Wirtschaft und Statistik
46. Förderkompass BAFA 2026
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den aktuellen Förderkompass 2026 veröffentlicht. Der Förderkompass gibt einen Überblick über alle Förderprogramme, für die das BAFA mit der Vergabe der Fördermittel beauftragt ist. Das sind insbesondere Programme aus den Bereichen Energie und Wirtschaftsförderung zur Förderung von
Energieeffizienz (Energie)
Energieberatung (Energie)
Kälte- und Klimaanlagen
Kraft-Wärme-Kopplung
E-Auto-Förderung
Heizungslabel
Markterschließung durch KMU (Wirtschaft)
Messen (Wirtschaft)
Berufsbildung (Wirtschaft)
Willkommenslotsen
Zuschuss für Wagniskapital (Wirtschaft)
Unternehmensberatung KMU (Wirtschaft)
usw.
Der Förderkompass 2026 enthält detaillierte Informationen zu den Programmen sowie klare Leitlinien für die Antragstellung. Gefördert werden Unternehmen, Privatpersonen und Gemeinden.
Interessierte Mitgliedsbetriebe können sich den Förderkompass BAFA 2026 kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe des Passwortes – unter
https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/wirtschaft-und-statistik
in der Rubrik Wirtschaft und Statistik / Infodienst Downloads herunterladen.
47. Aktuelle Informationen von GModG und BEG-Förderung
Übergangsregelungen zwischen GModG und BEG-Förderung kommuniziert. Zudem gibt es Änderungen im BEG-Infoblatt, die Veröffentlichung der BEG-Richtlinien im Bundesanzeiger sowie ein neues Expertenportal für die Heizungsförderung.
Nach der Veröffentlichung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und der BEG-Reform im Juli 2026 bestanden in der Praxis verschiedene Fragen zum Zusammenspiel von gesetzlichen Anforderungen und Förderbedingungen. Das BMWE hat hierzu nun eine Klarstellung zur Anwendung der Förderanforderungen in der BEG auf Nachfrage des ZDB gegeben. Darüber hinaus informieren wir über die Aktualisierung im BEG-Infoblatt, die Bekanntmachung der BEG-Richtlinien im Bundesanzeiger sowie ein neues Expertenportal für die Heizungsförderung.
Klarstellung des BMWE: Übergangsregelung zum GModG
Im Rahmen der BEG gelten zunächst die Anforderungen des GEG weiter, eine Umstellung auf das GModG wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die nachfolgende Erläuterung dieser Übergangsregelung wurde am 14.09.2026 über den EEE-Newsletter kommuniziert:
Entsprechend den aktuellen Förderrichtlinien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (WG/NWG/EM und KFN/KNN) und den dort beschriebenen Technischen Mindestanforderungen (TMA) sind bei energetischen Nachweisen von Förderstandards weiterhin die Regelungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den darin eingebundenen Normen anzuwenden.
In der Folge sind gemäß den aktuell gültigen TMA weiterhin ausschließlich DIN V 18599-9: 2018-09, das im GEG hinterlegte Referenzgebäude sowie die dort bestimmten Primärenergiefaktoren bei Nachweisen im Rahmen der Förderung zu verwenden. Auch die Energiebezugsfläche richtet sich unverändert nach den GEG-Vorgaben für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für die Ökobilanzierung gelten bis auf Weiteres die Bilanzierungsregeln des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) entsprechend den TMA des jeweiligen Förderprodukts.
Die vorbeschriebenen Regelungen gelten für die Förderung auch über den 01.01.2027 hinaus.
Über eine Umstellung auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die neuen Bilanzierungsvorschriften und die dann geltenden Anforderungen wird das BMWE rechtzeitig in einem Infoletter informieren.
Aktualisierung des Infoblatts „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“
Am 16.09.2026 ist die aktualisierte Version 11.0 des Infoblatts in Kraft getreten. Wesentliche Anpassungen betreffen unter anderem:
Erweiterung des Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus) für BEG WG und Neueinführung für BEG NWG
Neuregelung der Förderung von Worst Performing Buildings (WPB)
Kombinationsverbot von BEG EM mit der Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude (BEG WG/BEG NWG)
Eigenleistungen von Unternehmen
Förderung von Ersatzinvestitionen bei erneuerbaren Wärmeerzeugern
Netz- und Systemdienlichkeit von Wärmepumpen
Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden
Noch nicht enthalten sind Regelungen zur Lebenszyklusanalyse (LCA) für Nachhaltigkeitsklassen, zum Förderausschluss dezentraler Wärmeerzeuger in Wärmenetzgebieten, zur Förderung von Wärmepumpen mit lokaler Wertschöpfung sowie zu den Anforderungen an digitale Schnittstellen von Wärmepumpen ab dem 01.07.2027. Diese sollen in einer der nächsten Versionen des Infoblatts ergänzt werden.
Neues Portal für die Erstellung von (g)BzA und (g)BnD
Ab dem 25.09.2026 wird es für die Erstellung der "Bestätigung zum Antrag" (g)BzA und der "Bestätigung nach Durchführung" (g)BnD für die Heizungsförderung ein neues Expertenportal geben.
Bekanntmachung der BEG-Richtlinien im Bundesanzeiger:
Mittlerweile wurden alle BEG-Richtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dies betrifft die Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BAnz AT 27.08.2026 B1) sowie die Richtlinien für die systemische Sanierung zum Effizienzhaus ((BEG WG - BAnz AT 02.09.2026 B1) ) und zum Effizienzgebäude (BEG NWG - BAnz AT 03.09.2026 B1). Alle Richtlinien tragen das Datum 17.08.2026 und sind rückwirkend zum 21.07.2026 in Kraft getreten.