Technik und Normung

13. TL Asphalt-StB 26 veröffentlicht

Mit Rundschreiben 07/2026 veröffentlicht das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“ und nimmt diese als Vertragsgrundlage für zukünftige Baumaßnahmen auf.

Das Regelwerk wurde in Verbindung mit den neuen ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 erarbeitet und beschreibt die Anforderungen an Asphaltmischgut, das für die Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt verwendet wird. Die TL Asphalt-StB 26 berücksichtigen die aktuelle Rechtslage sowie die Anforderungen der DIN EN 13108 und zusätzlich die Asphaltmischgutarten SMA D LA und AC D DSH-V.

Die TL Asphalt-StB 26 berücksichtigen nunmehr auch, dass aus Gründen des Arbeitsschutzes Asphaltmischgut temperaturabgesenkt hergestellt und eingebaut werden muss. Die Temperaturabsenkung trägt zudem, wie auch die Wiederverwendung von Ausbauasphalt, zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Asphaltbauweise bei. Zusätzlich wurden die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit im Regelwerk des Asphaltstraßenbaus ergänzt.

Neu aufgenommen wurden:

  • Splittmastixasphalt für Asphaltbinderschichten,

  • Splittreichem Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten,

  • Asphaltbeton für Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung,

  • Splittmastixasphalt für lärmtechnisch optimierte Asphaltdeckschichten,

  • Gussasphalt für Schutzschichten,

  • Offenporiger Asphalt für Wasserdurchlässige Asphaltschichten unter Pflasterdecken und Plattenbelägen und für versickerungsfähige Verkehrsflächen,

  • Asphaltbeton für Asphaltschichten unter Betondecken.

Die TL Asphalt-StB 26 ersetzen die TL Asphalt-StB 07/13.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich das allgemeine Rundschreiben 07/2026 des BMV kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

http://bau-innung.de/technik-und-normung

in der Rubrik Technik, Normung, Umwelt und Arbeitsschutz / Infodienst Downloads herunterladen.  


Ihr Ansprechpartner:

Jan Beutel

040/2263255-17

beutel@bau-innung.de


14. BIM: Anwendungsfälle: Regelprozess im Bundesfernstrassenbau

Mit Infodienst Ausgabe 07 vom 08.05.2026 (Technik und Normung, Ziff. 11) haben wir über die Anwendung von BIM im Bundesfernstraßenbau berichtet. Grundlage ist das neue Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2026 vom 20. März 2026.

Um einen einheitlichen Standard im Bundesfernstraßenbau zu erreichen, sind künftige Planungen auf Basis digitaler Modelle gemäß den Vorgaben des Masterplans BIM Bundesfernstraßen und insbesondere der Rahmendokumente zu Anwendungsfällen und Fachmodellen umzusetzen. Mit dem vorliegenden ARS wird der sogenannte BIM-Regelprozess eingeleitet. Dieser markiert den Übergang zur flächendeckenden Anwendung der BIM-Methode im Bundesfernstraßenbau. Im Rahmen dessen sind insbesondere die modellbasierte Umsetzung bestimmter Anwendungsfälle, die Nutzung einer gemeinsamen Datenumgebung (CDE) sowie die Anwendung von Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) vorgesehen. BIM soll für Neu- und Ausbauprojekte aber auch für Erhaltungsmaßnahmen bei Strecken und Bauwerken den Regelprozess der Bundesfernstraßenplanung darstellen – grundsätzlich bis zum Ende der Leistungsphase 5.

Im BIM-Portal des Bundes und auf der Webseite BIM-Bundesfernstraßen stehen zahlreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung:

BIM-Portal | Willkommen beim BIM-Portal z.B. Muster AIA und der neue BIM-Best-Practice-Katalog.

Home - Bundesfernstraßen Digital z.B. Objektkatalog BIM Bundesfernstraßen und weitere BIM-Hilfen.

Zentraler Bestandteil des ARS sind die „Grundlagen der modellbasierten Genehmigung im Bereich der Bundesfernstraßen“. Dabei handelt es sich um verbindliche Vorgaben für die Einreichung und Prüfung digitaler Modelle im Genehmigungsverfahren.

Als fachliche Grundlage für den Regelprozess gilt das gerade aktualisierte Rahmendokument „Anwendungsfälle für den Regelprozess“. Es bildet den zentralen Baustein für die bundesweite Implementierung der BIM-Methode im Bundesfernstraßenbau. Die Veröffentlichung richtet sich in erster Linie an Auftraggeber (insbes. Straßenbauverwaltungen), die die BIM-Methode für Infrastrukturmaßnahmen einsetzen. Die einheitlich aufgebauten Anwendungsfallbeschreibungen geben vor, wie Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) klar und vergleichbar formuliert werden können und BIM projektspezifisch, aber gleichzeitig standardkonform eingesetzt werden kann. Durch die einheitliche Struktur der 18 Anwendungsfallbeschreibungen werden Missverständnisse reduziert, BIM-Rollen in ihrem Verantwortungsbereich klarer beschrieben und Eingangs- und Ausgangsdaten der jeweiligen Anwendungsfälle klar definiert.

Ein besonderer Mehrwert liegt in der konsequenten Praxisnähe: Jeder Anwendungsfall enthält Steckbriefe, Umsetzungsdetails, Prozessdiagramme und Lessons Learned. Damit liefert das Dokument nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch konkrete Hinweise zur Umsetzung und typische Erfahrungen aus Pilotprojekten.

Bei der nächsten Überarbeitung des Dokuments (Version 4.0) wird dann auch die bislang fehlende Betriebsperspektive ergänzt werden.

Bewertung: Es ist sicher hilfreich, dass das BMV die 18 BIM-Anwendungsfälle, die es im Bundesfernstraßenbau geben soll, so detailliert aufgeschrieben hat. Die meisten BIM-Anwender haben allerdings in der Praxis inzwischen gelernt, dass weniger mehr ist und dass die Konzentration auf wenige wichtige Anwendungsfälle im Projekt den Einsatz der BIM-Methode nicht nur einfacher macht, sondern auch erfolgreicher. Das Ziel muss also sein, BIM nicht flächendeckend in allen Projektphasen einzusetzen, "weil der Leitfaden das so vorsieht", sondern die BIM-Methode bei denjenigen Anwendungsfällen zu verwenden, wo die Methode bei moderatem Aufwand den größten Mehrwert bringt. Das Motto lautet: "BIM einfacher machen."

Interessierte Mitglieder können das ARS 05/2026, die Anlage zum ARS 05/2026 sowie die BIM-Anwendungsfälle in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes – unter 

http://bau-innung.de/technik-und-normung

in der Rubrik Technik, Normung, Umwelt und Arbeitsschutz / Infodienst Downloads herunterladen.  


Ihr Ansprechpartner:

Jan Beutel

040/2263255-17

beutel@bau-innung.de


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