Allgemeines

66. Einladung zur 10. HBAW-Podiumsdiskussion am 5. November 2026

Wir laden Sie herzlich zur 10. Podiumsdiskussion „Klimaneutralität bis 2040 – Wie gelingt der Umbau Hamburgs?“ der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft e.V. (HBAW), am 5. November 2026 um 17:00 Uhr ein. 

Die Veranstaltung findet im Ausbildungszentrum-Bau in Hamburg, Halle H, Schwarzer Weg 3, 22309 Hamburg, statt. 

Auf dem Podium:

  • Dr. Alexander von Vogel, Staatsrat, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

  • Karoline Liedtke-Sørensen, Head of Landscape, COBE Architects, Kopenhagen

  • Andreas Albrecht, Hauptgeschäftsführer Fachverband Sanitär Heizung Klempner e.V.

  • Annika Rittmann, Pressesprecherin Hamburg Klimaneutral e. V. und Fridays for Future

  • Sebastian Haß, Bereichsleiter DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Moderation:

  • Matthias Iken, Stellvertretender Chefredakteur Hamburger Abendblatt

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion laden wir Sie ab ca. 18:45 Uhr zu einem Gettogether mit Imbiss und Getränken ein.

Bitte melden Sie sich per E-Mail unter events@hbaw.hamburg an.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in der beigefügten Einladung.

Wir freuen uns, Sie am 5. November begrüßen zu dürfen und gemeinsam über die Herausforderungen, Chancen und konkreten Wege zu einem klimaneutralen Hamburg zu diskutieren.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können die Einladung für unsere Podiumsdiskussion am 5. November 2026 um 17:00 Uhr auch in unserem Downloadcenter – nach Eingabe Ihres Passwortes – unter 

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines

in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen. 


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de 


67. Neue Regelungen im UWG mit Umweltbezug ab dem 27.09.2026

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regelungen im UWG mit Umweltbezug. Die Wettbewerbszentrale hat hierzu eine Präsentation mit den wichtigsten Regelungen übermittelt.

Wie bereits mit Infodienst Ausgabe 13/2026 vom 24.08.2026 berichtet, gelten ab dem 27. September 2026 neue Regelungen im UWG mit Umweltbezug. Die Wettbewerbszentrale hat hierzu eine Präsentation mit den wichtigsten Regelungen übermittelt, die interessierte Mitgliedsbetriebe kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/allgemeines

in der Rubrik Infodienst / Aktuelle Downloads / Allgemeines herunterladen. 


Ihr Ansprechpartner:

Jan Beutel

040/2263255-17

beutel@bau-innung.de 


68. Evaluierung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung

Das Bundeszentralamt für Steuern führt im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen eine Evaluierung des BAV-Förderbetrags durch. Unternehmen sind eingeladen, ihre praktischen Erfahrungen und Einschätzungen bis zum 30. Oktober 2026 über Online-Fragebögen einzubringen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehenen Evaluierung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) nach § 100 EStG beauftragt.

Ziel der Evaluierung ist es, Erkenntnisse über die praktische Anwendung und die Wirksamkeit des Förderinstruments zu gewinnen. Hierfür ist das BZSt auf die Erfahrungen der betroffenen Branchen und Unternehmen angewiesen. Von besonderem Interesse sind die Erfahrungen der Unternehmen mit der Inanspruchnahme und administrativen Umsetzung des BAV-Förderbetrags.

Wir bitten Sie daher, sich an der Befragung zu beteiligen. 

Den Online-Fragebogen finden Sie hier

Das BZSt bittet darum, die Online-Fragebögen bis zum 30. Oktober 2026 auszufüllen. 


Ihr Ansprechpartner:

Jan Beutel

040/2263255-17

beutel@bau-innung.de 


69. Tankrabatt ab 1. Oktober 2026

Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter gesenkt; einschließlich Umsatzsteuer soll die Entlastung rund 17 Cent brutto je Liter betragen. Eine vollständige und sofortige Weitergabe an die Betriebe ist jedoch nicht gewährleistet.

Bund und Länder haben am 18. September 2026 angesichts der weiterhin hohen Kraftstoffpreise ein Spritpreis-Entlastungspaket beschlossen. Kernbestandteil ist eine erneute befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Der Deutsche Bundestag hat die hierfür erforderlichen gesetzlichen Änderungen am 25. September 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat am selben Tag über den Gesetzentwurf beraten und keinen Einspruch eingelegt. Die Regelung tritt damit zum 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel sowie für steuerlich gleichgestellte Kraftstoffe werden im Begünstigungszeitraum um jeweils 14,04 Cent je Liter abgesenkt. Unter Einbeziehung der darauf entfallenden Umsatzsteuer entspricht dies einer rechnerischen Entlastung von rund 17 Cent brutto je Liter.

Die Absenkung orientiert sich am unionsrechtlich zulässigen Mindeststeuersatz für Diesel. Der Steuersatz für Benzin wird in gleicher Höhe reduziert. Eine weitergehende Senkung ist aufgrund der europarechtlich vorgegebenen Mindeststeuersätze nicht möglich. Bestehende Steuerentlastungen, unter anderem nach den §§ 47a und 56 Energiesteuergesetz, werden für den Begünstigungszeitraum angepasst oder ausgesetzt, soweit dies zur Einhaltung der Mindeststeuersätze erforderlich ist.

Die Senkung der Energiesteuer kann insbesondere Bauunternehmen mit einem hohen Kraftstoffverbrauch kurzfristig entlasten. Dies betrifft beispielsweise Betriebe mit umfangreichen Baustellenverkehren, Transportfahrzeugen sowie dieselbetriebenen Baumaschinen und Geräten, soweit diese mit den begünstigten Kraftstoffen betankt werden.

Es ist allerdings nicht gewährleistet, dass die Entlastung bereits ab dem 1. Oktober 2026 in vollem Umfang an den Tankstellen sichtbar wird. Die Energiesteuer entsteht bereits bei der Entnahme des Kraftstoffs aus dem Steuerlager und damit regelmäßig vor dem Verkauf an der Tankstelle. Zu Beginn des Entlastungszeitraums können daher noch Kraftstoffbestände abgegeben werden, die dem bisherigen höheren Steuersatz unterlagen. Die Weitergabe der Steuersenkung erfolgt über die Markt- und Vertragsbeziehungen zwischen Mineralölwirtschaft, Tankstellen und Kundschaft.

Betriebe sollten deshalb insbesondere bei größeren Betankungsmengen und bei der Belieferung eigener Betriebstankstellen die tatsächliche Preisentwicklung beobachten und Lieferabrechnungen sorgfältig prüfen. Für laufende oder neu abzuschließende Bauverträge empfiehlt sich zudem eine Prüfung, ob und in welchem Umfang vereinbarte Preisgleit- oder Stoffpreisregelungen Veränderungen der Kraftstoffpreise berücksichtigen.

Neben der befristeten Energiesteuersenkung sieht das Spritpreis-Entlastungspaket weitere Maßnahmen vor. Der Bund will regelmäßige Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen und einen befristeten, krisenbedingten Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens frühestmöglich, spätestens jedoch zum 1. Januar 2027, einführen. Dabei sollen die Versorgungssicherheit gewährleistet und missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.

Darüber hinaus soll die Preisentwicklung weiter beobachtet werden. Zu Beginn des Jahres 2027 sollen zusätzliche zielgerichtete Maßnahmen für besonders betroffene Bürgerinnen, Bürger und Betriebe identifiziert werden. Ferner will die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus schaffen.

Bewertung: Die befristete Senkung der Energiesteuer kann für kraftstoffintensive Unternehmen der Bauwirtschaft eine kurzfristige Entlastung darstellen. Angesichts der hohen Mobilitäts-, Transport- und Maschinenkosten ist es entscheidend, dass die Steuersenkung tatsächlich, vollständig und zeitnah bei den Betrieben ankommt.

Die Maßnahme löst jedoch nicht die grundlegenden Belastungen durch dauerhaft hohe Energiepreise. Erforderlich sind verlässliche und langfristig wirksame Rahmenbedingungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der überwiegend mittelständischen Bauunternehmen sichern. Dazu gehören insbesondere strukturelle Entlastungen bei den Energieabgaben und eine dauerhafte Senkung des Stromsteuersatzes auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß.


Ihr Ansprechpartner:

Björn Söllner

040/2263255-23

soellner@bau-innung.de 


70. PRESSEMITTEILUNG des ZDB - Aufträge im Bauhauptgewerbe

Aufträge im Bauhauptgewerbe gehen zurück

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg im Juli der Umsatz im Bauhauptgewerbe im Vergleich zu Vorjahresmonat real um 4,6 Prozent; der Auftragseingang sank dagegen preisbereinigt um 1,9 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten übertraf das Vorjahresniveau im Juli um 1,5 Prozent. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:

„Die Auftragsbücher werden dünner. Noch arbeiten die Betriebe ab, was vor Monaten bestellt wurde. Doch die Lage der Baubranche bleibt fragil.

Zum Jahreswechsel droht der nächste Rückschlag: Die Sonderförderung für EH-55-Neubauten läuft spätestens Ende 2026 aus, für 2027 stehen Kürzungen beim Neubau-Etat im Raum, und wie die Förderung ab Januar aussieht, weiß weiterhin niemand. Eine Förderlücke bis Sommer 2027 ist nicht mehr auszuschließen. So gelingt kein Bauturbo.

Die Wohnungsbauförderung ist für die Bundesregierung der günstigste Weg, die Konjunktur anzukurbeln. Wer Wohneigentum fördert, entlastet angespannte Mietmärkte, stärkt die heimische Wirtschaft und zeigt den Bürgern, dass er ihre Sorgen ernst nimmt.

Wer jetzt plant und bauen will, braucht Verlässlichkeit. Nötig ist eine Übergangsregelung bis zum Start der neuen Förderung, damit zum Jahreswechsel keine Förderlücke entsteht. Andernfalls bleiben die positiven Signale der letzten Monate nur ein Strohfeuer und der Wohnungsbau kommt weiter nicht in Gang.“

Einzelne Bausparten

Das Umsatzplus kommt vor allem aus dem Tiefbau durch Aufträge aus den Vormonaten. Der Hochbau bleibt deutlich schwächer. Bei den Auftragseingängen fehlen neue Impulse: Im Juli lagen sie sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau geringfügig höher als im Vorjahr.

Der Wohnungsbau kommt weiter nicht voran. Nach dem Plus im Juni gingen die Aufträge im Juli wieder deutlich um nominal 3,6 Prozent zurück. Der Umsatz liegt seit Jahresbeginn etwa auf Vorjahresniveau.

Solange Bauherren nicht wissen, mit welcher Förderung sie künftig rechnen können, bleibt der Wohnungsbau das Sorgenkind der Branche. Dabei wird durchaus genehmigt. Im Juli lag die Zahl der genehmigten Wohnungen um 1,9 Prozent über dem Vorjahresmonat. Hinzu kommen rund 453.000 Wohnungen, die Ende 2025 zwar genehmigt, aber noch nicht begonnen waren. Diese Projekte ließen sich mit befristeten Sonderkonditionen schnell mobilisieren, etwa mit einem Zinsvorteil oder Zuschuss bei Baustart innerhalb einer festen Frist.

Auch im Wirtschaftsbau bleibt die Entwicklung uneinheitlich. Zwar stieg der Umsatz kräftig, getragen vom Wirtschaftstiefbau. Bei den Aufträgen im gewerblichen Hochbau gab es jedoch ein Minus von nominal 2,6 Prozent. Das spricht dafür, dass die Investitionszurückhaltung der Unternehmen anhält.

Stabilisierend wirkt der öffentliche Bau. Hier stiegen die Aufträge um nominal 12,2 Prozent, auch im Straßenbau ging es aufwärts. Der Zuwachs geht allerdings zu einem guten Teil auf einzelne Großprojekte zurück. In der Breite kommen die Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bislang jedoch kaum an. Damit das Sondervermögen wirkt, müssen die Mittel verbindlich zusätzlich zu den regulären Investitionshaushalten fließen und nicht bestehende Haushaltslücken schließen.


Ihr Ansprechpartner:

Björn Söllner

040/2263255-23

soellner@bau-innung.de 


71. PRESSEMITTEILUNG des ZDB - Tausende Jobs in Gefahr

Tausende Jobs in Gefahr: Baugewerbe kritisiert Regierungspläne zur Westbalkanregelung

Mit der Westbalkanregelung erlaubt der Bund Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, in Deutschland zu arbeiten, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben. Knapp 100 Tage vor der geplanten Kürzung des Kontingents zum 1. Januar 2027 warnt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe vor Jobverlusten und den Folgen für viele Infrastrukturprojekte.

Ab dem kommenden Jahr will die Bundesregierung die sogenannte Westbalkanregelung von 50.000 auf 25.000 Visa pro Jahr halbieren. Für das Baugewerbe wäre das ein schwerer Schlag. Rund 30 Prozent der Visa gehen in die Bauwirtschaft. Keine andere Branche nutzt die Regelung so stark.

„Auf dem Bau hat jeder siebte Beschäftigte einen ausländischen Pass. Für die Baubranche ist die Regelung das erfolgreichste Modell zur Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften aus 

Drittstaaten“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Wir warnen deutlich vor den Konsequenzen einer Halbierung des Kontingents. Schon bis zum Jahresende könnten im Baugewerbe rund 8.000 Arbeitskräfte wegfallen.“

„Der Bund stellt mit dem Sondervermögen Milliarden für Brücken, Schienen und Wohnungen bereit und kürzt gleichzeitig den Zugang genau für die Menschen, die diese Projekte bauen sollen“, erinnert Pakleppa. „Das passt nicht zusammen. Wenn die Bundesregierung das Kontingent halbiert, bremst sie den Aufschwung, den sie gerade finanziert.“

Wie groß der Bedarf ist, zeigen die Zahlen. Das Kontingent für 2025 war bereits Ende November ausgeschöpft, Anträge mussten abgelehnt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erteilte im vergangenen Jahr sogar 105.000 Zustimmungen, weil lange Wartezeiten bei den Visastellen dazu führen, dass längst nicht jede Zustimmung zu einer Einreise wird.   

Die Regelung wirkt genau so, wie sich die Politik legale Migration wünscht. Wer kommt, braucht einen Arbeitsvertrag. Laut IAB gehen 98 Prozent der Eingereisten einer Beschäftigung nach. Rund 58 Prozent arbeiten als Fachkräfte, Spezialisten oder Experten, obwohl das keine Voraussetzung ist.

„Die Westbalkanregelung ist Zuwanderung in Arbeit, nicht in Sozialsysteme“, so Pakleppa. „Union und SPD haben sie 2016 selbst eingeführt. Sie sollten ihr eigenes Erfolgsmodell jetzt nicht zurückbauen.“

„Wir fordern die Bundesregierung auf, das Kontingent von 50.000 mindestens beizubehalten, die Visaverfahren zu digitalisieren und zu beschleunigen und die Ausweitung auf weitere Herkunftsländer zu prüfen.“


Ihr Ansprechpartner:

Björn Söllner

040/2263255-23

soellner@bau-innung.de 


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Arbeits- und Tarifrecht