Umwelt- und Arbeitsschutz
3. Sicherheitsbeauftragter
Der Bundestag folgt einem ZDB-Vorschlag zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
Der Deutsche Bundestag hat Ende März 2026 ein Gesetz beschlossen, durch das die Pflicht der Unternehmen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten neu geregelt wird - bisher § 22 SGB VII. Die Regierungskoalition hatte zuvor zwar angekündigt, die grundsätzliche Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ersatzlos zu streichen - der bisherige Schwellenwert liegt bei 20 Beschäftigten - dann jedoch in den parlamentarischen Beratungen einen Gesetzestext erarbeitet, der auch für Betriebe mit 1 bis 49 Beschäftigten eine Pflicht zur Bestellung vorgesehen hätte, wenn bestimmte abstrakte Gefährdungskriterien vorgelegen hätten (z. B. in Abhängigkeit vom Gefahrtarif).
Der ZDB hat in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundeskanzleramt und Abgeordneten des Deutschen Bundestages darauf hingewiesen, dass eine derartige Regelung in der Praxis nicht zu einer Reduzierung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten führen würde, sondern aufgrund der hohen Zahl von Unternehmen in der Größenklasse bis 20 Beschäftigten zu einer deutlichen Zunahme - insbesondere im Baugewerbe mit einer abstrakt hohen Gefährdung. Der ZDB hat daher einen Vorschlag erarbeitet, der an dem bisherigen Schwellwert 20 festhält und für Unternehmen in der Größenklasse bis 50 Beschäftigten eine Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten vorschreibt, wenn eine "besondere Gefährdung" vorliegt. Dieser Begriff ist bereits aus der bisherigen Regelung für Unternehmen unterhalb des Schwellenwertes bekannt und bedeutet, dass die Berufsgenossenschaft die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen kann, wenn im Betrieb eine konkrete besondere Gefahrenlage vorliegt. Abstrakte Umstände reichen dazu noch nicht aus. Bei der Frage, ob eine "besondere Gefahr" im Unternehmen vorliegt, ist nach der bisherigen Kommentierung des § 22 SGB VII abzustellen auf das konkrete Unternehmen, nicht Unternehmensarten oder -gruppen, selbst wenn bei ihnen typischerweise gleiche Gefahren zu vermuten sind; denn relevante Unterschiede können auch dann bestehen. Das Unfall- und BK-Geschehen im Unternehmen verglichen mit gleichartigen Unternehmen ist dabei zu berücksichtigen, aber nicht oder nicht allein ausschlaggebend (unerheblich, z. B. einmalige Auffälligkeiten).
Diesem Vorschlag des ZDB hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag angeschlossen. So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zukünftig nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht, sondern eine Bestellung nur bei einer besonderen Gefährdung erfolgen muss. Bei Unternehmen bis zu 20 Beschäftigten bleibt es beim Anordnungsrecht der Berufsgenossenschaft bei einer besonderen Gefährdung.
4. Kreislaufwirtschaft Bau: Buchtipp
Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Bau benötigt eine rechtssichere Praxis.
Damit liegt die eigentliche Herausforderung weniger in der Zielsetzung als vielmehr in ihrer Anwendung im Baualltag. Gerade hier wird die Komplexität deutlich. Die Einordnung von Materialien und Stoffströmen bewegt sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsbereiche, vom Kreislaufwirtschaftsgesetz über die Ersatzbaustoffverordnung bis hin zu Boden-, Wasser- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowie bau- und vergaberechtlichen Vorgaben. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen müssen die Unternehmen beherrschen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir auf die aktuelle Neuauflage des Buches "Bauabfälle und Bodenaushub - Abfallrecht, Ersatzbaustoffverordnung, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht" von Holger Seit aufmerksam machen. Das Buch ist im VOB-Verlag Vögel OHG erschienen. Bei Herrn Seit handelt es sich um einen Verbandskollegen aus Bayern.
Das Werk ordnet die relevanten Regelungen systematisch an und veranschaulicht anhand praxisnaher Beispiele, wie die Regelung im Baualltag anzuwenden sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung. Der Mehrwert des Buches liegt insbesondere darin, dass die verschiedenen Rechtsbereiche nicht isoliert betrachtet, sondern in ihrem Zusammenspiel für die Baupraxis aufgearbeitet werden. Insgesamt bietet das Buch eine hilfreiche Orientierung für Unternehmen, die sich mit der Kreislaufwirtschaft im Baualltag befassen müssen.
Das Buch kann wie folgt bezogen werden:
Über den Webshop des VOB-Verlag-Vögel OHG sowie über den Fachbuchhandel. Preis: 65,90 Euro (inkl. MwSt., zzgl. Versand), ISBN: 978-3-89650-592-7.