Steuern
8. E-Rechnungen: Übersicht über Softwarelösungen des BVBS
Pflicht zur E-Rechnung seit Januar 2025
Seit Januar 2025 sind Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Der Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen „BVBS“ hat eine Übersicht über Viewer und Softwarelösungen aus den Reihen seiner Mitglieder veröffentlicht. Die Übersichtstabelle führt entscheidungsrelevante Eigenschaften der Lösungen auf – von den unterstützen Rechnungsformaten über zentrale Funktionen bis hin zu Übertragungswegen – und erleichtert Unternehmen so die Auswahl einer passenden Software.
Eine valide E-Rechnung beginnt mit einer strukturierten Bestellung. Die genannten Softwarelösungen unterstützen Anwender dabei, Rechnungsprozesse zu optimieren, Arbeitsschritte zu automatisieren und manuelle Fehler bei der Verarbeitung von E-Rechnungen zu vermeiden. Abhängig vom Umfang der Software bieten die Lösungen verschiedene Vorteile:
Erstellen, Verarbeiten, Anzeigen, Versenden und Empfangen von E-Rechnungen,
Schneller Austausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern,
Vereinfachter Umstieg auf die E-Rechnung,
Prüfung auf Konformität mit geltenden Standards.
Mit der Umstellung auf die E-Rechnung beschleunigen Unternehmen nicht nur die Verarbeitung von Rechnungen und reduzieren ihren Ressourcenverbrauch. Vielmehr bereiten sie sich auch frühzeitig auf die zukünftige digitale Meldepflicht für B2B-Umsätze und die geplante Einführung eines zentralen Meldesystems vor.
Die Softwareübersicht ist auf der BVBS-Webseite verfügbar: www.bvbs.de/erechnung.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Liste nur um Softwarelösungen von Mitgliedern des BVBS handelt. Darüber hinaus gibt es weitere Softwarelösungen, die ebenso geeignet sein können.
Der BVBS hat außerdem einen Leitfaden zur Implementierung des ZUGFeRD-Formats veröffentlicht. Der Leitfaden ist gedacht für Lieferanten (Großhändler und Hersteller), die ZUGFeRD-Rechnungen an Baubetriebe senden möchten und für Softwarehäuser von kaufmännischen Handwerkerprogrammen, die diese ZUGFeRD Dateien einlesen und verarbeiten möchten.
Und schließlich hat der BVBS eine Empfehlung zur Erstellung der Liste erhaltener Abschlagszahlungen herausgegeben. Bekanntermaßen gibt es in den Datenfeldern der E-Rechnung keine Möglichkeit, die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen anzugeben, aus denen sich auch die bereits abgeführte Umsatzsteuer ergibt. Eine entsprechende Liste muss der E-Rechnung beigefügt werden, und zwar als rechnungsbegründende Unterlage. Dies kann eine Excelliste oder eine PDF sein, die in die XML-Datei integriert wird. Der BVBS hat in seiner Veröffentlichung einen Vorschlag gemacht, wie eine solche Liste aussehen kann und wie sie technisch in die XML-Datei eingebunden wird.
Ihr Ansprechpartner:
Björn Söllner
040/2263255-23
E-Mail: soellner@bau-innung.de