Allgemeines
32. FAQ-Katalog zur digitalen Aufbewahrung
Die Bundessteuerberaterkammer hat einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung veröffentlicht.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat kürzlich einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung veröffentlicht.
Die ordnungsmäßige Aufbewahrung von digitalen Unterlagen stellt die Betriebe regelmäßig vor Herausforderungen, denn die Beantwortung von Detailfragen ist sehr anspruchsvoll: Welche Unterlagen sind wie lange aufzubewahren? Welche Anforderungen stellen Handelsrecht und GoBD an Ordnung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit? Dürfen Papierbelege nach dem Einscannen entsorgt werden? Wie ist mit E-Mails, Vorsystemen, Konvertierung, Systemmigration oder den Zugriffsarten im Prüfungsfall umzugehen? Braucht man unbedingt ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) für die Archivierung von Rechnungen?
Die FAQ-Sammlung “Allgemeine digitale Aufbewahrung” der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) beantwortet typische Fragen rund um das Aufbewahren von Unterlagen – vor allem zu den handels- und steuerrechtlichen Pflichten (inklusive GoBD) sowie zu Themen aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Insbesondere das Kapitel 1.2 enthält viele wichtige Hinweise, wie mit digitalen Dokumenten, Rechnungen und Mails umzugehen ist. Auch zur Archivierung ohne DMS gibt es in Abschnitt 1.2.20 Hinweise.
Die aufgeführten Fragen und Antworten sind nicht abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich beim FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer um eine Praxishilfe zur Orientierung ohne rechtsverbindlichen Charakter. In Zweifelsfällen oder bei besonderen Konstellationen kann eine gesonderte rechtliche Prüfung notwendig sein, um Rechtssicherheit zu erlangen. Die Inhalte des FAQ-Katalogs orientieren sich an der jeweils aktuellen Rechtslage. Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsauffassungen oder Gerichtsentscheidungen werden im Rahmen laufender Aktualisierungen eingearbeitet.
Interessierte Mitgliedsbetriebe finden den aktuellen FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer hier.
33. Verkehrsbehörde stellt zusätzliche 39 Millionen Euro bereit
Per Pressemitteilung vom 07. Mai 2026 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende darüber informiert, durch Umschichtungen innerhalb des eigenen Haushalts 39 Millionen Euro zusätzlich für die Sanierung von Brücken und Straßen sowie für die schnelle Beseitigung von Schlaglöchern bereitzustellen.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Straßen nach dem ungewöhnlich harten Winter mit vielen Schäden wieder in einen guten Zustand zu bringen. Die Maßnahmen sind Teil eines Gesamtpakets von 42 Millionen Euro, die außerdem Investitionen in Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und die fachliche Prüfung und Vorbereitung einer Ersatzbrücke für die stark beschädigte Freihafenelbbrücke enthalten.
Geplant ist, insgesamt 30 Millionen Euro zusätzlich in die Sanierung von Straßen zu investieren, damit Hamburgs Infrastruktur in gutem Zustand bleibt. Davon sind vorgesehen:
20 Millionen Euro für die Instandsetzung der Fahrbahnen an Hauptverkehrsstraßen,
10 Millionen Euro extra für die Beseitigung von Winterschäden sowie
ein zusätzliches Programm zur Erneuerung von Deckschichten auf Bezirksstraßen, um Straßen mit vielen Fahrbahnschäden wie z. B. Schlaglöcher großflächig zu sanieren.
Weitere 9 Millionen Euro sind für die Sanierung von Brücken vorgesehen.
Laut Angaben der Behörde werden die zusätzlichen 42 Millionen Euro nicht durch neue Schulden oder zusätzliche Ausgaben im Haushalt aufgebracht. Stattdessen werden die Mittel innerhalb des bestehenden Haushaltsplans umgeschichtet. Konkret bedeutet das: In anderen Bereichen, werden weniger Mittel benötigt als ursprünglich eingeplant. Diese freiwerdenden Gelder werden nun gezielt für die Instandhaltung und Verbesserung von Straßen, Brücken sowie für den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs eingesetzt. So kann Hamburg wichtige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur tätigen, ohne dass der Gesamthaushalt der Stadt zusätzlich belastet wird.