Steuern

14. Vorschläge zur Steuervereinfachung

Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft haben dem Finanzminister Vorschläge für eine Steuervereinfachung übermittelt.

Im Mittelpunkt dieser Vorschläge stehen Bürokratieabbau, mehr Rechtssicherheit und praxistauglichere digitale Verfahren.

Das Papier befasst sich mit Fragen der Unternehmens- und Einkommensteuer, der Grunderwerbsteuer, der Steuerverfahren, der Digitalisierung sowie der Umsatzsteuer und der E-Rechnung.

Interessierte Mitgliedsunternehmen können die Vorschläge in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter 

https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/steuern

in der Rubrik Steuern / Infodienst Downloads herunterladen.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de 


15. Einkommenssteuerreformgesetz 2027

Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf eines Einkommenssteuerreformgesetzes 2027 Stellung genommen. 

Für das Baugewerbe ist insbesondere relevant, dass die geplante Absenkung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG von 20 auf 15 Prozent sowie des Höchstbetrags von 1.200 EUR auf 900 EUR im weiteren Gesetzgebungsverfahren zunächst unverändert bleibt.

Zwar hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfohlen, die vorgesehene Kürzung vollständig aus dem Gesetzentwurf zu streichen, die Empfehlung wurde jedoch vom Plenum nicht übernommen, ebenso wenig ein Prüfauftrag für die Einführung einer Bagatellgrenze.

Bei den steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit hat der Bundesrat gebeten, zu prüfen, ob auf die geplante Anhebung des maximal berücksichtigungsfähigen Grundlohns von 50 EUR auf 75 EUR verzichtet werden kann, stattdessen sollen die Zuschlagssätze moderat angehoben werden.

Aus unserer Sicht bleibt die Stellungnahme des Bundesrates in beiden Fällen hinter den Erwartungen der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft zurück. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist zu erhalten, um Schwarzarbeit entgegenzuwirken. Ebenso kritisch zu sehen ist die zusätzliche Belastung von Personenunternehmen und die Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs.

Es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz, der nunmehr im Bundestag weiter zu beratene Gesetzentwurf bedarf also der Zustimmung des Bundesrates.

Wir werden weiter berichten.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de 


16. Erbschaftsteuer: Umfrage

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) greift neuerdings wieder stärker in die Diskussion befindliche Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer in einer Umfrage auf.

In der vergangenen Woche hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftsteuer und insbesondere mit der Verschonung von Betriebsvermögen beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei die Verfügbarkeit sowie die Aussagekraft empirischer Daten u. a. zur ökonomischen Auswirkung des geltenden Erbschaftsteuerrechts. Es ist eine politische Debatte über die Notwendigkeit einer Erbschaftssteuerreform zu erwarten. Vor diesem Hintergrund führt der ZDH unter wissenschaftlicher Begleitung eine Betriebsumfrage zu diesem Thema durch. Ziel der Befragung ist es, belastbare Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Auswirkung die Erbschaftsteuer auf die Unternehmensnachfolge, die Unternehmensfortführung, das Investitionsverhalten sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen ab. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Interessen mittelständischer Betriebe in der weiteren politischen Diskussion um die Erbschaftsteuer sachlich fundiert zu vertreten.

Wir bitten daher unsere Mitgliedsunternehmen, sich an der Umfrage zu beteiligen, und zwar unter folgendem Link: https://zdh-umfragen.de/erbschaftsteuer/.

Die Teilnahme ist bis zum 08. Dezember 2026 möglich.


Ihr Ansprechpartner:

Michael Seitz

040/2263255-10

seitz@bau-innung.de 


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