Allgemeines

54. Erinnerung: 22. Hoffest am 04. September 2026

Wir möchten unsere Mitgliedsunternehmen nochmals an unser alljährliches Hoffest erinnern und Sie dazu recht herzlich einladen. Auch in diesem Jahr wieder ganz traditionell auf dem Hof hinter unserer Geschäftsstelle in den Briese Studios, und zwar am

Freitag, den 04. September 2026 ab 11:00 Uhr,

Semperstraße 26 (BRIESE Studios), 22303 Hamburg.

Wie schon in den Vorjahren wollen wir diese Veranstaltung dazu nutzen, unseren Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, mit allen am Baugeschehen in Hamburg Beteiligten, Auftraggebern und Wirtschaftsvertretern, Repräsentanten von Politik und Behörden und nicht zuletzt mit unseren Kooperationspartnern in lockerer Atmosphäre - bei erfrischenden Getränken und Gegrilltem - ins Gespräch zu kommen und sich näher kennen zu lernen.

Um 11:30 Uhr wird unser Obermeister, Herr Dipl.-Ing. Thomas Sander, die Gäste begrüßen. Um ca. 11:45 Uhr wird Herr Senator Dr. Anjes Tjarks, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende das Grußwort halten. 

Wir würden uns ganz besonders freuen, Sie zahlreich auf unserem Hoffest begrüßen zu dürfen. Einen Einladungsflyer (beschreibbares PDF) können Sie hier herunterladen:

Zum Einladungsflyer

Das dortige Anmeldefeld ist auszufüllen und an Frau Schulz schulz@bau-innung.de zu mailen.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de


55. KLV Stra: Weiteres Ausschreibungsprozedere  

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat uns das weitere Ausschreibungsprozedere für den Kleinvertrag Stra (Terminologie des LSBG: RV Stra) übermittelt.

Nach Mitteilung des LSBG vom 11. August 2026 ist die Ausschreibung und das Leistungsverzeichnis des RV Stra derzeit in der Überarbeitung. Die Ausschreibung soll im September 2026 veröffentlicht werden. Der RV Stra wird dann wieder eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Es sollen maximal 15 Firmen je Vertrag gebunden werden. Auch dieser Rahmenvertrag wird wieder eine Nachweispflicht beinhalten.

Weiter wurde mitgeteilt, dass ein "kurzer Online-Termin" mit den Vertretern der Bauwirtschaft noch vor Submission stattfinden soll.

Wir werden unsere Mitgliedsunternehmen über den weiteren Fortgang, insbesondere über den Beginn der Ausschreibungen auf dem Laufenden halten.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de


56. Weihnachtliche Aufgrabesperre Innenstadt 

Der Bezirk Hamburg-Mitte hat über die weihnachtliche Aufgrabesperre in der Hamburger Innenstadt informiert.

Diese Aufgrabesperre betrifft überwiegend Aufgrabungen im näheren Umkreis der Weihnachtsmärkte in der Innenstadt in der Zeit vom 02.11.2026 bis 04.01.2027. Die Sperre betrifft überwiegend den Bereich unmittelbar um die Alster sowie östlich der Alster bis zum Hauptbahnhof.

Störungen und Notmaßnahmen sind von der Aufgabesperre ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind nur unter ganz besonderen Umständen möglich.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das Schreiben des Bezirksamtes Hamburg-Mitte einschließlich eines Übersichtsplans kostenlos in unserem Downloadcenter – nach Eingabe Ihres Passwortes – unter 

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines

in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen. 


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

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seitz@bau-innung.de


57. Beschleunigungsmaßnahmen bei Bauablaufstörungen: Umfrage 

Die Bauhaus Universität Weimar untersucht im Rahmen eines Forschungsprojektes den Einsatz von Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherung von Terminen bei gestörten Bauabläufen und hat dazu eine Umfrage unter Bauunternehmern gestartet.

Da die Perspektive bauausführende Unternehmen bislang in der Erhebung unterpräsentiert ist, sind insbesondere Unternehmen des Baugewerbes eingeladen, ihre Erfahrungen in die Onlinebefragung einzubringen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, praxisnahe Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Bauablaufstörungen und Beschleunigungsvereinbarungen zu entwickeln.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können an der Onlinebefragung hier teilnehmen.

Nähere Informationen zu dem Forschungsprojekt finden Sie außerdem unter 

Forschungsprojekt „Reaktive Beschleunigungsmaßnahmen zur Terminsicherung“.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

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58. Baugenehmigungen im Plus

Die am 18. August 2026 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für die Baugenehmigungen weisen im Juni 21.600 genehmigte Wohnungen aus, das sind 13,8 % mehr als im Vorjahresmonat.

Die im ersten Halbjahr 2026 genehmigten Wohnungen weisen mit 126.300 ein Plus von 15,6 Prozent aus.

"Das ist ein Hoffnungsschimmer, aber noch kein Durchbruch. Denn während die Genehmigungszahlen steigen, werden gleichzeitig wieder mehr Projekte storniert. Eine Baugenehmigung ist noch keine gebaute Wohnung. Für Häuslebauer und Investoren zählt letztlich Verlässlichkeit, damit am Ende tatsächlich gebaut wird. Dafür brauchen wir schnellstens den Gebäudetyp E, außerdem müssen die KfW-Förderprogramme ordentlich und verlässlich ausgestattet werden, dann kommt der Wohnungsbau auch wieder richtig in Fahrt." sagte hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.


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Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de


59. Neue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel

Verwenden Betriebe Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel, müssen sie ab dem 27. September 2026 neue gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere wenn sie dies gegenüber Verbrauchern tun. 

Am 27. September 2026 treten Änderungen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, mit denen Vorgaben europäischer Richtlinien umgesetzt werden. Danach müssen Betriebe, die beispielsweise in ihrer Werbung gegenüber Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitsziele verwenden, strengere Vorgaben beachten, um möglichen Abmahnrisiken vorzubeugen.

Künftig ist eine nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussage in der Werbung unzulässig. Betroffen sind hiervon etwa pauschale Aussagen wie "umweltfreundlich", "grün", "ökologisch" oder "nachhaltig". Solche Schlagworte dürfen nur noch verwendet werden, wenn das Unternehmen für sie eine gesetzlich definierte sogenannte "anerkannte hervorragende Umweltleistung" nachweisen kann, z. B. den "blauen Engel". 

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie entweder auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Ein Eigenlabel ohne nachvollziehbare Kriterien ist unzulässig.

Wir empfehlen vor diesem Hintergrund unseren Mitgliedsbetrieben, ihre Internetseiten, Flyer, Broschüren, Social-Media-Auftritte etc. auf die Verwendung derartiger Umweltaussagen zu überprüfen und entweder die obigen Vorgaben einzuhalten oder auf die weitere Verwendung zu verzichten. Ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber sowie behördliche Bußgelder.

Der ZDH hat zu dem Thema ein Merkblatt veröffentlicht, das Sie hier herunterladen können. 


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

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seitz@bau-innung.de


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