Allgemeines
50. Erinnerung: 22. Hoffest am 04. September 2026
Wir möchten unsere Mitgliedsunternehmen nochmals recht herzlich zu unserem alljährlichen Hoffest einladen. Auch in diesem Jahr wieder ganz traditionell auf dem Hof hinter unserer Geschäftsstelle in den Briese Studios, und zwar am
Freitag, den 04. September 2026 ab 11:00 Uhr,
Semperstraße 26 (BRIESE Studios), 22303 Hamburg.
Wie schon in den Vorjahren wollen wir diese Veranstaltung dazu nutzen, unseren Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, mit allen am Baugeschehen in Hamburg Beteiligten, Auftraggebern und Wirtschaftsvertretern, Repräsentanten von Politik und Behörden und nicht zuletzt mit unseren Kooperationspartnern in lockerer Atmosphäre - bei erfrischenden Getränken und Gegrilltem - ins Gespräch zu kommen und sich näher kennen zu lernen.
Um 11:30 Uhr wird unser Obermeister, Herr Dipl.-Ing. Thomas Sander, die Gäste begrüßen. Um ca. 11:45 Uhr wird Herr Senator Dr. Anjes Tjarks, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende das Grußwort halten.
Wir würden uns ganz besonders freuen, Sie zahlreich auf unserem Hoffest begrüßen zu dürfen. Dein Einladungsflyer (beschreibbares PDF) können Sie hier herunterladen: 🔗 Einladungsflyer (PDF)
Wir bitten Sie, das dortige Anmeldefeld auszufüllen und an Frau Schulz schulz@bau-innung.de zu mailen.
51. Hamburg-Standard 2.0. Wohnungsbestand: Unterstützung erbeten!
Frau Senatorin Karen Pein, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, hat uns mitgeteilt, dass ihre Behörde nach dem Hamburg-Standard für den Neubau nun auch einen Hamburg-Standard ist für den Wohnungsbestand, also für die Sanierung von Wohnungen erarbeiten will.
Der Senat will die Sanierungsquote von Wohngebäuden deutlich stärken und Eigentümern dabei helfen, Modernisierungen und Sanierungen wirtschaftlicher als bisher umzusetzen und so bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Ziel ist es dabei, praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, um Modernisierung einfacher, wirtschaftlicher und schneller zu machen.
Hierzu fordert die Behörde nun die beteiligten Akteure, darunter auch Innung und Verband, auf, ihr Interesse an einer Mitarbeit an einem solchen Hamburg-Standard 2.0 zu bekunden. Interessierte Personen können Ihr Interesse bis zum 15.08.2026 per E-Mail an bezahlbarbauen@bsw.hamburg.de bekunden. Wir bitten daher insbesondere die Inhaber und die leitenden Mitarbeiter unserer Mitgliedsfirmen, die sich schwerpunktmäßig mit der Sanierung von Wohngebäuden befassen, einmal zu überlegen, ob Sie Ihren Sachverstand in eine solche Initiative einbringen können. Wir sind überzeugt, dass der Hamburg-Standard bei der Sanierung nur gelingen kann, wenn der Sachverstand aus der Bauausführenden Wirtschaft hinreichend Berücksichtigung findet.
Die Innung hat mit Herrn Seitz bereits ihr Interesse an einer Mitarbeit bekundet. Daneben sind jedoch Interessenbekundungen weiterer Unternehmer unbedingt erforderlich. Sollten Sie Interesse an einer Beteiligung haben, wenden Sie sich bitte gern an Herrn Seitz.
Die Innung wird unsere Bemühungen koordinieren und gegebenenfalls Interessenten auch an die BSW melden. Dies sollte allerdings innerhalb der von der BSW gesetzten Frist geschehen.
Die Initiative "Hamburg-Standard 2.0" ist zunächst auf ein Jahr angelegt. Es werden ca. alle zwei Monate Plenumssitzungen mit allen Beteiligten stattfinden, außerdem ist die Mitarbeit von Interessenten an einer Arbeitsgruppe - die Arbeitsgruppen sind inhaltlich bisher noch nicht festgelegt worden - erwünscht. Es liegt im Interesse der mittelständischen Bauwirtschaft, an dieser Initiative mitzuwirken. Wir bitten daher Interessenten, sich mit Herrn Seitz in Verbindung zu setzen. Herr Seitz steht Ihnen auch für alle weiteren Fragen zur Verfügung.
52. Abschaffung von Dokumentationspflichten: Praxisbeispiele
Die Bundesregierung hat angekündigt, handwerksbelastende Dokumentationspflichten abzuschaffen. Wir bitten um Ihre Mitarbeit bei der Benennung solcher entbehrlicher Vorschriften.
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen des angekündigten Bürokratieabbaus bundesrechtliche Dokumentations- und Informationspflichten deutlich zu reduzieren und nationale Regelungen auf den Prüfstand zu stellen, die über europarechtliche Anforderungen hinausgehen.
Unser Zentralverband bittet uns daher, ihr möglichst konkrete und praxisnahe Beispiele aus den Betrieben zu nennen. Die Hinweise betreffen Dokumentations-, Nachweis-, Aufzeichnungs-, Melde- oder Berichtspflichten, die bundesrechtlich geregelt sind, die für Bauunternehmen bürokratischen Aufwand verursachen und deren praktischer Nutzen fraglich erscheint. Neben den betroffenen Vorschriften bzw. Pflichten bitten wir um Benennung des damit verbundenen Aufwands und - umgekehrt - den betrieblichen Entlastungseffekt sowie gegebenenfalls den Grund, warum aus Sicht der Betriebe die Regelung entbehrlich ist.
Wenn Ihnen solche Vorschriften aufgefallen sind, senden Sie bitte eine E-Mail an Herrn Seitz unter seitz@bau-innung.de und beschreiben Sie kurz die oben genannten Kriterien. Auch im Übrigen steht Ihnen Herr Seitz selbstverständlich gern jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
53. Infrastruktur-Zukunftsgesetz in Kraft getreten
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Über die maßgeblichen Inhalte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes hatten wir bereits im Infodienst Ausgabe 11 vom 24. Juli 2026, Allgemeines, Ziff. 48, berichtet.
Mit diesem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben insbesondere durch das Instrument des überragenden öffentlichen Interesses beschleunigt und die zügige Umsetzung der Projekte damit ermöglicht werden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.