Technik und Normung
2. Orientierungshilfe: Offene senkrechte Holzfassaden
Holzbau Deutschland hat eine Information zu offenen senkrechten Außenwandbekleidungen aus Holz veröffentlicht, die kostenlos zur Verfügung steht.
Die Orientierungshilfe stellt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten dar und bündelt Konstruktionskriterien. Hintergrund ist, dass die Ausführung offener senkrechter Außenwandbekleidungen aus Holz in der Praxis zunehmend nachgefragt und umgesetzt wird. Für diese Bauweise gibt es derzeit jedoch keine Standardlösung innerhalb der Fachregel 01 "Außenwandbekleidungen aus Holz".
Die Orientierungshilfe richtet sich an Bauschaffende, Architekten, Holzbauplaner sowie aus führende Zimmerei- und Holzbaubetriebe und bündelt praxisbewährte Konstruktionskriterien, um insbesondere Feuchteschäden zu vermeiden und eine fachgerechte Umsetzung zu gewährleisten.
Die Orientierungshilfe steht ab sofort kostenfrei unter folgendem Link zur Verfügung
https://www.holzbau-deutschland.de/mit_holz_bauen/fachinformationen/
Ihr Ansprechpartner:
Jan Beutel
040/2263255-17
beutel@bau-innung.de
3. Artikel aus Blickpunkt Bau Januar/Februar 2026 der LBB
Nachstehend finden Sie einen Artikel unseres bayerischen Schwesternverbandes zum Thema „Darf ein Handwerksbetrieb selbst Asbestproben nehmen und welche Qualifikation ist dafür nötig?“, der auch für unsere Mitglieder sehr informativ ist.
Frage eines Baubetriebes:
Mit unserem Baubetrieb führen wir Umbauarbeiten im Bestand aus. Wenn eine Asbestbelastung bekannt ist, beauftragen wir spezialisierte ASI-Unternehmen als Nachunternehmer mit der Asbestentfrachtung. So soll es zunächst bleiben.
Meist liegt uns zum Angebotszeitpunkt jedoch keine Erkundung vor. Wie wir wissen, gibt es seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Dezember 2024 einen General verdacht für Asbest bei Gebäuden, mit deren Bau vor November 1993 begonnen wurde. Weil viele Bauherrn vor Auftragserteilung weder eine Erkundung durchführen lassen noch Informationen liefern, die den Asbestverdacht entkräften können, erwägen wir bei unseren Angeboten Bedarfspositionen für eine Asbestbeprobung an den Bauteilen, die von uns bearbeitet werden, anzubieten. Wir wollen unsere Mitarbeiter keiner Gefährdung durch Asbest aussetzen und das im Zweifel auch nachweisen können. Die Proben beabsichtigen wir selbst zu entnehmen und bei spezialisierten Fachlaboren analysieren zu lassen. Benötigen unsere Beschäftigten für die Beprobung Sach- und Fachkunde? Zu welcher Art Schulung schicken wir sie am besten? Macht ein Sachkundelehrgang mit „kleinem“ Asbestschein nach aktueller TRGS 519 noch Sinn oder wird empfohlen, abzuwarten, bis das neue modulare Qualifikationssystem verfügbar ist?
Unsere Antwort:
Da auch die Probeentnahme ein potenzieller Kontakt mit Asbest in Bauteilen sein kann, ist dafür grundsätzlich Fachkunde des Probenehmers und Sachkunde einer Aufsicht führenden Person erforderlich. Denkbar ist aber auch, dass der Probenehmer selbst die Sachkunde einer Aufsicht führenden Person besitzt. Sachkunde kann zum Beispiel im Rahmen einer Schulung nach Anlage 4 C der TRGS 519 (sogenannter „kleiner Asbestschein“) erlangt wer den. In zwei Tagen (mit 17 Lerneinheiten à 45 Minuten) wird die Sachkunde vermittelt, die im Anschluss durch eine Prüfung nachgewiesen wird. Diese erlangte Sachkunde behält sechs Jahre Gültigkeit und ist auch in dem neuen modularen Qualifikationssystem als gleichwertig anerkannt im Bereich niedrigen und mittleren Risikos. Für die Probenahme selbst gibt es von der DGUV anerkannte „emissionsarme Verfahren“ wie BT 31 („Stanzverfahren mit Schleuse“ zum Beispiel für die Entnahme von Putzproben) und BT 32 („Ausstemmen mittels Stemm schleuse“), die dem Bereich niedrigen Risikos (weniger als 10.000 Asbestfasern pro Kubik meter Luft) zugeordnet werden. Eine Person mit „kleinem Asbestschein“ besitzt die Sachkunde, die die aufsichtführende Person vor Ort und die verantwortliche Person für derartige Beprobungen im Betrieb benötigt. Die aufsichtführende Person kann auch als verantwortliche Person benannt werden, das heißt beide Rollen übernehmen, und selbst Proben entnehmen. Aufgrund der erworbenen Sachkunde sind Personen auch mit kleinem Schein in der Lage, den Risikobereich abzuschätzen und gegebenenfalls Experten hinzuzuziehen, wenn ihre Qualifikation nicht ausreicht. Im hohen Risikobereich beispielsweise ist Sachkunde nach An lage 3 (sogenannter „großer Asbestschein“) erforderlich. Das ist beispielsweise bei Spritzas best oder Cushioned-Vinyl der Fall, wenn ein sehr hoher Asbestanteil, schwach gebunden, eine hohe Faserkonzentration von 100.000 Fasern pro Kubikmeter Luft und mehr erwarten lässt. Das künftige modulare Qualifikationssystem, das mit der neuen TRGS 519, die voraus sichtlich Ende 2026/2027 veröffentlicht werden soll, baut auf unterschiedlichen Modulen auf, ist aber nach Anzahl der Lerneinheiten insgesamt deutlich aufwändiger. Im niedrigen Risikobereich werden für aufsichtführende Personen in zusammenfassenden Kombikursen beispielsweise mindestens 22,5 LE + Prüfung, für Verantwortliche mindestens 30 LE + Prüfung erforderlich.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Seitz
040/2263255-10
seitz@bau-innung.de