Sozialrecht
3. Schwerbehinderte: Ausgleichsabgabe
Für 2026 gelten neue Sätze für die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe. Wir korrigieren die mit Infodienst Ausgabe 21 vom 17. Dezember 2025 gemachten Angaben.
Wir nehmen Bezug auf den vorstehend benannten Infodienst (Sozialrecht, Ziff. 15). Die unter dem Punkt „Höhe der Abgabe“ im ersten Abschnitt eingestellten Euro-Beträge sind bedauerlicherweise falsch. Wir entschuldigen uns für das Versehen und korrigieren diese Zahlen wie folgt:
Im Jahr 2026 sind erstmalig die seit dem 1. Januar 2025 geltenden erhöhten Beträge zu entrichten. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz müssen Unternehmen für das Anzeigejahr 2025 monatlich folgende Beträge zahlen:
155 € (statt 140 €) bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis unter 5 %
275 € (statt 245 €) bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis unter 3 %
405 € (statt 360 €) bei einer Beschäftigungsquote von 0 % bis unter 2 %
815 € (statt 720 €) bei einer Beschäftigungsquote von 0 %
Ihr Ansprechpartner:
Jan Beutel
040/2263255-17
E-Mail: beutel@bau-innung.de