Umwelt- und Arbeitsschutz
10. Hitzeschutz: Praxishilfen und Förderangebote der BG BAU
Hitze und UV-Strahlung erhöhen für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, das Risiko für Erkrankungen und Arbeitsunfälle.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist deshalb darauf hin, dass Unternehmen rechtzeitig wirksame Schutzmaßnahmen vorbereiten und umsetzen sollten. Hierbei können die von der BG BAU bereitgestellten Hitzeaktionspläne, Praxishilfen und Förderangebote unterstützen. Beim Hitzeschutz auf Baustellen unterstützt die BG BAU Unternehmen mit Hitzeaktionsplänen für den Innen- und Außenbereich, Checklisten und Informationsmaterialien. Die Angebote helfen dabei, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, Zuständigkeiten festzulegen sowie wirksame Maßnahmen für heiße Arbeitstage vorzubereiten und umzusetzen. Neben der Hitze bedeutet auch die ultraviolette (UV-) Strahlung eine erhebliche Gefährdung für Beschäftigte im Freien.
Vorrang haben technische Maßnahmen, die Belastungen möglichst direkt an der Quelle reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Wetterschutzzelte, Sonnensegel oder kühlere Pausenbereiche, etwa klimatisierte Räume. Hinzu kommen organisatorische Maßnahmen, beispielsweise angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Trinkregeln, klare Zuständigkeiten und vorbereitete Notfallabläufe. Persönliche Schutzmaßnahmen ergänzen diese Schritte. Dazu zählen etwa Schutzkleidung und Schutzbrillen gegen UV-Strahlung, Kopfbedeckungen, Sonnencreme oder Kühlwesten. Sie ersetzen technische und organisatorische Lösungen jedoch nicht.
Beschäftigte sollten Warnzeichen einer hitzebedingten Überlastung kennen. Dazu gehören Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, ungewöhnliche Erschöpfung, Verwirrtheit oder Koordinationsprobleme. Wichtig ist außerdem, nicht nur auf den eigenen Gesundheitszustand, sondern auch auf den der Kolleginnen und Kollegen zu achten. Treten entsprechende Beschwerden auf, muss die betroffene Person aus der Hitze gebracht und Erste Hilfe geleistet werden. Bei schweren oder anhaltenden Symptomen muss der Rettungsdienst gerufen werden. Klar geregelte und allen Beschäftigten bekannte Notfallabläufe helfen dabei, im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Auch Investitionen in Schutzmaßnahmen gegen Hitze können sich lohnen: Mit finanziellen Anreizen fördert die BG BAU unter anderem individuellen Sonnen- und Hitzeschutz, etwa Kühlwesten, UV-Schutzkleidung oder geeignete UV-Schutzbrillen. Damit sollen Unternehmen motiviert werden, wirksame Prävention nicht erst im Notfall, sondern frühzeitig umzusetzen.
Weiterführende Informationen der BG BAU:
Maßnahmen gegen hitzebedingte Erkrankungen: www.bgbau.de/sonne-hitze
Hitzeaktionsplan für Indoor-Baustellen: www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hitzeaktionsplan-indoor-baustellen
Hitzeaktionsplan für Outdoor-Baustellen: www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/hitzeaktionsplan-outdoor-baustellen
Betriebsanweisung Arbeiten im Freien bei Hitze: www.bgbau.de/ba-hitze
Arbeitsschutzprämie Arbeitsmittel zur Verschattung: www.bgbau.de/wetterschutzzelt
Arbeitsschutzprämie Sonnen- und Hitzeschutz: www.bgbau.de/uv-schutz-individuell
Sicher arbeiten bei Sonne: UV-Strahlung und Hitze: www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze
11. BG BAU meldet weniger Arbeitsunfälle, aber mehr Berufskrankheiten
BG BAU verzeichnet für 2025 weiteren Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle. Gleichzeitig steigen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit weiter an. Asbestbedingte Erkrankungen bleiben häufigste Ursache für Todesfälle infolge einer Berufskrankheit.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihre jährliche Statistik zum Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen veröffentlicht. Die sich daraus ergebenen Zahlen verdeutlichen die Bedeutung des Arbeitsschutzes und die Notwendigkeit kontinuierlicher Präventionsarbeit. Die nun vorliegenden Zahlen für 2025 zeigen erneut eine gemischte Entwicklung: Während die meldepflichtigen Arbeitsunfälle weiter zurückgehen, steigen die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit weiter an. Besonders im Fokus stehen dabei asbestbedingte Erkrankungen, die weiterhin die häufigste Ursache für Todesfälle infolge einer Berufskrankheit sind. Im Detail ergibt sich folgendes Bild:
Arbeitsunfälle: Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank auf 89.113 Fälle (2024: 91.813). Damit wurde die Schwelle von 90.000 Fällen erstmals unterschritten. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 2.700 Fälle beziehungsweise 2,9 %. Auch die relative Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollbeschäftigte ging zurück und liegt nun bei 42,95 (2024: 43,76).
Tödliche Arbeitsunfälle: Im Jahr 2025 kamen 74 Beschäftigte infolge eines tödlichen Arbeitsunfalls ums Leben. Zu den häufigsten Ursachen gehörten Abstürze, herabfallende oder kippende Bauteile sowie Unfälle durch Anfahren oder Überfahren.
Berufskrankheiten: Die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit stiegen auf 22.102 Meldungen. Das sind 1.041 Meldungen mehr als im Vorjahr, was einem Anstieg von 4,9 % entspricht. Seit 2021 hat sich die Zahl der Anzeigen damit um rund 34 % erhöht. Die häufigsten Meldungen betrafen Lärmschwerhörigkeit (4.876), Hautkrebs durch natürliche ultraviolette Strahlung der Sonne (3.164), bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (2.168), Gonarthrose (1.861) sowie Läsionen der Rotatorenmanschette der Schulter (1.339).
Asbestbedingte Erkrankungen: Auf asbestbedingte Berufskrankheiten entfielen im Jahr 2025 insgesamt 2.304 Verdachtsanzeigen. Das entspricht 10,4 % aller gemeldeten Berufskrankheiten. Insgesamt starben 396 Versicherte an den Folgen einer Berufskrankheit, darunter 291 an einer durch Asbest verursachten Erkrankung wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose. Damit bleibt Asbest die häufigste Ursache für Todesfälle infolge einer Berufskrankheit.
Bewertung und Maßnahmen: Der weitere Rückgang der Arbeitsunfälle ist eine grundsätzlich positive Entwicklung und zeigt, dass Prävention wirkt. Dennoch bleibt die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle, insbesondere durch Abstürze sowie herabfallende oder kippende Bauteile, weiterhin zu hoch. Die konsequente Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen bleibt daher unverzichtbar.
Der anhaltende Anstieg der Berufskrankheiten ist nicht zu unterschätzen. Er zeigt, dass Prävention nicht nur akute Unfallgefahren erfassen darf, sondern auch langfristige Gesundheitsrisiken stärker in den Blick nehmen muss.
Dazu gehören insbesondere Belastungen durch Lärm, natürliche UV-Strahlung, körperliche Beanspruchungen sowie Gefahrstoffe. Die hohen asbestbedingten Todeszahlen verdeutlichen das weiterhin erhebliche Gesundheitsrisiko durch Asbest. Auch wenn die Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, muss insbesondere in Bestandsgebäuden weiterhin mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden, etwa in Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen. Bei Renovierungs-, Umbau-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten können diese Materialien freigesetzt werden, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Die Ende 2024 und 2025 novellierte Gefahrstoffverordnung nimmt deshalb Arbeiten im Bestand stärker in den Blick. Vor Beginn der Arbeiten muss geklärt sein, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Auf dieser Grundlage müssen Gefährdungen beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Für Tätigkeiten mit Asbest gelten zudem erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten. Neu ist außerdem, dass Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen und mittleren Risikos künftig genehmigungspflichtig sind. Der entsprechende Nachweis ist nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 20. Dezember 2026 erforderlich.