14. VOB/A 2019, Abschnitt 2 und 3: Einführungserlass
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 14. Oktober den Einführungserlass zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A - 2019 -Abschnitt 2 und 3 veröffentlicht.
Hintergrund der erneuten Einführung war das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, das zahlreiche Änderungen der Vorschriften im GWB, in der VgV und in der VSVgV zum Inhalt hatte. Um die Vergabevorschriften wieder zu harmonisieren waren entsprechende Anpassungen in der VOB/A - Abschnitt 2 und 3 erforderlich. Im Zuge der Anpassung wurden auch die Anforderungen aus Art. 7 der Energieeffizienzrichtlinie in Abschnitt 2 umgesetzt.
Insbesondere wurden die Regelungen zum Losgrundsatz und zu den Abweichungsmöglichkeiten aus dem neuen § 97a GWB nunmehr in § 5a VOB/A-EU überführt. Danach kann eine Abweichung vom Losgrundsatz auch aus zeitlichen Gründen erfolgen, wenn der geschätzte Auftragswert von Infrastrukturvorhaben ohne Umsatzsteuer das Zweifache des jeweiligen Schwellenwertes - also etwas über 10 Mio. EUR - erreicht oder übersteigt. Zudem müssen die Vorhaben aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder zur Verkehrsinfrastruktur gehören. Des Weiteren wurde geregelt, dass der Nachweis der Eignung zunächst durch Eigenerklärungen erfolgen und weitere Unterlagen erst im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bietern vorgelegt werden müssen. Zudem wurde klargestellt, dass Nebenangebote ausgeschlossen sind, wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben wurden.