Wirtschaft und Statistik

38. Baukonjunktur im Mai

Im Bauhauptgewerbe (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) hat sich der Umsatz nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai leicht erhöht. Der Wohnungsbau bleibt jedoch enttäuschend. 

Gegenüber dem Vorjahresmonat legte der Umsatz im Mai 2026 um 2,4 % zu, dass sind real 2,1 %. Der Auftragseingang stieg um 4,5 %, das ist ein realer Zuwachs von 3,3 %. Von Januar bis Mai lag der Umsatz nominal bei +0,6 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum, der Auftragseingang legte nominal um +2,4 % zu.

Der Wohnungsbau verliert allerdings weiter an Schwung. Noch im April betrug der Umsatzzuwachs 7,1 % und der Auftragseingang lag bei +8,9 %. Im Mai blieb davon wenig übrig. Der Umsatz wuchs erneut um 2,7 %, die Auftragseingänge brachen jedoch um 1,9 % ein.

Eine Ursache hierfür sind die schwierigen Finanzierungsbedingungen, die Investoren verunsichern. Auch die Haushaltsplanung des Bundes gibt bisher keine Planungssicherheit. Der Bund will laut Kabinettsbeschluss in 2027 sogar weniger Fördermittel für den Neubau als im laufenden Jahr zur Verfügung stellen. Lediglich der soziale Wohnungsbau soll mehr Geld erhalten.

Demgegenüber schnellte der Auftragseingang im öffentlichen Bau im Mai gegenüber dem Vorjahresmonat um nominal 22,7 % nach oben, seit Jahresbeginn liegt das Plus bei nominal 7,2 %. Der Zuwachs dürfte allerdings vor allem auf einzelne Großprojekte zurückzuführen sein. Der Umsatz stagniert.

Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB: "Am wichtigsten ist es jetzt, dass mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar schneller werden - sonst verpuffen die zusätzlichen Mittel im Verwaltungsstau. Die Bauunternehmen stehen bereit, jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen die notwendigen Investitionen ermöglichen." 


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de


39. Digitaler Fahrzeugschein jetzt auch für Unternehmen!  

Der digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App ist nun auch für juristische Personen nutzbar und erleichtert damit die Verwaltung von Firmenflotten und gewerblich genutzten Fahrzeugen im Unternehmen.

Unter der Bezeichnung i-Kfz werden verschiedene digitale Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung zusammengefasst. Über die i-Kfz-Portale der zuständigen Zulassungsbehörde können Unternehmen bereits verschiedene Zulassungsvorgänge online erledigen. Dazu gehören insbesondere 

  • Die Neuzulassung des Fahrzeugs, 

  • die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges, 

  • die Umschreibung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges, 

  • die Änderung von Halterdaten sowie 

  • die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges.

Als Ergänzung dazu hat das Kraftfahrtbundesamt nun die i-Kfz-App entwickelt, mit der die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der sogenannte Fahrzeugschein) als digitaler Fahrzeugschein auf dem Smartphone mitgeführt, vorgezeigt und verwaltet werden kann. Bisher konnte dieser digitale Fahrzeugschein jedoch nur mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in die App übernommen werden. Nunmehr steht er auch juristischen Personen wie Unternehmen, Handwerksbetrieben, Behörden usw. zur Verfügung. Neu ist die Übernahme des Fahrzeugscheins in die App mithilfe eines individuellen QR-Codes.  Dieser wird im Rahmen des digitalen Zulassungsprozesses automatisch erzeugt und kann für bereits zugelassene Fahrzeuge bei der zuständigen Zulassungsbehörde angefordert werden. Nach dem Einscannen des QR-Codes wird der digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App auf dem jeweiligen Smartphone bereitgestellt. Auf diese Weise ist die Nutzung nicht mehr zwingend an den Unternehmer oder einzelnen Mitarbeiter des Unternehmens gebunden. Unternehmen können nunmehr den digitalen Fahrzeugschein direkt auf dem Smartphone einsehen, verwalten und bei Bedarf teilen. Zu beachten ist allerdings, dass ein einmal geteilter Fahrzeugschein nicht von der empfangenden Person nochmals an weitere Personen weitergegeben werden kann. Bei inländischen Fahrzeugkontrollen kann der digitale Fahrzeugschein vorgezeigt werden. Bei Auslandsfahrten muss er allerdings weiterhin in Papierform mitgeführt werden.

Weitere Informationen finden interessierte Mitgliedsunternehmen unter folgenden Links: 

BMV - Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“: 

https://www.bmv.de/i-Kfz

BMV - Jetzt auch digital: Der Fahrzeugschein in der i-Kfz-App:

https://www.bmv.de/ikfzapp

Kraftfahrt-Bundesamt - Digitaler Fahrzeugschein: 

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/iKfz_App/DFZ/dfz_node.html


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Michael Seitz

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seitz@bau-innung.de


40. Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neuer Standard! 

Am 03. Juli hat die EU-Kommission die delegierten Rechtsakte zum freiwilligen Berichtsstandard VS (vormals VSME) und zum ESRS-Standard für berichtspflichtige Unternehmen vorgelegt. 

Wie unsere Mitgliedsunternehmen bereits der Presse entnommen haben durften, wurde sowohl der ESRS-Standard für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, als auch der VSME- Standard vereinfacht:

Eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie müssen nun nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Mio. EUR vorlegen. 

Für unsere Mitgliedsbetriebe ist jetzt vor allem der sogenannte freiwillige Standard (VS, früher VSME) maßgeblich. Es handelt sich also um eine rein freiwillige Berichterstattung. Allerdings verlangten immer mehr größere Auftraggeber von kleineren Geschäftspartnern, also auch von nicht berichtspflichtigen Bauunternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung zu stellen (sog. trickle-down-Effekt). Dies wird bei dem neuen VS-Standard, den die EU nun eingeführt hat, vermieden. Er enthält eine sogenannte "Value Chain Cap", nach der größere Auftraggeber von nicht berichtspflichtigen Unternehmen grundsätzlich keine über den VS-Standard hinausgehende Nachhaltigkeitsinformation mehr verlangen können. Damit können große Unternehmen diese Berichtspflicht nicht länger unkontrolliert an ihre kleineren Zulieferer und Auftragnehmer in der Lieferkette durchreichen, der trickle-down-Effekt wird weitgehend unterbunden. 

Sofern das EU-Parlament nicht binnen zwei Monaten Einwände erhebt, gilt die Neuregelung in der gesamten EU verbindlich. 

Wir möchten bei dieser Gelegenheit nochmal auf unsere Veranstaltung zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung am 14. Oktober 2026 aufmerksam machen. Bitte lesen Sie hierzu die nachfolgende Einladung. 


Ihr Ansprechpartner:

Björn Söllner

040/2263255-23

soellner@bau-innung.de


41. Veranstaltung: Orientierung im Nachhaltigkeitsdschungel

Der Norddeutsche Baugewerbeverband e. V. lädt am 14. Oktober 2026, 14:00 Uhr –17:00 Uhr, zur Informationsveranstaltung „Orientierung im Nachhaltigkeitsdschungel“ in den Räumen der Hamburger Volksbank ein.

Nachhaltigkeitsanforderungen gewinnen im Bau und Ausbaugewerbe, aber nicht nur dort, rasant an Bedeutung. Auch Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche CSRDBerichtspflicht fallen, geraten zunehmend in den Fokus von Auftraggebern, Banken und öffentlichen Stellen.

Mit dem neuen VS (Voluntary Standard) entsteht erstmals ein europäischer Rahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Standard richtet sich künftig an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, enthält ein Value Chain Cap und bietet eine klar strukturierte, praxisnahe Berichtslogik.

Die Veranstaltung wird eröffnet durch Rita Herbers, Vorstandsmitglied der Hamburger Volksbank eG. Die Moderation übernimmt die BauInnung Hamburg.

Referenten:

  • Dr. Jennifer Kowallik, BUKEA Hamburg

  • Dr. Kai Hünemörder, Handwerkskammer Hamburg

  • Jenny Garcia, Deutscher-Nachhaltigkeits-Kodex (DNK)

  • Marika Ott, Hamburger Volksbank eG

  • Dr. Michael Solvie & Lykke Ibbeken, Solvie & Kollegen

  • Dr. Jens Marquardt, OTTO WULFF Bauunternehmung GmbH

Ihr Nutzen: 

• Orientierung zu künftigen Anforderungen
• Erwartungen von Banken und Auftraggebern verstehen
• Praxisnahe Handlungsempfehlungen
• Austausch mit Experten und Branchenkollegen

Anmeldung bis 24. September 2026: veranstaltung@bau-innung.de


Ihr Ansprechpartner:

Björn Söllner

040/2263255-23

soellner@bau-innung.de


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