

E-Mail: beutel@bau-innung.de

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