14. TRGS 519: Informationsveranstaltung Qualifikationssystem
Die BG Bau und der ZDB laden Unternehmerinnen und Unternehmer zu einer Online-Informationsveranstaltung zum neuen, modularen Qualifikationssystem der TRGS 519 ein.
Bereits mit Infodienst Ausgabe 15 vom 27.08.2025 (Umwelt- und Arbeitsschutz, Ziff. 21) hatten wir Sie darüber informiert, dass die neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten" auch ein neues modulares Qualifikationssystem für Tätigkeiten mit Asbest enthalten. Dieses modulare Qualifikationssystem wurde zwischenzeitlich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht, und zwar hier.
Die vorgeschriebenen Qualifikationen sind für den Umgang mit Asbest in der betrieblichen Praxis aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von erheblicher Bedeutung und für diese Arbeiten außerdem eine unumgängliche Voraussetzung. Die Online-Informationsveranstaltung soll Mitgliedsunternehmen dabei unterstützen, die neue Systematik und die daraus resultierenden Anforderungen einzuordnen und die notwendigen Qualifikationen für die Tätigkeiten mit Asbest in der betrieblichen Praxis umzusetzen.
Die Online-Informationsveranstaltung wird stattfinden am
Freitag, den 13. November 2026, um 10:00 Uhr.
Die Veranstaltung dauert ca. zwei Stunden. Die Einladung richtet sich ausschließlich an Mitgliedsunternehmen!
Über folgende Themen informiert:
Erläuterungen zur neuen Systematik und zum Modulaufbau
Überblick über die neuen Qualifikationsanforderungen für Sachkunde und die spezifische praxisbezogene Fortbildung Q1E
Einordnung der Unterschiede zu den bisherigen Qualifikationsnachweisen
Überleitung bisheriger Qualifikationen und Asbestscheine in das neue System
Übergangsfristen der Gefahrstoffverordnung im Zusammenhang mit den neuen
Qualifikationsanforderungen
Hinweise zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen im Unternehmen
Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich unter dem nachfolgenden Link anmelden
https://teams.microsoft.com/meet/3161768684267162?p=FiVcnUBcF55hVlN8w2.
Die Besprechungs-ID lautet: 316 176 868 426 716 2, der Passcode lautet: tA7HZ7vr
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme erfolgt unmittelbar über den oben aufgeführten Microsoft Teams-Link. Geben Sie diese Information bitte nicht an dritte Unternehmen, die nicht Mitglied der Bau-Innung Hamburg oder des Norddeutschen Baugewerbeverbandes sind, weiter!
15. Umfrage Kreislaufwirtschaft: Erfahrungen und Hemmnisse
Das Ludwig-Fröhler-Institut und die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) führt eine Umfrage zu Erfahrungen und Hemmnissen in der baupraktischen Umsetzung der Kreislaufwirtschaft durch.
Steigende Materialkosten, unsichere Lieferketten und wachsende Anforderungen an den Ressourceneinsatz stellen auch die Bauwirtschaft vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Kreislaufwirtschaft Chancen, Rohstoffe effizienter einzusetzen, regionale Wertschöpfung zu stärken und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern.
Doch wie sieht es in der betrieblichen Praxis tatsächlich aus? Welche Lösungen werden bereits umgesetzt, wo bestehen Hemmnisse und welche Rahmenbedingungen müssten sich ändern?
Diesen Fragen widmen sich das Ludwig-Fröhler-Institut und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) im Rahmen des Forschungsprojekts „C.E.W. – Circular Economy Werkstätten“.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe unterstützt die Befragung und hat gemeinsam mit dem Forschungsteam einen zusätzlichen Fragenblock speziell für die Bauwirtschaft eingebracht. Dabei geht es unter anderem um den Einsatz von Recyclingbaustoffen und Sekundärrohstoffen, die Wiederverwendung von Materialien sowie um wirtschaftliche und rechtliche Hemmnisse bei der Umsetzung zirkulärer Lösungen. Unser Ziel ist es, die Erfahrungen und Einschätzungen der Bauunternehmen stärker in die Diskussion über praxistaugliche Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft einzubringen.
Die wichtigsten Informationen zur Befragung:
Zielgruppe: Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Personen in geschäftsführender Stellung
Bearbeitungszeit: ca. 10 Minuten
Teilnahme: anonym
Teilnahmeschluss: 16. November 2026
Hier geht es direkt zur Onlinebefragung:
https://tummgmt.eu.qualtrics.com/jfe/form/SV_8kUryIitqYkUhGS
Für Rückfragen zur Befragung oder zum Forschungsprojekt steht Herr Joshija Kelzenberg vom Ludwig-Fröhler-Institut zur Verfügung: E-Mail: kelzenberg@lfi-muenchen.de, Telefon: 089 / 515560-85
16. EU-Entwaldungsverordnung: Handlungsempfehlung
Die EU-Entwaldungsverordnung stellt neue Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit von relevanten Erzeugnissen. Hierzu hat unser Zentralverband eine kompakte Handlungsempfehlung für unsere Mitgliedsbetriebe erstellt.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll gewährleistet werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Ziel der Verordnung ist es, einen Beitrag zum weltweiten Schutz der Wälder zu leisten. Betroffen sind unter anderem Kakao, Baumwolle, Palmöl und Holzprodukte. Das vorliegende Dokument informiert Bauunternehmen über die wesentlichen Anforderungen der Verordnung und zeigt praxisnah auf, welche Auswirkungen sich für die Branche und die betriebliche Umsetzung ergeben.
Zudem werden die Anforderungen an Sorgfaltserklärungen und Geolokalisierungsdaten erläutert. Ebenso wird auf die besondere Rolle ausführender Unternehmen als nachgelagerte Marktteilnehmer eingegangen, für die vereinfachte Vorgaben gelten. Diese Erleichterungen konnten durch intensives politisches Engagement auf verschiedenen Ebenen erreicht werden.
Interessierte Mitgliedsunternehmen können die Handlungsempfehlung kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter
https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/technik-normung-umwelt-und-arbeitsschutz
in der Rubrik Technik, Normung, Umwelt und Arbeitsschutz / Infodienst Downloads herunterladen.