Allgemeines
46. Brief des ZDB-Präsidenten
Der Präsident unseres Zentralverbandes, Dipl.-Ing. Wolfgang Schubert-Raab, hat sich in einem Brief an alle Mitglieder der im ZDB zusammengeschlossenen Verbände gewandt und eine Halbjahresbilanz der Arbeit des ZDB vorgelegt.
In dem Schreiben nimmt Präsident Schubert-Raab unter anderem zum Vergabebeschleunigungsgesetz, zum Bundestariftreuegesetz, zur Neuregelung der Sicherheitsbeauftragten, zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie insgesamt zur Reformagenda der Bundesregierung Stellung.
Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich den Präsidentenbrief in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter
https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines
in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen.
47. Veranstaltung: Orientierung im Nachhaltigkeitsdschungel
Der Norddeutsche Baugewerbeverband e. V. lädt am 14. Oktober 2026,
14:00 –17:00 Uhr, zur Informationsveranstaltung
„Orientierung im Nachhaltigkeitsdschungel“
in den Räumen der Hamburger Volksbank ein.
Nachhaltigkeitsanforderungen gewinnen im Bau und Ausbaugewerbe, aber nicht nur dort, rasant an Bedeutung. Auch Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche CSRDBerichts-pflicht fallen, geraten zunehmend in den Fokus von Auftraggebern, Banken und öffentlichen Stellen.
Mit dem neuen VSME bzw. VS (Voluntary Standard) entsteht erstmals ein europäischer Rahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Standard richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, enthält ein Value Chain Cap und bietet eine klar strukturierte, praxisnahe Berichtslogik.
Die Veranstaltung wird eröffnet durch Rita Herbers, Vorstandsmitglied der Hamburger Volksbank eG. Die Moderation übernimmt die BauInnung Hamburg.
Referenten:
Dr. Jennifer Kowallik, BUKEA Hamburg
Dr. Kai Hünemörder, Handwerkskammer Hamburg
Jenny Garcia, Deutscher-Nachhaltigkeits-Kodex (DNK)
Marika Ott, Hamburger Volksbank eG
Dr. Michael Solvie & Lykke Ibbeken, Solvie & Kollegen
Dr. Jens Marquardt, OTTO WULFF Bauunternehmung GmbH
Ihr Nutzen:
• Orientierung zu künftigen Anforderungen
• Erwartungen von Banken und Auftraggebern verstehen
• Praxisnahe Handlungsempfehlungen
• Austausch mit Experten und Branchenkollegen
Anmeldung bis 24. September 2026: veranstaltung@bau-innung.de.
48. Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet
Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben in ihren jeweils letzten Sitzungen vor der Sommerpause dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zugestimmt.
Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben be-schleunigt und die Voraussetzung für eine zügigere Umsetzung verbessert werden.
Die baugewerblichen Verbände haben die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunfts-gesetzes ausdrücklich begrüßt. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB sagte dazu: "Das ist ein wichtiger Tag für unsere Infrastruktur. Jetzt bekommen Planungs- und Genehmigungsverfahren den Rückenwind, den sie dringend brauchen, unter anderem durch das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten."
Zugleich mahnte unser Zentralverband jedoch auch, dass das erreichte jetzt nicht durch ein Gesetz aus dem Bundesumweltministerium zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur konterkariert werden dürfe. Wenn nämlich auch hier für die natürliche Infrastruktur ein überragendes öffentliches Interesse festgeschrieben wird, wird die Vorfahrt für Infrastrukturprojekte wieder ausgebremst. Vielmehr müssten ökologische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Interessen zu einem vernünftigen Ausgleich gebracht werden.
Zum Referentenentwurf dieses Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen hat unser Zentralverband eine Stellungnahme abgegeben, die sich interessierte Mitgliedsunternehmen in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter
https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines
in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen können.
49. Steigende Baugenehmigungen
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Mai 21.000 neue Wohnungen genehmigt, das sind 24,7 % mehr als im Vorjahresmonat.
Von Januar bis Mai wurden bundesweit insgesamt 104.700 Wohnungen genehmigt, das ist ein Plus von 15,4 %.
Damit hält der Aufwärtstrend auf dem Papier an. Die Genehmigungszahlen sind auch ein guter Frühindikator dafür, wie der Wohnungsbau sich in den kommenden zwei bis drei Jahren entwickeln wird. Baugenehmigungen sind jedoch noch keine gebauten Wohnungen. Ob die Bauherren ihre Bauvorhaben auch umsetzen, ist abhängig von den Kosten, und da liegt das Problem. Die Neubaupreise für Wohngebäude sind im Mai nämlich um 5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Allein im vergangenen Jahr sind über 35.000 Baugenehmigungen erloschen und haben also nicht zu gebauten Wohnungen geführt. Das sind so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Grund dafür dürften auch die gestiegenen Finanzierungskosten sein.
Nach unserer Auffassung muss insbesondere auch bei der Förderung nachjustiert werden. Die Zinsen im EH-55-Programm sind noch immer zu hoch und vor allem zu volatil. Die Förderung muss verlässlich über mehrere Jahre angelegt sein und nicht nur bis Ende dieses Jahres. Zinsgünstige und stabile Darlehen wären für viele Menschen nämlich das Signal, privates Kapital für den Wohnungsbau zu aktivieren. Deshalb braucht auch der Markt auch schnell Klarheit über die Konditionen für die Neuordnung der KfW-Förderung im Jahr 2027. Schließlich muss endlich die Sonder-AfA an den EH-55-Standard gekoppelt werden und nicht an den Standard EH-40.