Arbeits- und Tarifrecht
28. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Koalitionsausschuss
Der Koalitionsausschuss hat sich am 1. Juli 2026 unter anderem auf weitere Reformschritte im Arbeits- und Sozialrecht verständigt.
Für den Bereich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ergeben sich folgende Punkte:
1. Bestätigt werden die Ergebnisse der Alterssicherungskommission, die bis zum Ende 2026 umgesetzt sein sollen. Auf nähere Details wird dabei nicht eingegangen.
2. Lediglich als Ziel wird festgehalten, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil zu halten.
3. Die steuerlichen Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge
(§ 3b EstG) werden erhöht bis zu einem Stundenlohn von 75,- € und, soweit sie "im Regelungsbereich eines Tarifvertrages" liegen, auch beitragsfrei gestellt.
4. Die sachgrundlose Befristung wird befristet bis Ende 2030 bis zu einer Maximaldauer von 48 Monaten und einer bis zu sechsmaligen Verlängerung ermöglicht, inklusive der Möglichkeit der erneuten Ersteinstellung bei einem bisherigen Arbeitgeber.
5. Bei Arbeitsverhältnissen mit einem Jahreseinkommen von mehr als dem 1,75fachen der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (€ 177.450) kann im Arbeitsvertrag eine Auflösung mit Abfindungsoption vereinbart werden.
6. Die steuerlichen Regelungen zu Abfindungszahlen werden so verändert, dass längere Zeiten der nachfolgenden Arbeitslosigkeit zu höheren steuerlichen Abzügen führen.
7. Die Bundesagentur für Arbeit wird mit weiteren Instrumentarien ausgestattet, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden: Berufsberatung im Erwerbsleben, Arbeitsmarktdrehscheiben, Erprobung einer Beschäftigungsperspektive, stärker geförderte Weiterbildung.
8. Ein nicht näher beschriebenes Programm "Zweite Chance" soll zu mehr Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen führen.
9. Die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform sollen umgesetzt werden.
10. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag eingeführt.
11. BMAS und BMI sollen einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs bis Ende 2026 umsetzen. Ansatzpunkte sind ein besserer Datenaustausch.
12. Die Tarifvertragsparteien "der von der aktuellen Krise besonders betroffenen Industrien" sollen in einem branchenspezifischen Dialog bis Mitte Oktober 2026 der Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Branchen vorschlagen. Angesprochen werden dabei insbesondere die Automobil- , Chemie- , Stahl- und Maschinenbaubranche.
13. Die Tarifvertragsparteien sollen bis Mitte Oktober 2026 vorschlagen, in welchen Bereichen des Arbeitsrechts abweichende Vereinbarungen durch die Tarifvertragsparteien getroffen werden können. Auch soll die KI-Mitbestimmungsregelungen vereinfacht werden.
14. Kommunale Jobcenter werden zu KI-Nutzung und Datenaustausch verpflichtet.
15. Das Kontingent der Westbalkan-Regelung soll zum 1. Januar 2027 halbiert werden auf 25.000 Personen pro Jahr.
16. Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Die Aufrechterhaltung von Berichtspflichten muss von den Ministerien explizit begründet werden. Dokumentationspflichten sollen außerhalb von EU-Recht und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten abgeschafft werden.
17. Betriebliche Beauftragte, deren Rechtsgrundlage nicht auf EU-Vorgaben beruhen, sollen abgeschafft werden.
18. Die Prüfpflicht elektrischer Anlagen wird überarbeitet, die staatlichen Kontrollen im Arbeitsschutz verstärkt werden.
19. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen soll zum 1. Januar 2027 aufgehoben werden.
Bewertung: Zwei Dinge fallen besonders auf. Erstens, bereits präsentierte Ergebnisse beispielsweise der Alterssicherungskommission und der Kommission zur Sozialstaatsreform werden quasi noch einmal "verkauft". Zweitens, der Schwerpunkt der Vorschläge liegt eindeutig im Abbau bürokratischer Belastungen, während viele materielle Streitpunkte ausgelagert wurden. So betreffen beispielsweise die Vorschläge für die Abfindungsoption bei Auflösung des Arbeitsvertrages ausschließlich Hochverdiener, während der Kündigungsschutz im Übrigen unangetastet bleibt und die Regelungen zur Befristung ihrerseits nur befristet gültig sein sollen - also kein endgültiger Befreiungsschlag. Das Streitthema Arbeitszeit wurde sogar gänzlich ausgeklammert. Andere Themen wurden an die Tarifvertragsparteien verwiesen, u.a. mit dem Ausblick, dass gesetzliche Öffnungen nur durch tarifvertragliche Regelungen genutzt werden können (denen die IG BAU bisher eher ablehnend gegenübersteht).
Ein echtes Verwirrspiel hat die Regierungskoalition nunmehr bei den Minijobs gestiftet. Denn je nach Vorschlag werden entweder die Beiträge zur GKV erhöht (Vorschläge zur GKV-Beitragssatzstabilisierung, die Minijobs nahezu vollständig abgeschafft; Alterssicherungskommission, deren Ergebnisse unter 1. bestätigt werden) oder die Pauschalsteuer auf die Minijobs erhöht. Haben die Koalitionsspitzen hier den Überblick verloren oder ist man sich im Kern doch nicht einig.
Für das Baugewerbe problematisch sein dürfte die vorgesehene Halbierung des Westbalkan-Kontingents, denn das Baugewerbe ist mit einem Drittel des Kontingentanteils (= 17.500 Arbeitnehmer) größter Abnehmer. Die Kontingente sind meistens schon vor Jahresende ausgeschöpft. Das heißt, der Branche werden schon kurzfristig in 6 Monaten 9.000 Arbeitnehmer fehlen, die in der Regel nicht durch inländische Beschäftigte ersetzt werden können.
Aufgrund des hohen dortigen Lohnniveaus ist die Gewinnung von Arbeitslosen, die zuvor in der Automobil- oder Chemiebranche mit deutlich höherem Lohnniveau und gleichzeitig deutlich kürzen Wochenarbeitszeiten tätig waren, extrem herausfordernd. Von daher ist es nicht verwunderlich, das aus der Baubranche ausscheidende Arbeitnehmer seit Jahren in hohem Maße durch Zuwanderung ersetzt werden. Die Halbierung der Westbalkan-Regelung baut neben der demografischen Entwicklung, der Konkurrenz durch die Bundeswehr, der vollkommen unzureichenden Frauenbeschäftigung, der fehlenden Möglichkeit der legalen Nutzung von Zeitarbeit und den nach wie vor schwierigen Voraussetzungen für die Zuwanderung in Beschäftigung eine weitere Hürde auf. Und dass ausgerechnet für eine Branche, die so viele Aufgaben im Bereich Infrastruktur und Wohnraumbeschaffung zu bewältigen hat.
29. Unternehmer-Info Bau: Arbeitsrecht Nr. 68/2026
Unser Zentralverband hat ein neues „Unternehmer-Info Bau: „Arbeitsrecht“ vorgelegt. Es trägt den Titel „Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien“ und wurde von Frau Rechtsanwältin Larissa Omonsky, Referatsleiterin Arbeits- und Sozialrecht, erarbeitet.
Interessierte Mitgliedsunternehmen können ein Exemplar kostenlos in unserem Download-center - nach Eingabe Ihres Passwortes – unter
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