Arbeits- und Tarifrecht
33. Bundestariftreuegesetz
Das Bundesarbeitsministerium hat drei Verordnungen zur Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes vorgelegt.
Das Bundestariftreuegesetz wurde zwar bereits im Bundestag und Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zu dessen "Scharfschaltung" sind allerdings noch eine Reihe von Verordnungen erforderlich. Die Entwürfe für die ersten Verordnungen hat das Bundesarbeitsministerium nun vorgelegt. Geregelt werden darin das Clearingstellenverfahren - hier geht es um die Abgrenzung konkurrierender tariflicher Regelungen -, das Prüfverfahren der Prüfstelle Bundestariftreue - also die Kontrolle der Einhaltung der tariflichen Regelungen durch den Auftragnehmer und seine Nachunternehmer - und das Zertifizierungsverfahren, durch das ein einfacher Nachweis der Tarifbindung ermöglicht wird. Der ZDB hat zu allen drei Verordnungsentwürfen fristgemäß eine Stellungnahme abgegeben. Er kritisiert darin nicht nur einige Unklarheiten, sondern auch Überschreitungen der gesetzlichen Ermächtigung. Dies betrifft beispielsweise die Handlungsempfehlungen der Bundesprüfstelle und deren Aufgaben. Der ZDB spricht sich weiterhin dafür aus, sicherzustellen, dass es ein einfaches Zertifizierungsverfahren gibt; der entsprechenden Verordnungsentwurf spricht hier nur von einer Berechtigung der Präqualifizierungsstellen. Der ZDB hat weiterhin einige Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung im Zertifizierungsverfahren unterbreitet.
Mittlerweile hat die Prüfstelle Bundestariftreue ihre Arbeit bereits sichtbar aufgenommen. So findet sich unter der Webadresse
https://www.pruefstelle-bundestariftreue.de/DE/home/home_node.html
bereits ein kleines Informationsangebot mit FAQs sowie Mustertexten zum Download für die Vereinbarung des Tariftreueversprechens mit und ohne Sanktionen, Mustervorlagen für die Information der Arbeitnehmer und Mustervorlagen für den Einsatz von Nachunternehmern und Verleihern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch der Erlass der drei Verordnungen noch nicht zu einer "Scharfschaltung" des Bundestariftreuegesetzes für das Bauhauptgewerbe führt. Hierzu wäre als letzter Schritt noch der Erlass einer entsprechenden Branchenverordnung nach § 5 Bundestariftreuegesetz erforderlich, die dann die von den Auftragnehmern bei Bundesaufträgen einzuhaltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschreibt. Ein solcher Antrag kann nur auf Antrag einer der Tarifvertragsparteien der Branche erlassen werden. Ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien ist nicht erforderlich. Die IG BAU hat bereits angekündigt, einen solchen Antrag stellen zu wollen, hat sich aber bereit erklärt, diesen Antrag mit den beiden anderen Tarifvertragsparteien HDB und ZDB abzustimmen. Ein Gespräch dazu wird im Oktober 2026 stattfinden.
34. IG BAU-Führung neu gewählt
Bei der IG BAU wurde der Vorstand neu gewählt.
Auf dem Ordentlichen Gewerkschaftstag der IG BAU in Kassel ist am 28. September 2026 der Vorstand neu gewählt worden. Nachdem der bisherige Bundesvorsitzende Robert Feiger nicht mehr für eine Wahl antrat, wurde der bisherige Stellvertretende Carsten Burkhardt zum neuen Vorsitzenden gewählt, der u. a. als Abteilungsleiter für die Bauwirtschaft und Baustoffindustrie in der IG BAU tätig war. Als weitere Vorstandsmitglieder wurden Zeynep Bicici und Lars Diekmann gewählt.
Noch unklar ist, ob es auch zu Veränderungen in den Aufgabenbereichen kommt. So wurden die Tarifverhandlungen für das Baugewerbe bisher von Carsten Burkhardt geführt während entsprechende Schlichtungsverhandlungen auf Gewerkschaftsseite durch den Bundesvorsitzenden Robert Feiger geleitet wurden.
35. Unternehmer-Info Bau: Arbeitsrecht Nr. 69/2026
Unser Zentralverband hat ein neues „Unternehmer-Info Bau: „Arbeitsrecht“ vorgelegt. Es trägt den Titel „Arbeitsrechtliche Aspekte des Neuen Wehrdienstes“ und wurde von Frau Rechtsanwältin Kathrin Brösicke, Referatsleiterin Arbeits- und Sozialrecht, erarbeitet.
Interessierte Mitgliedsunternehmen können ein Exemplar kostenlos in unserem Download-center - nach Eingabe Ihres Passwortes – unter
https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/arbeits-tarif-und-sozialrecht
in der Rubrik Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht / Infodienst Downloads herunterladen.