Vergaberecht
10. Vergabebeschleunigungsgesetz: Zustimmung des Bundesrates
Grundsatz der Losvergabe erfolgreich gesichert.
Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat dem Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt.
Nachdem der Bundestag nach langwierigen Beratungen, insbesondere über den Grundsatz der Losvergabe, das Gesetz am 23. April 2026 in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz nunmehr zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Einzelne Bundesländer hatten im Bundesrat kurzfristig versucht, die im Bundestag erzielte Einigung zum Grundsatz der Losvergabe wieder infrage zu stellen.
Neue Gesetzeslage: Im Ergebnis stellt sich die Situation mit Blick auf den Losgrundsatz nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz wie folgt dar: Für Bauaufträge bis ca. 11 Mio. Euro bleibt die Rechtslage unverändert. Eine Gesamtvergabe kommt, wie bislang auch, aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen infrage.
Für Bauaufträge ab ca. 11 Mio. Euro Auftragsvolumen sind Gesamtvergaben künftig neben wirtschaftlichen oder technischen auch aus zeitlichen Gründen möglich, wenn sie Infrastrukturvorhaben betreffen, die entweder aus dem Sondervermögen finanziert werden oder Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege, Bundeswasserstraßen und Flugplätze betreffen.
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Vergabebeschleunigungsgesetz nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 1. Juli 2026 in Kraft treten.