Allgemeines

34. Mitgliederversammlungen von Innung und Verband: Bericht

Wir berichten über die Mitgliederversammlungen der Bau-Innung Hamburg und des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e. V. am 01. Juni 2026.

Am 01. Juni 2026 zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr fand im Ausbildungszentrum-Bau in Hamburg die erste reguläre Mitgliederversammlung der Bau-Innung Hamburg und des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e. V. im Jahr 2026 statt. 

In seiner Eröffnungsrede begrüßt Herr Sander die Mitglieder von Innung und Verband und erinnert zunächst an zwei verstorbene Innungsmitglieder, derer die Versammlung sodann gedenkt.

Anschließend berichtet er über die aktuelle Lage der Bauwirtschaft. Er kritisiert die Bundesregierung und die öffentliche Verwaltung dafür, dass bereitgestellte Investitionsmittel für Infrastrukturprojekte bislang kaum umgesetzt werden. Besonders bemängelt er die langsame Verwendung des sogenannten Sondervermögens sowie den weiterhin hohen bürokratischen Aufwand bei Bauvorhaben. Auch in Hamburg würden Genehmigungsprozesse und zusätzliche Auflagen den Wohnungs- und Infrastrukturbau erschweren.

Herr Sander hebt die Bedeutung von Innung und Verband hervor, die die Interessen der Bauwirtschaft gegenüber Politik und Behörden vertreten. Zudem äußert er Bedauern über die Ablehnung der Hamburger Olympiabewerbung, da diese aus seiner Sicht wichtige Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen beschleunigt hätte.

Abschließend informiert er über die positive finanzielle Entwicklung der BAU INNUNG Hamburg. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sei das Jahr 2025 mit einem Überschuss abgeschlossen worden, ohne dass die Mitgliedsbeiträge erhöht werden mussten. Er dankt dem Vorstand, der Geschäftsstelle und den Mitgliedern für ihr Engagement und ihre Unterstützung und verweist auf die Kommunikationsangebote des Verbandes in den sozialen Medien. Danach leitet er zum nächsten Tagesordnungspunkt, der Vorstellung der Jahresrechnung 2025, über. 

Anschließend erläutert Herr Söllner in Vertretung für den Schatzmeister, Herrn Holst, die Jahresrechnung der Bau-Innung Hamburg für das Jahr 2025, die den Teilnehmern als Tischvorlage vorliegt und steht für Fragen zur Verfügung. Fragen ergeben sich nicht. Daraufhin leitet Herr Söllner zum nächsten Tagesordnungspunkt über und bittet Herrn Manke, den Bericht der Rechnungsprüfer zu erstatten.

Herr Manke berichtet, dass er zusammen mit Herrn Hoffmann und Herrn Kostmann (in Stellvertretung) am 21. Mai 2026 die Jahresrechnung 2025 geprüft habe. Die Prüfung habe keine Beanstandungen ergeben. Herr Manke beantragt daraufhin, dem Vorstand und der Geschäftsführung der Bau-Innung Hamburg für das Jahr 2025 Entlastung zu erteilen. Herr Sander dankt Herrn Hoffmann, Herrn Kostmann und Herrn Manke für ihre Arbeit als Rechnungsprüfer. 

Nachdem die Mitglieder Herrn Felix Rosenberger einstimmig per Akklamation als Arbeitgebervertreter in die Abschluss- und Gesellenprüfungsausschüsse der Berufe Ausbaufacharbeiter/-innen Zimmererarbeiten und Zimmerer/Zimmerinnen gewählt haben, eröffnet Herr Sander die Mitgliederversammlung des NBV. 

Er begrüßt die Mitglieder und verweist auf seinen Bericht anlässlich der Innungsversammlung.

Anschließend erläutert Herr Söllner in Vertretung für den Schatzmeister, Herrn Holst, die Jahresrechnung des NBV für das Jahr 2025, die den Teilnehmern als Tischvorlage vorliegt und steht für Fragen zur Verfügung. Fragen ergeben sich nicht. Daraufhin leitet Herr Söllner zum nächsten Tagesordnungspunkt über und bittet Herrn Manke, den Bericht der Rechnungsprüfer zu erstatten.

Herr Manke verließt in Vertretung für Frau Loos, Frau Rieckenberg und den weiteren stellvertretenden Rechnungsprüfern, Herrn Hoffmann und Herrn Kostmann, den Bericht der Rechnungsprüfer des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e. V.. Die Rechnungsprüfung habe keine Beanstandungen ergeben. Rückfragen aus der Versammlung ergeben sich nicht. Daraufhin beantragt Herrn Manke die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung. Vorstand und Geschäftsführung wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen entlastet. 

Zum Punkt Verschiedenes gab es keine Wortmeldungen.

Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung hielt Herr Jan Häusler von der Firma Fjord Media einen Vortrag zum Thema KI in der Bauwirtschaft. Die Fjord Media ist spezialisiert auf die Produktion von Unternehmensfilmen speziell für Bauunternehmen. Darüber hinaus unterstützt Fjord Media Bauunternehmen bei ihren Marketingaktivitäten, zur Gewinnung von Aufträgen ebenso wie zur Rekrutierung von Fachkräften.

Nach Ende der Versammlung fand das traditionelle Spargelessen statt, bei dem die anwe-senden Mitglieder sich bei Spargel, Schinken und Bier noch eine Weile bilateral austau-schen konnten.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich den Bericht des Obermeisters in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines

in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen.


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Michael Seitz

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seitz@bau-innung.de


35. Sondervermögen Infrastruktur: Erster Monitoringbericht

Der erste Monitoringbericht zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zeigt: 2025 flossen erst 24 Mrd. von den geplanten 37,2 Mrd. EUR ab, das Versprechen zusätzlicher Investitionen wurde kaum eingelöst.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01. Juni im Haushaltsausschuss des Bundestages den ersten jährlichen Monitoringbericht zum SVIK vorgelegt. Der kreditfinanzierte SVIK war im Frühjahr 2025 bekanntlich mit einem Grundgesetzpaket errichtet worden und stellt für 12 Jahre 500 Mrd. EUR für Investitionen in die öffentliche Infrastrukturen und in die Klimaneutralität bereit. Er ist daher für die Bauwirtschaft von erheblicher Bedeutung.

Der jetzt vorgelegte Bericht zieht eine erste Bilanz des Umsetzungsjahres 2025 und informiert über den Mittelabfluss, den Umsetzungsfortschritt sowie gesamtwirtschaftliche Effekte und die Preisentwicklung.

Der SVIK gliedert sich in drei Säulen. Rund drei Fünftel der Mittel (rund 300 Mrd. EUR) stehen dem Bund zur Verfügung, jeweils ein Fünftel entfällt auf den Klima- und Transformationsfonds sowie auf Länder und Kommunen. Gegründet wurde das Sondervermögen insbesondere mit erheblichen Defiziten in der öffentlichen Infrastruktur. Rechtlich gelten die SVIK-Mittel als zusätzlich, wenn der Bund im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens 10 % erreicht. Nach Angaben des BMF wird dies über den gesamten Planungszeitraum eingehalten.

Im Haushaltsjahr 2025 wurden aus dem SVK 24 Mrd. EUR verausgabt, geplant waren 37,2 Mrd. EUR. Die Minderausgaben von 13,2 Mrd. EUR entfallen vor allem auf die noch nicht abgeflossenen Länder- und Kommunalmittel in Höhe von 8,3 Mrd. EUR, darüber hinaus auf den Breitbandausbau (1,6 Mrd. EUR) und auf das Zugsicherungssystem ERTMS (1,3 Mrd. EUR).

Das BMF führt den unvollständigen Abfluss auf die Anfang Oktober 2025 andauernde vorläufige Haushaltsführung und die erst im Herbst erfolgte Errichtung des Sondervermögens zurück. Die Mittelabflussquote der Bundessäule lag bei 74 % des Sollansatzes. Der kurzfristige Wachstumsbeitrag des SVIK wird vom BMF auf ein halbes Prozent des Bruttoinlandsproduktes bis Ende 2027 geschätzt.

Der Bericht ordnet außerdem die für das SVIK relevante Preisentwicklung ein. Die Baupreise lagen im Februar 2026 zwischen 2,4 % und 4,1 % eins Prozent über dem Vorjahresniveau und haben sich seit 2024 auf etwa 3 % eingependelt. Auffällig ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung einzelner Vorprodukte: Nadelschnittholz verteuerte sich zuletzt um 11,2 %, Metalle um 8,2 % und Kupfer um 17,6 %. Der Bericht weist für den Verkehrswegetiefbau eine kumulierte Preissteigerung von rund 81 % zwischen 2021 und 2024 aus.

Gerade die Bauwirtschaft hatte in den SVIK große Hoffnungen gesetzt. Umso ernüchternder ist die Bilanz des ersten Umsetzungsjahres. Der erhoffte zusätzliche Nachfrageimpuls ist 2025 auf den Baustellen nicht angekommen. Ursache ist eine Verschiebung zwischen den Töpfen. Der Bericht lässt erkennen, dass im Verkehrsbereich Investitionen über das Sondervermögen abgewickelt werden, die zuvor aus dem Kernhaushalt finanziert wurden, etwa Baukostenzuschüsse für die Schiene und Investitionen in der Autobahn GmbH. Während also der Mittelzuwachs für die Infrastruktur über das Sondervermögen generiert wird, gehen zugleich Investitionslinien im Kernhaushalt zurück. Eine solche Verlagerung erhöht die öffentlichen Investitionen natürlich nicht. Dabei ist der Sinn des schuldenfinanzierten Sondervermögens, gerade zusätzliche Investitionen zu finanzieren. Hinzukommt, dass die Einhaltung der zehnprozentigen Investitionsquote nur anhand der Haushaltsplanung und nicht an den tatsächlichen Investitionen, also am Ist, orientiert wird. Damit bleibt offen, ob wirklich zusätzlich investiert wurde.

Der schleppende Mittelabfluss verweist zugleich auf strukturelle Engpässe. Die Bauwirtschaft kann nur umsetzen, was geplant, genehmigt und ausgeschrieben ist. Die Verfahren müssen dringend vereinfacht und beschleunigt werden, dass verabschiedete Vergabebeschleunigungsgesetz ist dafür ein erster, wichtiger Schritt.

Sorge bereitet zudem, dass die Mittel die kommunale Ebene bisher nur unzureichend erreichen. An die Länder sind 2025 noch keine Mittel geflossen.

Gerade die Kommunen tragen aber einen erheblichen Teil dieses Rückstandes, vor allem bei Schulgebäuden sowie bei Straßeninfrastrukturmaßnahmen. Da die Mittel auf die Folgejahre übertragbar sind, bietet sich 2026 ein Spielraum, sofern Planums-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren zügig wirksam werden.

Unser Zentralverband hält es insgesamt für notwendig, parallel zur Umsetzung des Sondervermögens die Überleitung zu verlässlichen, überjährigen Finanzierungsmodellen wie etwa einem Verkehrsinfrastrukturfonds voranzutreiben und den eingeschlagenen Weg über die Laufzeit des Sondervermögens hinaus zu verstetigen. Denn: Nur wenn das Geld tatsächlich verbaut wird, investiert Deutschland in seine Zukunft!


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Michael Seitz

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36. Spitzentreffen im Kanzleramt: Vorschläge der Bauwirtschaft

Am Mittwoch, dem 10. Juni 2026 hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung mit den Spitzen der Arbeitgeberverbände (ZDH, BDA, BDI, DIHK) sowie mit den Gewerkschaften zu einem Spitzentreffen getroffen.

Die Ergebnisse im Einzelnen dürften unsere Mitgliedsunternehmen bereits der Presse entnommen haben.

Aus Anlass dieses Treffens hat unser Zentralverband gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der IG Bau gemeinsame Vorschläge der Sozialpartner der Bauwirtschaft zur Stärkung von Wachstum, Wohnungsbau und Infrastruktur gemacht und an die Spitzen der Koalition sowie die Arbeitgeber Spitzenverbände versandt.

Das Papier konzentriert sich auf Vorschläge, wie unter Einbindung der Bauwirtschaft Deutschland wieder auf ein Wachstumspfad zurückkehren kann. Zunehmende Wohnungsnot und ein erheblicher Investitionsstau bei der öffentlichen Infrastruktur belasten zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit. Die Vorschläge befassen sich daher konkret mit Erstattung des Wohnungsbaus, der Modernisierung der Infrastruktur, der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie mit der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Insgesamt mahnen die Sozialpartner der Bauwirtschaft an, jetzt die politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die vorhandenen Kapazitäten der Branche ihre volle Wirkung für die Konjunktur entfalten können.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das Vorschlagspapier der Sozialpartner der Bauwirtschaft kostenlos auf unserer Website unter 

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37. Hamburger Handwerkerpreis: Jetzt nominieren! 

Haspa und Handwerkskammer, suchen Bewerberinnen und Bewerber für den Handwerkspreis 2026. Jeder kann bis zum 28. Juni Einzelpersonen und Betriebe für die Auszeichnung vorschlagen oder sich selbst bewerben.

Vom 01. – 28. Juni können alle Hamburgerinnen und Hamburger über die Website www.haspa.de/handwerk Einzelpersonen und Betriebe für den Handwerkspreis vorschlagen, auch Selbstnominierungen sind erlaubt. Dabei werden innovative, nachhaltige und kreative Handwerksleistungen ausgezeichnet. Eine Jury von Experten legt fest, wer sich für das finale Voting qualifiziert. Zwischen Ende September und Mitte Oktober kann Hamburg dann online darüber abstimmen, wer den Titel Handwerker/-in bzw. Handwerksbetrieb des Jahres verliehen bekommt. 

Hier gehts zur Online-Normierung für den Hamburger Handwerkspreis!


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Michael Seitz

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