Vergaberecht
11. Bundestariftreuegesetz: Umsetzung bei der DB
Die DB hat über ergänzende Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Bundestariftreuegesetzes informiert.
Die Anlage EVB Bundestariftreue, die interessierte Mitgliedsunternehmen kostenlos in unserem Downloadcenter - nach Eingabe Ihres Passwortes - unter
https://www.bau-innung.de/mitglieder/downloadcenter/bau-und-vergaberecht
in der Rubrik Bau- und Vergaberecht/ Infodienst Downloads herunterladen können, wird als Nachlieferung in alle EU-weit ausgeschriebenen Einzelverträge und Rahmenverträge von Bau- und Dienstleistungen, die ab dem 01.05.2026 von der DB eingeleitet wurden, eingebracht. Entscheidend ist das Datum der Auftragsbekanntmachung, weil Verfahren ohne Auftragsbekanntmachung gilt die Aufforderung zur Teilnahme am Verfahren als Stichtag.
Weitere Informationen können Sie der Anlage EVB Bundestariftreue entnehmen.