Wirtschaft und Statistik

18. Baufertigstellungen 2024

In 2024 wurden noch insgesamt knapp 252.000 Wohnungen fertiggestellt, nach gut 294.000 Wohneinheiten (WE) in 2023; (-14,4 %). Für 2025 rechnet der ZDB mit der Fertigstellung von nur noch 220.000 WE bis 225.000 WE.

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden in 2024 in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt 251.937 WE fertiggestellt. Das Fertigstellungsniveau ist damit das erste Mal seit fünf Jahren deutlich unter die 300.000 WE-Marke gefallen. Seit 2019 lag das Fertigstellungsniveau zwischen 290.000 WE und 306.000 WE. In 2024 wurden 42.462 WE weniger fertiggestellt als in 2023; (-14,4 %).

Die baufertiggestellten WE setzen sich aus solchen in neuen Gebäuden und Maßnahmen im Bestand („Umbaumaßnahme“) zusammen. Während die Fertigstellungen im Bereich Umbau mit 31.271 WE knapp das Vorjahresniveau (31.540 WE) gehalten haben, wurden im Neubau mit 220.666 WE ca. 16 % weniger WE fertiggestellt. Von den 220.666 WE entfielen 215.891 WE auf den Neubau von Wohngebäuden, der Rest, 4.775 WE, auf Wohnungen in Nichtwohngebäuden.

Der Aufwuchs der Baufertigstellungen von 2010 in Höhe von knapp 160.000 WE auf 294.000 WE in 2023 wurde vom Mehrfamilienhausbau getragen. Sein Anteil nahm in diesem Zeitraum von 38 % auf 61 % (156.268 WE) in 2023 zu. In 2024 wurden im Bereich MFH nur noch 135.315 WE errichtet; (-13,4 %). Sein Anteil stieg gleichwohl auf 63 %. Hintergrund ist der noch stärkere Einbruch der Fertigstellungen bei den Einfamilienhäusern (EFH) mit 54.465 WE; (-22,1 %) und den Zweifamilienhäusern (ZFH) mit 17.572. WE; (-26 %).

Die ZDB–Prognose zu den Baufertigstellungen für 2024 lag bei 257.500 WE. Eine Gegenüberstellung der Prognose- zu den Istwerten kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Baufertigstellungen 2024

Der Bauüberhang, der genehmigte WE, aber noch nicht begonnene Maßnahmen sowie noch nicht rohbaufertige und rohbaufertige WE umschließt, sank im Bereich der Wohngebäude das zweite Jahr infolge. Standen im Bauüberhang beim Wohnungsneubau in 2022 noch knapp 742.000 WE, waren es in 2024 nur noch knapp 614.000 WE. Der Bestand wird mit den sinkenden Baugenehmigungen sukzessive abgebaut. (Die Baugenehmigungen sind im gleichen Zeitraum von ca. 354.400 auf ca. 215.900 zurückgegangen.) Der Rückgang im Bauüberhang betrifft EFH und ZFH überproportional.

Bewertung: Der Rückgang der Baufertigstellungen verläuft diametral entgegengesetzt zur Bedarfsentwicklung. Die Ampelkoalition hatte sich vorgenommen, jährlich 400.000 WE zu errichten. Dieses Ziel wurde in 2024 nur zu knapp 63 % erreicht. Das niedrige Baufertigstellungsniveau spiegelt mangelnde Investitionsimpulse und eine (zu) niedrige Kapazitätsauslastung der Wohnungen bauenden Unternehmen wider.

Bei der Analyse zeigt sich, dass insbesondere private Haushalte weniger Bauten fertigstellen ließen (-21 %). Gerade die Häuslebauer hatten Investitionen vor dem Hintergrund explodierender Zinskosten und hoher Baukosten zurückgestellt. Bei den Unternehmen, die vorrangig in den MFH investieren, lag der Rückgang „nur“ bei 12 %.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist kein quantitatives Wohnungsbauziel mehr formuliert. Aktuell vorliegende Studien des BBSR und des IW Köln beziffern den Wohnungsbedarf bis 2023 bei 320.000 bis 340.000 WE. Bei dem niedrigen Ausgangsniveau der Baufertigstellungen ist nicht zu erwarten, dass diese Größenordnungen in den nächsten drei Jahren (bis 2027) annähernd erreicht werden.

Für 2025 ist angesichts des eingebrochenen Genehmigungsverlangens einerseits und bisher nicht vorliegender neuer Investitionsimpulse eher mit einem weiteren Rückgang der Baufertigstellungen zu rechnen. Der ZDB erwartet für 2025 noch die Fertigstellung von 220.000 WE bis 225.000 WE. Das Delta liegt dann bei ca. 100.000 WE zu einem ausreichend bemessen Fertigstellungsniveau.

Es wird damit deutlich, dass der von der Bundesregierung angekündigte Wohnungsbau-Turbo nicht (nur) - wie von der Bundesregierung beabsichtigt - das Mietrecht und die Planungsbeschleunigung in den Blick nehmen darf. Vielmehr braucht es schnell investive Impulse, wie sie im Koalitionsvertrag auch beispielsweise mit der Förderung der Wohneigentumsbildung, der Vereinfachung der Förderung, der befristeten Förderung des EH 55 Standards, der Forcierung des sozialen Wohnungsbaus und der Städtebauförderung angesprochen sind. Es nützt nichts, Planungen zu beschleunigen und Baukosten zu senken, für Aufträge, die einfach fehlen.

19. Förderkompass BAFA 2025

BAFA veröffentlicht Fördermittel-Leitfaden 2025.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den aktuellen Förderkompass 2025 veröffentlicht. Der Förderkompass gibt einen Überblick über alle Förderprogramme, für die das BAFA mit der Vergabe der Fördermittel beauftragt ist. Das sind insbesondere Programme aus den Bereichen Energie und Wirtschaftsförderung zur Förderung von

  • Energieeffizienz (Energie),

  • Energieberatung (Energie),

  • Kälte- und Klimaanlagen,

  • Kraft-Wärme-Kopplung,

  • Markterschließung durch KMU (Wirtschaft),

  • Messen (Wirtschaft),

  • Zuschuss für Wagniskapital (Wirtschaft),

  • Berufsbildung (Wirtschaft),

  • Willkommenslotsen (Wirtschaft),

  • Unternehmensberatung KMU (Wirtschaft),

  • usw.

Der Förderkompass 2025 enthält detaillierte Informationen zu den Programmen sowie klare Leitlinien für die Antragstellung. Gefördert werden Unternehmen, Privatpersonen und Gemeinden.

Interessierte Mitglieder können den Förderkompass in unserem Downloadcenter – nach Eingabe Ihres Passwortes – unter

http://www.bau-innung.de/wirtschaft-und-statistik

in der Rubrik Wirtschaft und Statistik / Infodienst Downloads herunterladen.

20. Rechnungen an den Bund: ZRE und OZG-RE werden zusammengelegt

Die beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes, die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) sowie die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) werden im Jahr 2025 konsolidiert.

Das Innenministerium (BMI) und Finanzministerium (BMF) haben entschieden, dass es keine zwei Plattformen nebeneinander mehr geben soll und werden das ZRE-Portal schließen, während das OZG-RE erhalten bleibt. Somit sind sämtliche Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet, sich direkt an die OZG-RE anzubinden.

Ab dem Zeitpunkt der Umstellung steht die ZRE-Plattform des Bundes nicht mehr zur Verfügung. Da die Umstellung in zwei Wellen erfolgt, erhalten Sie detaillierte Informationen zum genauen Umstellungsdatum rechtzeitig von Ihrer rechnungsempfangenden Behörde.

Mit diesem einheitlichen Zugangsweg zur Rechnungsstellung über eine Plattform sollen insbesondere der Aufwand und die Komplexität für Lieferanten reduziert werden. Zudem bietet Ihnen die OZG-RE bereits effiziente Services, wie die Einwahl über das ELSTER-Unternehmenskonto.

Bereits jetzt können Sie sich auf die Umstellung vorbereiten, indem Sie die initiale Registrierung an der OZG-RE unter https://xrechnung-bdr.de/ durchführen. Die Registrierung ist ab dem Zeitpunkt der Umstellung zwingende Voraussetzung, um weiterhin Rechnungen stellen zu können.

Viele hilfreiche Informationen sowie die Umstellungstermine der jeweiligen Behörden auf die OZG-RE finden Sie außerdem auf https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/ sowie in der Rubrik “Aktuelles”.


Ihr Ansprechpartner:

Jan Beutel

040/2263255-17

E-Mail: beutel@bau-innung.de

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