Umwelt- und Arbeitsschutz
5. Asbest: Expertengespräche der BG BAU
Die BG BAU bietet Online-Seminare zum Thema „Asbest: noch immer eine Herausforderung beim Bauen im Bestand“ an.
Asbesthaltige Materialien stellen beim Bauen im Bestand weiterhin eine erhebliche Herausforderung dar. Insbesondere bei Arbeiten an Gebäuden, deren Baubeginn vor Oktober 1993 (Zeitpunkt des Asbestverbots in Deutschland) lag, sind die Anforderungen an die Identifizierung asbesthaltiger Baustoffe sowie an den sachgerechten, sicheren und rechtssicheren Umgang mit Asbest im Rahmen der Arbeitsausführung zu meistern.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie auf das Online-Format 60 Minuten mit Experten der BG BAU „Stand der Technik – Asbest: noch immer eine Herausforderung beim Bauen im Bestand“ aufmerksam machen, welches sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Ausführende, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit richtet. Expertengespräche bieten eine gute Gelegenheit, um auch solche Fragen aus der Praxis zu klären, die aufgrund der zahlreichen Neuregelungen der letzten zwei Jahre bestehen.
Teilnehmende erhalten durch Experten und Expertinnen der BG BAU ein themenbezogenes Update zum Stand der Technik. Unternehmende und Führungskräfte können auf dieser Basis Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen. Beschäftigte kennen den fortschrittlichen Entwicklungsstand für ihren Arbeitsbereich.
Die BG BAU bietet diese Seminare in wiederkehrenden Terminen in einem kurzen 60-minütigen Online-Format (meist morgens von 9:00 – 10:00 Uhr) an. Die jeweils aktuellen Termine und Veranstaltungsorte sind auf der Internetseite der BG BAU veröffentlicht. Derzeit können die Seminarplätze für die Monate Mai und Juni gebucht werden.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Ausführliche Informationen zum Seminarinhalt, zu anderen Seminarthemen im gleichen Online-Format sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:
https://seminare.bgbau.de/de/stand_der_technik
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.
6. Technische Regel für Gefahrstoffe: Tätigkeiten mit alter Mineralwolle
Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung
Wir möchten Sie auf die neu überarbeitete TRGS 521, Ausgabe Mai 2026, aufmerksam machen.
Die TRGS 521, die unter BAuA - Regelwerk - TRGS 521 Tätigkeiten mit alter Mineralwolle - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kostenfrei abgerufen werden kann, ist aufgrund ihrer Bedeutung unter wesentlicher Mitarbeit des ZDB entstanden.
Die TRGS 521 konnte für die Praxis wie schon ihr Vorgänger handhabbar gestaltet werden. Zusätzliche in Rede gestandene Bürokratiepflichten wie beispielsweise verpflichtende Schulungen mit Lernerfolgskontrolle bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle wurden nicht in die neue TRGS 521 aufgenommen.
Die Eckpunkte der Überarbeitung waren:
Neuer Titel: „Tätigkeiten mit alter Mineralwolle“
Reduzierung der Begriffsbestimmungen
Redaktionelle Überarbeitung und Anpassung
Begriffe und Vorgehensweise der Gefahrstoffverordnung 2024
Aufnahme der Informations- und Mitwirkungspflichten der Veranlasser
Neu Nummer 5 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
Aktualisierung Nummer 6 „Weitere Regelungen und Merkblätter“
Klarstellungen und Präzisierung
Einstufung der Fasern nach TRGS 905 Abschnitt 2.3
Begriff Demontage (Erläuterung)
Erläuterung:
Unter Punkt 4 Schutzmaßnahmen findet man die entsprechenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
4.1 Maßnahmen für Expositionskategorie 1
4.2 Maßnahmen für Expositionskategorie 2
4.3 Maßnahmen für Expositionskategorie 3
Die Zuordnung der Expositionskategorien erfolgt
für den Hochbau in Tabelle 1 a und
für die technische Isolierung in Tabelle 1 b.
Alle Tätigkeiten, die namentlich nicht in den Tabellen 1 a und 1 b zugeordnet sind, fallen unter die Expositionskategorie 3.