Wirtschaft und Statistik
32. KfW-Förderung Wohnungsbau: aktuelle Änderungen
Mit Wirkung zum 03. August 2026 nimmt die KfW Verbesserungen an zwei zentralen Wohnungsbauförderprogrammen vor, außerdem verlängert sie eine befristete Neubauförderstufe und startet ein neues Bundeszuschussprogramm.
Die Neuerungen im Überblick:
Die Effizienz-55-Förderstufe wird bis Jahresende verlängert. Die Anträge können nunmehr bis 31. Dezember 2026 bei der KfW eingehen, ursprünglich sollte die Förderung zum 30. Juni auslaufen. Die Förderung erfolgt bei einem zinsverbilligten KfW-Kredit von bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit, der KfW-Zins liegt bei rund 1 % und damit unter dem Marktniveau von 4 %. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Investoren mit Vorliegen der Baugenehmigung, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Das Programm "Jung kauft Alt" wird zum 03. August in zwei wesentlichen Punkten verbessert. Erstens werden die Kredithöchstbeträge spürbar angehoben. Für Familien mit einem Kind steigt der Maximalkredit auf 140.000 EUR, bei zwei Kindern auf 160.000 EUR und ab drei Kindern auf 180.000 EUR. Zweitens wird der Sanierungsweg vereinfacht. Statt der bisher ausschließlich vorgesehenen Vollsanierung zu dem Standard "Effizienzhaus 85 EE" können Fördernehmer künftig auch aus einem definierten Katalog energetischer Einzelmaßnahmen wählen. Der Katalog umfasst auch den Austausch der Heizungsanlage durch ein System mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien, aber auch den Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade sowie die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke. Entscheidet sich der Bauherr für diesen Weg über Einzelmaßnahmen, kann die Einhaltung der energetischen Anforderung durch eine Fachunternehmererklärung bestätigt werden.
Im Juli 2026 startet zudem das neue Bundesprogramm "Gewerbe zu Wohnen". Damit soll der Umbau leerstehender beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum gefördert werden. Der Zuschuss liegt bei bis zu 30 % bei maximal 100.000 EUR förderfähiger Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit. Dieser Zuschuss von bis zu 30.000 EUR muss nicht zurückgezahlt werden. Dafür stehen bis Ende 2026 300 Mio. Euro bereit. Antragsberechtigt sind alle Investoren als Auftraggeber des Umbaus, natürliche und juristische Personen und auch Selbstnutzer. Die förderfähigen Ausgaben umfassen u. a. die Anpassung der Baukonstruktion an die Wohnnutzung, Grundrissänderungen, den Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung. Voraussetzung ist eine Sanierung mindestens auf das Niveau "Effizienzhaus 85 EE". Die Förderung ist mit der BEG-Förderung kombinierbar. Die Gesamtförderung je Unternehmen ist allerdings auf 300.000 EUR begrenzt. Der Antrag ist vor Verfahrensbeginn zu stellen.
Grundsätzlichen sind alle diese Maßnahmen positiv zu bewerten, denn sie bewirken einen Finanzierungsanreiz. Aktiviert wird allerdings der Bauüberhang nur dort, wo Projekte auch ansonsten wirtschaftlich tragfähig sind. Zudem ermöglicht die anhaltende Befristung keine verlässliche Investitionsplanung. Wir fordern daher eine verstetigte Neubauförderung anstatt befristeter Einzelprogramme.
33. KfW-Kredite: Digitalisierung, Innovation, Nachhaltigkeit
Wir geben weitere Informationen zum KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung (Kreditnr. 290) und zum KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (Kreditnr. 291).
Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung (290) fördert die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in den Bereichen Innovation und Digitalisierung und bietet gewerblichen Unternehmen sowie Projektgesellschaften damit eine flexible Finanzierung ihrer Investitionen in Innovation und Digitalisierung.
Interessierte Mitgliedsunternehmen finden ein Merkblatt mit einer detaillierten Übersicht über die förderfähigen Vorhaben hier.
Weitere detaillierte Informationen und aktuelle Merkblätter finden unsere Mitgliedern außerdem auch auf der Webseite der KfW.
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291) finanziert ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Auch hier wird eine flexible Finanzierung für gewerbliche Unternehmen angeboten mit dem Ziel, damit zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemission beizutragen. Zu diesem Zweck beteiligt sich die KfW u. a. an Unternehmens- und Projektfinanzierungen in den Sektoren Wasserstoff, Batteriespeicher, Netzausbau, Windkraft, PV und nachhaltige Mobilität. Detaillierte Informationen erhalten unsere Mitgliedsunternehmen auch hier über die aktuellen Merkblätter, die Sie auf der Webseite der KfW finden.
34. KfW-Unternehmensbefragung 2026
Das Finanzierungsklima hat sich spürbar eingetrübt; die Kreditnachfrage ist rück-läufig.
Die KfW Bankengruppe hatten zusammen mit 19 Verbänden auch in diesem Jahr eine breit gefächerte Befragung von Unternehmen aller Größenklassen, Wirtschaftszweige, Rechtsformen und Regionen durchgeführt. Sie erfolgte im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende April 2026 und bildet die wirtschaftliche Situation zu Beginn des Jahres ab.
Nach den Erkenntnissen der Befragung hält die konjunkturelle Schwächephase in Deutschland an. Sie belastet zunehmend die Eigenkapitalquoten in den Unternehmen. Zugleich hat sich das Finanzierungsklima spürbar eingetrübt, während die Kreditnachfrage zurückging, dies auch infolge verhaltener Investitionstätigkeit. Trotz hoher Investitionsbedarfe gibt es derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Belebung.
26 % der Unternehmen verzeichneten in den vergangenen 12 Monaten Nachfragerückgänge, im Bau waren es 43 %. Hingegen verzeichneten 22 % der befragten Unternehmen Zuwächse, im Bau waren es lediglich 18 %. Auch für die kommenden 12 Monate zeichnet sich hier keine Wende ab, denn 40 % der befragten Unternehmer erwarten weitere Einbußen. Großunternehmen blicken dabei optimistischer in die Zukunft als Kleinstunternehmen.
Rund 31 % der befragten Unternehmen meldeten im Frühjahr 2026 eine gesunkene Eigenkapitalquote. Im Bau waren es sogar 28 %.
Eine Verschlechterung deutet sich auch bei den Ratingnoten an. Hier meldeten rund 14 % der Unternehmen eine Verbesserung, im Bau waren es 13 %. 25 % der befragten Unternehmen berichteten hingegen von einer Verschlechterung, im Bau waren es 19 %.
Das Finanzierungsklima ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls eingetrübt. Im Jahr 2024 beurteilten 32 % der Unternehmen den Kreditzugang als leicht, in der aktuellen Befragung waren es noch 24 %. Demgegenüber schätzen etwa 26 % die Aufnahme eines Kredites derzeit als schwierig ein, vor allem wegen verschärfter Konditionen der Banken. 41 % der befragten Bauunternehmen haben in den 12 Monaten vor Befragungsbeginn Kreditverhandlungen geführt, das ist ein Rückgang um 4 %. Nachgefragt sind vor allem langfristige Kredite.
Besonders bei kurzfristigen Krediten traten viele gescheiterte Kreditverhandlungen auf. Nach fast jeder vierten Verhandlung kam es zu keinem Abschluss. Dies ist ein deutlicher Anstieg um 5 % gegenüber der Erhebung von vor vier Jahren.
Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei Kreditverhandlungen im vergangenen Jahr eine ähnlich große Rolle wie vorher. Jedes vierte Unternehmen gab an, dass in den Verhandlungen das Thema Nachhaltigkeit adressiert wurde. Im Bau waren es allerdings lediglich 13 %. Allerdings wird in Kreditgesprächen die Nachhaltigkeit derzeit deutlich konkreter adressiert. So wurden 97 % der Unternehmen, die überhaupt zur Nachhaltigkeit befragt wurden, nach spezifischen Nachhaltigkeitsinformationen und -indikatoren befragt. Am häufigsten waren dies klassische Verbrauchsdaten wie Energie- und Stromverbrauch, Angaben zu Treibhausgasen, ESG-Ratings und Kreislaufwirtschaft. Seltener spielten Angaben zu sozialen Aspekten eine Rolle.
Trotz des schwierigen konjunkturellen Umfelds haben rund 57 % der befragten Unternehmen Investitionen getätigt, im Bau waren es allerdings lediglich 46 %. Dennoch entspricht dies einem Rückgang von 9 Prozentpunkten gegenüber dem Jahr 2021. Der Schwerpunkt lag dabei mit 52 % auf Ersatzinvestitionen, 42 % der Unternehmen investierten in Digitalisierung und 41 % tätigten Investitionen zum Kapazitätsaufbau. Die Kostensenkung war dabei für 38 % der Unternehmen ein wichtiges Ziel. Stark gestiegene Kosten, insbesondere für Energie, Material und Löhne engten die Spielräume für Investition bei 43 % der befragten Unternehmen ein. Aber auch andere finanzielle Restriktionen wie fehlende Eigenmittel, ungünstige Finanzierungskonditionen und bürokratische Anforderungen wirkten sich hemmend auf den Investitionsgrad aus. Dennoch sehen rund 92 % der befragten Unternehmen grundsätzlich Investitionsbedarf, vor allem im Bereich der Digitalisierung (53 %), im Bereich der Kostensenkung (51 %) und bei Ersatzinvestitionen (43 %). Trotz dieser hohen Investitionsbedarfe planen allerdings nur 61 % der befragten Unternehmen in den kommenden 12 Monaten eine Investition. Eine Aufbruchstimmung ist damit nicht sichtbar. In der Bauwirtschaft ist die Lage mit 51 % noch zurückhaltender.
Um mehr zu investieren, fordern die Unternehmen vor allem bessere Rahmenbedingungen, insbesondere einen deutlichen Bürokratieabbau. Daneben werden auch bessere Finanzierungsbedingungen, steuerliche Entlastungen und eine verlässlichere Auftragslage genannt.
Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich ein Grafikband mit den ausführlichen Umfrageergebnisse und Tabellen in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter
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in der Rubrik Wirtschaft und Statistik / Infodienst Downloads herunterladen.
35. BEG: Neue Förderbedingungen seit 21. Juli 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat neue Förderbedingungen für die BEG bekanntgegeben, die am 21. Juli 2026 in Kraft treten werden. Seit diesem Datum können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden.
Ab dem 21.07.2026 gelten die Neuregelungen, die von der KfW auf ihrer Website beschrieben und präzisiert werden.
Bei der BEG-Heizungsförderung beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 28.000 EUR für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 EUR für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 EUR für jede weitere Wohneinheit. Dieser Förderhöchstbetrag sinkt ab 01. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 EUR. Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert. Sie beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 EUR, 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 EUR und zehn % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 EUR. Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Ausführliche Informationen finden Sie unter der angegebenen Quelle.
Die BG-Heizungsförderung für Nichtwohngebäude beträgt 28.000 EUR für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche und steigt dann gestaffelt an. Auch hier sinkt der Förderhöchstbetrag ab jährlich um jeweils 750 EUR ab 01. Februar 2027.
Für die BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gilt folgendes: Hier entfällt der zusätzliche Bonus von fünf %, für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag 150.000 EUR je Wohneinheit, die Höhe der Tilgungszuschüsse, die für den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um zehn Prozentpunkte reduziert. Dies gilt auch für die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften.
Der Bonus für serielles Bauen von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von 5% auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhausstufe 70 EE gewährt. Ein entsprechender Bonus wird für serielles Bauen von Nichtwohngebäuden neu eingeführt.
Die Reform zeigt insgesamt, dass die Gebäudeförderung unter Haushaltsdruck steht. Zwar bleibt die Förderung grundsätzlich bestehen, die Bedingungen werden jedoch verschlechtert. Dabei ist besonders problematisch die deutliche Absenkung der förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern. Dadurch drohen sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden. Anstatt die Investitionen anzuschieben, werden Eigentümer und Unternehmen zunächst einmal ausgebremst.
36. Nachhaltigkeit: Beispielbericht nach VSME- Standard
Der ZDB hat einen ausführlichen Beispiel-Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Standard entwickelt.
Für viele unserer Mitgliedsbetriebe wird Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend wichtiger – sei es, weil Auftraggeber entsprechende Informationen anfragen oder weil Unternehmen ihre eigenen Aktivitäten transparenter darstellen möchten. Auch wenn die meisten Bauunternehmen aufgrund der stark angehobenen CSRDSchwellenwerte nicht berichtspflichtig sind, bleibt der VSMEStandard der zentrale Orientierungsrahmen für freiwillige Berichte.
Beispielbericht: Ein Tiefbauunternehmen zeigt, wie es gehen kann.
Um unseren Mitgliedsbetrieben die Arbeit zu erleichtern, hat der ZDB einen ausführlichen BeispielNachhaltigkeitsbericht nach VSMEStandard entwickelt. Der Bericht orientiert sich an einem Tiefbauunternehmen mit rund 400 Beschäftigten. Die Größe des Beispielbetriebs wurde bewusst gewählt: Ein größerer Betrieb kann mehr Maßnahmen darstellen und bietet damit einen breiten Überblick über mögliche Inhalte.
Der Bericht zeigt anschaulich:
wie ein VSMEBericht aufgebaut ist,
welche Themen im Basismodul und im Zusatzmodul behandelt werden,
welche Daten ein Betrieb sammeln sollte,
welche Kennzahlen relevant sind,
und welche konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Baugewerbe realistisch und praxisnah sind.
Für die Betriebe ist dieser Beispielbericht besonders wertvoll: Er macht sichtbar, wie vielfältig Nachhaltigkeit im Bau sein kann – von ressourcenschonenden Bauverfahren über Energieeinsparungen im Betrieb bis hin zu sozialer Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden.
Warum der VSMEStandard für KMU sinnvoll ist
Da die EU die CSRDSchwellenwerte deutlich angehoben hat (über 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. Euro Umsatz), sind nahezu alle mittelständischen Bauunternehmen von der Pflichtberichterstattung befreit.
Gleichzeitig wird der VSMEStandard künftig als sogenannte Valuechaincap dienen: Auftraggeber dürfen von nicht berichtspflichtigen Unternehmen nur die Informationen verlangen, die im VSMEStandard vorgesehen sind. Das schützt kleine und mittlere Betriebe vor überzogenen Anforderungen.
Der neue Beispielbericht zeigt klar: Nachhaltigkeitsberichterstattung muss nicht kompliziert sein. Mit dem VSMEStandard steht ein praxisnahes, verständliches und gut handhabbares Instrument zur Verfügung. Der Beispielbericht bietet dafür eine wertvolle Orientierung – gerade für Bauunternehmen, die erste Schritte in Richtung Nachhaltigkeitsbericht gehen möchten.
Der Beispielbericht steht in unserem Downloadcenter – nach Eingabe Ihres Passwortes – unter
https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/wirtschaft-und-statistik
in der Rubrik Wirtschaft und Statistik / Infodienst Downloads bereit.
37. Servicestelle NAFIM
Die Servicestelle NAFIM zeigt, wie „Nachhaltig finanzieren im Mittelstand“ gelingt.
Nachhaltige Finanzierung ist für viele kleine und mittlere Unternehmen ein komplexes Feld. Welche Förderprogramme passen zum eigenen Betrieb? Welche Investitionen sind sinnvoll? Und wie lässt sich der eigene Weg in Richtung Zukunftsfähigkeit strukturiert angehen? Genau hier setzt die Servicestelle NAFIM an. Die öffentlich finanzierte Plattform bietet Orientierung, bündelt Wissen und stellt praxisnahe Werkzeuge bereit, mit denen Unternehmen ihre Geschäftsmodelle krisenfest und nachhaltig weiterentwickeln können. Auch die Handwerkskammer Hamburg ist als Projektpartner beteiligt.
Besonders wertvoll ist der Blick in die Praxis. NAFIM arbeitet mit mittelständischen Betrieben zusammen, die offen Einblicke in ihre Entscheidungen geben. Manche starten mit einzelnen Maßnahmen, andere stellen ganze Prozesse um. Die Beispiele auf www.nafim.de zeigen, dass es nicht den einen richtigen Weg gibt, sondern viele gute – abhängig von Größe, Struktur und Ausgangslage des jeweiligen Unternehmens.
Ein eindrucksvolles Beispiel aus dem Handwerk liefern die Elbtischler. Dort wird Klima- und Ressourcenschutz konsequent gelebt. Geschäftsführer Boris Breiding betont, wie wichtig eine unabhängige Servicestelle ist: „Die meisten Hausbanken haben weder die Zeit noch das Interesse, Unternehmen umfassend durch Förderprogramme zu lotsen. Umso hilfreicher ist eine Anlaufstelle, die Orientierung bietet und Sichtbarkeit schafft. Denn das wird oft unterschätzt: Wer ehrlich in Nachhaltigkeit investiert, gewinnt auch positive Aufmerksamkeit – bis hin zur Gewinnung neuer Mitarbeitender. Wir bekommen jede Woche Bewerbungen von jungen Menschen, die bei uns ihre Ausbildung machen wollen. Man kann nicht immer nur jammern, dass der Nachwuchs fehlt. Man muss sich halt auch bewegen.“
Weitere Praxisbeispiele finden Sie unter www.nafim.de/praxis/.
Träger der Servicestelle NAFIM sind BAUM e. V. als Umsetzungspartner sowie die BUKEA als Auftraggeberin für die Freie und Hansestadt Hamburg. Das Projekt wird partnerschaftlich umgesetzt mit der UmweltPartnerschaft Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg, der Hamburgischen Investitions- und Förderbank, der FCH Finance City Hamburg GmbH und der Sustainable Finance Research Group der Universität Hamburg.
Eine kompakte Kurzinfo für KMU steht hier bereit: NAFIM-One-Pager-260224-ebook.pdf.
Alle Informationen zur Servicestelle NAFIM sowie den Kontakt zum Projektteam finden Sie unter www.nafim.de.